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Ersatzneubau der Talbrücke Pilsach - Stahlverbundbrücke mit 645m Länge

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
90402, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.05.25
31.07.25, 07:00

Stichwörter

  • Brückenbau
  • Hohlkastenbrücke
  • Querverschub
  • Sprengung
  • Stahlverbundbrücke
  • Talbrücke

Zusammenfassung

Ersatzneubau der Talbrücke Pilsach mit einer Gesamtlänge von 645m. Die Brücke wird als Stahlverbund-Hohlkastenbrücke mit zwei Teilbauwerken ausgeführt. Das erste Teilbauwerk wird in Seitenlage errichtet und später durch Querverschub in die Endlage gebracht. Der Bestand wird durch Sprengung der Pfeiler abgebrochen. Die Konstruktion umfasst 10.700t Konstruktionsstahl und 25.300m³ Stahlbeton.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    08.05.25


  • Heute
    20.07.25


  • Abgabefrist
    31.07.25


  • Veröffentlichungsende
    31.07.25


  • Laufzeitbeginn
    04.01.26


  • Laufzeitende
    28.06.31

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bau von Straßenbrücken
Bauarbeiten für Autobahnen
Bau von Fernstraßen
Zuschlagskriterien:Preis (100%)
Erfüllungsort:92367 Pilsach, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch

VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Herstellung einer Stahlverbund-Hohlkastenbrücke im Taktschiebeverfahren mit einer Länge von mindestens 100 Metern, Pfeilerabständen von mindestens 30 Metern und einer Höhe von mindestens 10 Metern
  • Herstellung eines Brückenbauwerkes mit einer Länge von mindestens 100 Metern, Pfeilerabständen von mindestens 30 Metern und einer Höhe von mindestens 10 Metern
  • Querverschub eines Brückenüberbaus mit mindestens drei Verschubachsen
  • Abbruch einer Stahlbrücke mit einer Länge von mindestens 100 Metern und einer Pfeilerhöhe von mindestens 10 Metern
  • Abbruch einer Brücke unter Einsatz von Sprengung der Pfeiler
Finanziell:
  • Angaben zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen
  • Eintragung in Handelsregister oder Handwerksrolle
Sonstige:
  • Erlaubnis nach §7 SprengG
  • Befähigungsschein gem. §20 SprengG
  • Nachweis der Qualifikation für Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M13
  • Nachweis der Qualifikation der Montagefachkraft gemäß ZTV FRS 2013

Weitere Ausschreibungen zu:  

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