Generalsanierung Kindertagesstätte St. Peter Manching - Objektplanung Gebäude
Steckbrief
- Kindertagesstätte
- Generalsanierung
- Objektplanung
- HOAI
- Energieeffizienz
- Statische Sanierung
- Förderverfahren
- BayFAG
Zusammenfassung
Die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Peter schreibt freiberufliche Leistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI für die Generalsanierung der Kindertagesstätte St. Peter in Manching aus. Die vollunterkellerte Kindertagesstätte aus den 1960ern bedarf aufgrund akuter statischer Mängel und energetischer Defizite einer Generalsanierung. Die Projektaufgabe umfasst die Planung der Generalsanierung für zwei KiTa-Gruppen sowie eines Mehrzweckraums. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen für die verschiedenen Leistungsphasen.
Zeitplan
- Bekanntmachung06.11.25
- Bieterfragenfrist03.12.25
- Heute07.12.25
- Abgabefrist08.12.25
- Veröffentlichungsende08.12.25
- Laufzeitbeginn14.12.25
Ausschreibung
Abgabe
Lose
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Freiberufliche Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI für die Generalsanierung der KiTa St. Peter in Manching
Voraussetzungen
- Mindestens 1 gefördertes Referenzprojekt nach BayFAG oder vergleichbarem Förderverfahren
- Mindestens 1 Referenzprojekt für Sanierung/Umbau einer Kindertagesstätte oder Schule mit Investitionsvolumen mind. 2.000.000 EUR
- Referenzprojekte mit durchgängiger Leistungserbringung LPH 2-8 nach HOAI
- Alle Referenzprojekte mit Zuordnung zu mind. Honorarzone III
- Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024)
- Mindestens 200.000 EUR (netto) pro Jahr mit Planungsleistungen Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen: Personenschäden 1.500.000 EUR, sonstige Schäden 1.000.000 EUR
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV
- Berufs- bzw. Handelsregisterauszug
- Nachweis der Eintragung in Berufsregister als Ingenieur/Master Fachrichtung Architektur
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Mindestens 2 Architekten Dipl. Ing. (FH oder Univ.) oder Bachelor/Master
- Projektleitung mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude
- Stellvertretende Projektleitung mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung
- Studien- und Ausbildungsnachweise für Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
Dokumente
FAQ
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