Instandsetzung von Asphaltfugen auf Bauwerken in Leipzig und Nordsachsen
Auftraggeber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig
04129, Leipzig
Veröffentlicht
Angebotsfrist
04.06.25
08.07.25, 08:00
Stichwörter
- Straßenbau
- Brücken
- Tunnel
- Fahrbahnmarkierung
- Fugeninstandsetzung
- Asphaltfugen
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Instandsetzung von Asphaltfugen auf verschiedenen Bundesstraßenbauwerken in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Konkret beinhaltet dies das Ausräumen und Säubern bestehender Fugen, gefolgt von der Herstellung einer Fugenfüllung mit heiß verarbeitbaren, bitumenhaltigen, thermoplastischen Fugenmassen. Die Arbeiten umfassen sowohl Fugen vor Borden und Brückenkappen als auch Längs- und Querfugen in der Asphaltdeckschicht. Zusätzlich sind beschädigte Stahlbleche im Schrammbordbereich eines Bauwerks zurückzubauen und durch Beton zu ersetzen, inklusive der Herstellung einer Fuge, die fachgerecht zu schließen ist.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Instandsetzung von Asphaltfugen auf mehreren Bauwerken entlang von Bundesstraßen in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.
Die Arbeiten umfassen die Instandsetzung bestehender Fugen und teilweise schadhafter Kappen ohne bauliche Veränderungen an den Bauwerken.
Die Erneuerung der Fugen erfolgt auf Grundlage der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1, ZTV Fug-StB 15 und TL Fug-StB 15, wobei einzelne Risse gemäß ZTV BEA-StB 09/13 zu schließen sind.
Für Fugen an Schrammborden und zwischen Deckschicht und Randstreifen gelten RiZ Dicht 3 Blatt 2 und RiZ Dicht 9, während für Querfugen an Fahrbahnübergangskonstruktionen zusätzlich RiZ Übe 1 zur Anwendung kommt.
Der vorhandene Fugenfüllstoff wird schonend mechanisch bis maximal 4 cm Tiefe entfernt und die Fuge mittels Druckluft gereinigt, wobei die Fugenflanken bei Bedarf abgeschrägt werden.
Es ist darauf zu achten, dass Schutz- und Dichtungsschichten der Bauwerke beim Ausräumen des Fugenmaterials nicht beschädigt werden.
Als Fugenfüllstoff sind heiß verarbeitbare, bitumenhaltige, thermoplastische Fugenmassen zu verwenden, wobei Randfugen vor Schrammborden und Bordsteinen (Typ N1) vorwiegend elastisch und überrollte Fugen (Typ N2) vorwiegend plastisch eingestellt sein müssen.
Der Fugenfüllstoff ist so einzubringen, dass der Fugenspalt nach Abkühlen vollständig aufgefüllt ist und die Oberkante der Fugenmasse bündig mit der Fahrbahnoberfläche abschließt.
Schadhafte Nähte, Anschlüsse und klaffende Risse sind aufzuschneiden oder aufzufräsen, mit einer Mindest-Vergusstiefe von 15 mm zu vergießen und in überrollten Bereichen vollflächig mit vorbituminiertem Abstreumaterial abzustreuen.
Am Bauwerk 32F im Zuge der B2 sind beschädigte Stahlbleche im Schrammbordbereich bis auf 30 cm vom Schrammbord zurückzubauen und durch Beton zu ersetzen, wobei eine Fuge von mindestens 2 cm herzustellen und fachgerecht zu schließen ist.
Die Baustellen befinden sich an verschiedenen Standorten, darunter Lonnewitz, Calbitz, Engelsdorf, Lützschena, Schkeuditz, Deuben, Borsdorf und Panitzsch.
Die Arbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung mit Lichtzeichenregelung unter Aufrechterhaltung des Versorgungsverkehrs und der Zufahrt für Rettungs- und Sonderfahrzeuge.
Die Zufahrten und Zugänge zu Grundstücken und kommunalen Straßen sind in Abstimmung mit den Anliegern zu ermöglichen, und der Durchgang von Fußgängern ist entlang des jeweiligen Baubereiches zu gewährleisten.
Die Baumaßnahme umfasst auch die Einhaltung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Es sind keine Ablagerungsstellen und Seitenentnahmestellen vorgesehen, und die Beschaffung und Nutzung derartiger Flächen ist durch den Auftragnehmer (AN) selbst zu klären.
Nicht wieder verwendungsfähiges und nicht verwertbares Aufbruch- und Aushubmaterial ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Zum Schutz der Umwelt, Natur und Landschaft hat der Auftragnehmer Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zu beachten.
Es ist darauf zu achten, dass Schadstoffe jeglicher Art nicht in den Boden und damit in das Grundwasser gelangen, und Bodenverdichtungen auf Kulturböden sind wieder rückgängig zu machen.
Die Durchführung der Bauarbeiten hat unter Beachtung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) zu erfolgen, und Lärmschutzmaßnahmen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Bei Feststellung von Schadstoffen in auszubauenden Materialien sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Auftraggeber (AG) zu informieren.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben, die alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung04.06.25
- Heute23.06.25
- Abgabefrist08.07.25
- Veröffentlichungsende08.07.25
- Bindefrist06.08.25
- Laufzeitbeginn10.08.25
- Laufzeitende27.11.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:04129 Leipzig, Deutschland
AUFTRAGGEBER
Name
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Adresse
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Website
T
Kontakt
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ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- 3 Referenznachweise
Finanziell:
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens aus drei Jahren
- Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags aus drei Jahren
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder testierte Jahresabschlüsse
Rechtlich:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- HVA B-StB Eigenerklärung Eignung
- Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Sonstige:
- Preisermittlungsunterlagen
- Urkalkulation im verschlossenen Umschlag
- Angaben zu technischen Fachkräften
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
02_Aufforderung_zur_Angebotsabgabe_mit_Anlage_A.pdf | Ausschreibung | 176.69 KB | 16 Seiten | |
04___bersichtskarte.pdf | Leistungsumfang | 10.88 MB | 1 Seite | |
01B_Hinweis_-_Nachforderung_von_Referenzen_bei_Pr__qualifikation.pdf | Verwaltung | 74.25 KB | 1 Seite | |
01A_Hinweis_elektronische_Angebote.pdf | Richtlinien | 307.69 KB | 1 Seite | |
07_Anlage_D_weiter_Formulare.pdf | Verwaltung | 84.35 KB | 4 Seiten | |
6.0_Anlage C + Kurzpreisverzeichnis.pdf | Finanzielles | 321.05 KB | 44 Seiten | |
6.1_Eigenerkl?rung Eignung.pdf | Verwaltung | 1.04 MB | 6 Seiten | |
6.2_Erkl?rung Bieter-Arbeitsgemeinschaft 03-23.pdf | Verwaltung | 662.10 KB | 1 Seite | |
6.3_Unterauftragnehmer 03-23.pdf | Verwaltung | 619.84 KB | 1 Seite | |
LK_NSN-L.X83 | 619.81 KB | |||
05_Anlage_B3_b._und_w.Vertragsbedingungen.pdf | Vertragliches | 125.67 KB | 8 Seiten | |
03_Anlage_B___BB___LV.pdf | Leistungsumfang | 779.92 KB | 88 Seiten |
Weitere Ausschreibungen zu:
| Sachsen

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