Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für den Rhein-Emscher-Express (RE 3)
Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
45879, Gelsenkirchen
Veröffentlicht
01.04.26
Angebotsfrist
29.06.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Linie RE 3 Rhein-Emscher-Express. Der Auftrag umfasst die Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf der Strecke Düsseldorf – Duisburg – Oberhausen – Gelsenkirchen – Dortmund – Hamm. Die Laufzeit des Verkehrsvertrages ist auf zwei Jahre angelegt, mit Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030. Das EVU ist verpflichtet, die Leistungen gemäß den definierten Qualitätsstandards und dem bezuschlagten Angebot zu erbringen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- formlose Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden
- Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden
- Nachweis, dass der Bieter über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bieter darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt
- Eigenerklärung, dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen
- Eigenerklärung, dass das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist
- Eigenerklärung, dass das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
- Eigenerklärung, dass das EVU die Bestimmung der am 08.04.2022 veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), einhält
FAQ
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