Lieferung umweltfreundlicher Hygienepapiere München
Steckbrief
- Hygienepapiere
- Toilettenpapier
- Handtücher
- Umweltfreundlich
- Altpapier
- Recycling
- Rahmenvereinbarung
- München
- Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Die Landeshauptstadt München schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von umweltfreundlichen Hygienepapieren aus. Das Verfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst Toilettenpapiere und Einmalpapierhandtücher, Los 2 sonstige Hygienepapiere wie Handtuchrollen, Küchenrollen und weitere Produkte. Alle Produkte müssen umweltfreundlich hergestellt werden, wobei Los 1 zu 100% aus Altpapier und Los 2 zu mindestens 70% aus Recyclingmaterial bestehen muss. Die Rahmenvereinbarung läuft über 4 Jahre von April 2026 bis März 2030.
Zeitplan
- Bekanntmachung08.10.25
- Heute10.11.25
- Abgabefrist13.11.25
- Veröffentlichungsende13.11.25
- Laufzeitbeginn31.03.26
- Laufzeitende30.03.30
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Toilettenpapiere, Einmalpapierhandtücher
Lieferung von Toilettenpapieren (verschiedene Ausführungen) und Einmalpapierhandtüchern (Zickzack- und Lagenfalzung) für alle städtischen Dienststellen
Sonstige Hygienepapiere
Lieferung von Handtuchrollen, Küchenrollen, Papiertaschentüchern, Servietten, Kosmetiktüchern, Wischtüchern und Hygienebeuteln
Voraussetzungen
- Los 1: Mindestens 2 vergleichbare Leistungen aus Rahmenvereinbarungen mit Auftragswert von mindestens 500.000 Euro netto jährlich und mindestens 100 Anlieferstellen
- Los 2: Mindestens 2 vergleichbare Leistungen aus Rahmenvereinbarungen mit Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto jährlich und mindestens 50 Anlieferstellen
- Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
- Rahmenvereinbarungen müssen einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen
- Los 1: Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1.500.000 Euro netto pro Jahr
- Los 2: Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 200.000 Euro netto pro Jahr
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Keine Verstöße gegen Korruption, Betrug, Geldwäsche, Terrorismus, Menschenhandel
- Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht
- Keine Insolvenz oder Liquidation
- Los 1: Alle Produkte müssen zu 100% aus Altpapier hergestellt werden
- Los 2: Produkte müssen zu mindestens 70% aus Recyclingmaterial oder nachhaltiger Forstwirtschaft bestehen
- Keine Lotionen, Duftstoffe, Bakteriensuspensionen oder antibakterielle Ausrüstungen
- Versandverpackungen auf das Notwendigste beschränken, max. 40% Leerraum
- Umweltfreundliche, recyclbare und kunststofffreie Verpackungsmaterialien
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