Vertragsbedingungen für die Nutzung der Plattform „Vergabepilot.AI“

Übersicht

Vorbemerkung

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Allgemeines
  2. Rangfolge, Vertragsänderung
  3. Zustandekommen des Vertrags
  4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
  5. Drittanbieter
  6. Verfügbarkeit des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform
  7. Grundsätze der Leistungserbringung
  8. Pflichten des Kunden und Freistellung
  9. Vertragswidrige Nutzung und Vertragsstrafe
  10. Subunternehmer
  11. Nutzungsrechte
  12. Vergütung
  13. Credit-System
  14. Mängelhaftung, Rechte Dritter
  15. Haftung
  16. Verjährung
  17. Geheimhaltung
  18. Datenschutz und Datensicherheit
  19. Referenzkundennennung
  20. Laufzeit und Vertragsbeendigung
  21. Schlussbestimmungen

Vorbemerkung

Die Ciconia Systems GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „Vergabepilot“) betreibt Vergabepilot.AI, eine durch künstliche Intelligenz (nachfolgend „KI“) gestützte Plattform für öffentliche Ausschreibungen in Deutschland (nachfolgend „Vergabepilot.AI“ oder auch „Plattform“), welche sich an Unternehmen aus allen Branchen richtet. Bei Vergabepilot.AI handelt es sich um eine Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform, welche über 300 Ausschreibungsportale (z.B. bundesweite Veröffentlichungsplattformen, Landesvergabeportale oder kommunale Marktplätze) mit Fokus auf den deutschen Vergabemarkt bündelt. KI-gestützte Funktionen auf der Plattform unterstützen das Unternehmen dabei einfach und schnell passende Ausschreibungen zu finden und diese unternehmensintern zu bewerten.

Möchte ein Unternehmen die Plattform nutzen, hat es auf Vergabepilot.AI die Möglichkeit zur Registrierung und Buchung eines unentgeltlichen oder verschiedener kostenpflichtiger Abonnements mit unterschiedlich großem Funktionsumfang (nachfolgend „Abonnements“). Die Registrierung und Buchung eines Abonnements erfolgen durch einen tatsächlichen, für das jeweilige Unternehmen handelnden Nutzer. Durch die Registrierung und Buchung eines Abonnements wird für den tatsächlichen Nutzer des jeweiligen Unternehmens ein Nutzerkonto (nachfolgend „Nutzerkonto“) auf der Plattform angelegt. Jedes Nutzerkonto wird im Zuge von dessen Registrierung und Anlage stets einem Unternehmen (im Portal auch „Organisation“ genannt) zugeordnet, welches Vertragspartner von Vergabepilot wird. Nach erfolgter Buchung eines angebotenen Abonnements kann das Unternehmen die Plattform durch die vertraglich vereinbarte Anzahl an tatsächlichen Nutzern mit jeweils eigenen Nutzerkonten in dem von dem jeweiligen Abonnement umfassten Umfang nutzen.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von Vergabepilot, welche diese gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Plattform, abrufbar im Internet unter www.vergabepilot.ai erbringt.

1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sie sich nicht sinngemäß ausschließlich auf den Kunden (als juristische Person) beziehen und soweit rechtlich zulässig und wirksam (ggfs. unter entsprechender Anwendung), zudem auch für die tatsächlichen Nutzer des Kunden, welche für den Kunden handeln (nachfolgend „Nutzer“).

1.3. Vertragspartner und Kunde von Vergabepilot kann nur ein Unternehmer sein, der nicht als Verbraucher handelt.

Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen kann zudem auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die gemäß § 13 BGB überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Vergabepilot erbringt sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Nutzung eines Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte ausschließlich nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Vergabepilot Leistungen erbringen sollte, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen, es sei denn, Vergabepilot hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Aus Praktikabilitätsgründen ist der Kunde berechtigt, weiterhin standardmäßig auf seine allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen zu verweisen, ohne dass diese hierdurch Geltung erlangen.

1.5. Vergabepilot und der Kunde (nachfolgend auch gemeinsam „Vertragspartner“) sind sich einig, dass bei Auslegungszweifeln im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen nach diesen Vertragsbedingungen das Vorliegen eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) angenommen werden soll.

1.6. Der Kunde wird sicherstellen, dass seine Nutzer die Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen einhalten und er wird seine Nutzer entsprechend verpflichten.

2. Rangfolge, Vertragsänderung

2.1. Die nachstehenden Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk und gelten in folgender, absteigender Rangfolge:

a) diese Vertragsbedingungen;

b) Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen: Leistungsbeschreibung;

c) Anlage 2 zu diesen Vertragsbedingungen: Service Level Agreement (SLA).

2.2. Die Bestimmungen der zuerst genannten Dokumente haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Dokumentenversionen in zeitlicher Reihenfolge hat das jüngere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument gleicher Bezeichnung. Sämtliche Anlagen sind integraler Bestandteil der Vertragsbedingungen.

Eine nachträglich vereinbarte Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit bedarf, vorbehaltlich der Reglung in Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen, zumindest der Textform.

2.3. Vergabepilot hat das Recht diese Vertragsbedingungen für Folgelaufzeiten (siehe Ziffer 20) anzupassen. Vergabepilot wird den Kunden rechtzeitig über Änderungen der Vertragsbedingungen informieren.

2.4. Mündliche Zusagen von Vergabepilot vor oder nach Abschluss dieser Vertragsbedingungen sind rechtlich unverbindlich. Diese Vertragsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen ersetzen – mit Wirkung für die Zukunft – sämtliche bestehenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Nutzung eines Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1. Zur Nutzung eines Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte ist der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und Vergabepilot erforderlich.

3.2. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass sich ein Nutzer auf der Plattform unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, seiner E-Mail-Adresse, einem vom Nutzer zu wählenden Passworts sowie Angaben zum Unternehmen, für welches der Nutzer tätig ist, registriert und ein Nutzerkonto anlegt. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars (Klick auf den Button „Registrieren“) wird ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu den hier vorliegenden Vertragsbedingungen zur Nutzung der Plattform mit dem „Basic“-Abonnement abgegeben. Der Vertrag kommt stets zwischen Vergabepilot und dem Kunden zustande, für welchen der Nutzer tätig wird.

3.3. Der Nutzer muss für den Kunden, für den er tätig wird, vertretungsberechtigt sein und ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller im Rahmen der Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos erforderlichen Daten verpflichtet.

3.4. Vergabepilot prüft die entsprechenden Angaben des Nutzers. Anschließend erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zur Verifikation seiner E-Mail-Adresse. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen. Nach Verifikation der E-Mail-Adresse kann das Nutzerkonto im „Basic“-Abonnement genutzt werden.

3.5. Nach Abschluss der Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos hat der vertretungsberechtigte Nutzer für die Möglichkeit, für den Kunden auf der Plattform www.vergabepilot.ai eines von drei weiteren Abonnements, („Professional“, „Ultimate“ oder „Enterprise“), zu buchen. Dazu hat der Nutzer das gewünschte Abonnement auszuwählen und die erforderlichen Angaben (insb. Zahlungsdaten) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Zur Zahlung wird der Kunde auf eine Webseite eines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Durch Klicken auf den die Buchung abschließenden Button kommt ein entsprechender Vertrag zur Nutzung des Abonnements zu den hier vorliegenden Vertragsbedingungen zustande. Die Regelungen der Ziffer 3.2 Satz 3 und Ziffer 3.3 gelten entsprechend.

3.6. Vergabepilot wird den vollständigen Vertragstext nicht speichern. Vor Absenden der Buchung können die Vertragsdaten elektronisch gespeichert oder über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt werden. Nach der Buchung ist der vollständige Vertragstext nicht mehr für den Kunden zugänglich. Diese Vertragsbedingungen können auf der Plattform jedoch jederzeit abgerufen werden.

4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

4.1. Vergabepilot erbringt auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen gegenüber dem Kunden im Einzelnen die folgenden Leistungen:

a) Einrichtung und Bereitstellung eines Nutzerkontos oder ggfs. mehrerer Nutzerkonten auf der Plattform;

b) Einrichtung und Bereitstellung eines Zugangs für den Kunden bzw. seines/r tatsächlichen Nutzer/s zu dem/den Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform;

c) Bereitstellung der von dem jeweils gebuchten Abonnement umfassten Funktionen in dem/n Nutzerkonto/Nutzerkonten;

d) Nutzung der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte sowie Einräumung der hierzu erforderlichen Nutzungsrechte.

4.2. Der Zugang des Kunden zum Internet, der für die Inanspruchnahme der Leistungen zwingend erforderlich ist, ist nicht Gegenstand des diesen Vertragsbedingungen zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seiner eigenen Rechner und Netzwerkeinrichtungen.

4.3. Nach Abschluss der Verifikation eines Nutzerkontos kann sich der Nutzer in dem Nutzerkonto einloggen. Die Zugangsdaten und die Nutzung des Nutzerkontos sind zur Verwendung durch lediglich einen tatsächlichen Nutzer bestimmt (nachfolgend „Nutzerzugang").

4.4. Nach Abschluss der Verifikation eines Nutzerkontos kann der entsprechende Nutzer die Plattform mit dem „Basic“-Abonnement nutzen. Sofern der Kunde für einen ihm zugewiesenen Nutzer ein anderes Abonnement wünscht, ist dieses entsprechend dem Buchungsprozess in Ziffer 3.5 dieser Vertragsbedingungen zu buchen.

4.5. Sofern ein „Ultimate“- oder ein „Enterprise“-Abonnement durch einen Nutzer des Kunden gebucht werden, können über die Teams-Funktion im entsprechenden Nutzerkonto mehrere Nutzer des Kunden einem entsprechenden Team zugeordnet werden. In diesem Fall erhalten die entsprechenden Nutzer des Kunden eine Einladung und können nach deren Annahme das entsprechende „Ultimate“- oder ein „Enterprise“-Abonnement nutzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Nutzer bereits ein Nutzerkonto (mit „Basic“-Abonnement) auf der Plattform registriert und angelegt haben.

4.6. Gemäß dem entsprechend gebuchten Abonnement für die Plattform, erhält der Kunde für die Laufzeit des jeweiligen Abonnements (nachfolgend auch „Vertragslaufzeit“) die vertraglich vereinbarten Leistungen, die dem Kunden im Rahmen der angebotenen Verfügbarkeit mittels der Plattform bereitgestellt werden. Die Buchung eines umfangreicheren Abonnements ist jederzeit möglich.

4.7. Die unterschiedlichen, angebotenen Abonnements enthalten verschiedene Funktionen wie beispielsweise erweitere Ausschreibungsanalyse mit KI, KI-Zusammenfassungen, KI-Chatbot, Verfolgung von Ausschreibungen im Team, u.v.m. Dabei stellt Vergabepilot dem Kunden das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten mit den Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über die Plattform abrufbaren Inhalten bereit. Weitere Informationen zu den einzelnen Abonnements, den jeweiligen Preisen sowie Funktionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.

4.8. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den auf der Plattform bereitgestellten KI-gestützten Tools (z.B. KI-Zusammenfassungen von Ausschreibungsunterlagen oder KI-Chatbot, etc.) um automatisierte Systeme zur Generierung von Inhalten mittels KI handelt. Die Ausgaben der KI-Tools erfolgen ohne menschliche Prüfung und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken im Zusammenhang mit den Ausschreibungen. Sie stellen insbesondere keine individuelle Beratung oder rechtlich verbindliche Auskunft dar.

4.9. Die über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte werden durch ein KI-System auf Grundlage statistischer Sprachmodelle erzeugt und bereitgestellt. Sie geben funktionsgemäß keinen gesicherten Wissensstand wieder und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Bevor Entscheidungen auf Grundlage derartiger KI-generierter Informationen getroffen werden, sind diese durch den Nutzer durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung des Nutzers. Die Regelungen in Ziffer 15 bleiben hiervon unbeschadet.

4.10. Grundlage für die über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte sind öffentlich zugängliche Ausschreibungsunterlagen in der Form, in der diese vom jeweiligen Auftraggeber veröffentlicht wurden. Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Auftraggebers.

4.11. Vergabepilot ist berechtigt, ihre dem Kunden bereitgestellten Leistungen, insbesondere die Funktionen der einzelnen Abonnements sowie die über die Plattform abrufbaren Inhalte zu verändern, anzupassen und zu aktualisieren, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird, dem Charakter des Software-as-a-Service-Modells entsprechend, jeweils den von Vergabepilot zur Verfügung gestellten neusten Versionsstand nutzen.

4.12. Vergabepilot kann nach eigenem Ermessen die Erbringung von Leistungen aussetzen oder Leistungen ändern, um geltendes Recht einzuhalten. Sollte Vergabepilot aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts nicht in der Lage sein, Leistungen weiterhin zu erbringen, stellt dies hinsichtlich der betroffenen Leistungen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 20.5 der Vertragsbedingungen für Vergabepilot dar. Vergabepilot behält sich insbesondere vor, einzelne Inhalte oder Funktionen der verschiedenen, angebotenen Abonnements auf der Plattform zu entfernen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.

4.13. Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version einer beabsichtigten Änderung eine erhebliche Beschränkung der Funktionen des vom Kunden gebuchten Abonnements zur Nutzung des/r Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, der über die Plattform abrufbaren Inhalte und/oder wesentliche Einschränkungen der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen einhergehen, wird Vergabepilot dies dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Vergabepilot wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

5. Drittanbieter

5.1. Vergabepilot stellt die gesamte Plattform als SaaS-Plattform innerhalb einer von Vergabepilot unter der Verwendung von Leistungen von Drittanbietern verwalteten Infrastruktur bereit. Vergabepilot betont ausdrücklich, dass in solchen Fällen die jeweiligen Nutzungsbedingungen, Geschäftsbedingungen oder Lizenzbedingungen (nachfolgend zusammen „Lizenzbedingungen“) dieser Drittanbieter Anwendung finden. Der Kunde erkennt diese an, sobald ein ihm zugeordneter Nutzer sich registriert und ein Nutzerkonto anlegt. Auf entsprechende Anforderung stellt Vergabepilot dem Kunden die Lizenzbedingungen der Drittanbieter zur Verfügung. Die eingesetzten Drittanbieter sowie ein Link auf deren Lizenzbedingungen sind zudem aus der Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen ersichtlich.

5.2. Die der Kunde sowie Nutzer des Kunden sind verpflichtet, die Lizenzbedingungen der Drittanbieter zu beachten und einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen behält sich Vergabepilot vor, geeignete Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, insbesondere die Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung des Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über die Plattform abrufbaren Inhalte.

6. Verfügbarkeit des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform

6.1. Einzelheiten zur Verfügbarkeit des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform ergeben sich aus dem Service Level Agreement/SLA, das als Anlage 2 zu diesen Vertragsbedingungen beigefügt ist.

6.2. Das Nutzerkonto auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte sind mit den gängigen Browsern in der jeweils aktuellen Version zugänglich. Eine Kompatibilität mit anderen Software-Produkten ist nicht gegeben.

7. Grundsätze der Leistungserbringung

7.1. Vergabepilot erbringt sämtliche Leistungen unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses anerkannten Standes der Technik. Vergabepilot führt alle von ihr zu erbringenden Leistungen sorgfältig und durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter von Vergabepilot sowie ggf. Subunternehmen aus.

7.2. Die im Rahmen dieser Vertragsbedingungen erbrachten Leistungen sind nur für die eigene geschäftliche Verwendung durch den Kunden bestimmt.

7.3. Bei höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Erdbeben, Gewitter, Naturereignisse, Blockaden, Epidemien, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidliche und außergewöhnliche Ereignisse), Arbeitskampf oder anderen Betriebsstörungen, Strom- oder Netzausfällen, Ausfall anderer Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, Embargos, Unruhen, Maßnahmen und Anordnungen von Regierungen sowie gesetzlich oder behördlich veranlassten Maßnahmen, welche die Leistungserbringung von Vergabepilot stören, ist Vergabepilot von der Einhaltung von Fristen und Terminen bzw. der Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Hindernisses befreit. Soweit Vergabepilot die Leistungserbringung insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum wesentlich erschwert ist, ist Vergabepilot zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Inanspruchnahme der Leistungen infolge der Verzögerung durch diese Ereignisse nicht zugemutet werden kann.

8. Pflichten des Kunden und Freistellung

8.1. Der Kunde wird Vergabepilot im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützen und sämtliche gegebenenfalls erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllen.

8.2. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionen eines Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte informiert und prüft in eigener Verantwortung deren Geeignetheit und Verwertbarkeit für die Erreichung des gewünschten Zwecks.

8.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Nutzung eines Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte erforderlichen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Datenfernverbindung erfüllt sind. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf das Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte zugegriffen werden kann. Der Zugriff setzt voraus, dass der Kunde die Sicherheitseinstellungen nach den Vorgaben von Vergabepilot vornimmt (z.B. das Setzen von Cookies und die Ausführung von Javascript erlauben) und den Browser und Betriebssysteme der aufrufenden Rechner und sonstiger Endgeräte auf dem jeweils technisch aktuellen Stand hält; Vergabepilot behält sich das Recht vor, das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte für einen bestimmten Browser zu optimieren. Der Kunde darf keine Software oder anderen technischen Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren des Nutzerkontos auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte gefährden können.

8.4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten seines Zugangs für das Nutzerkonto auf der Plattform Dritten zu überlassen. Sogenanntes Account-Sharing ist dem Kunden, auch innerhalb des Betriebs des Kunden und dessen verbundener Unternehmen, ausdrücklich untersagt. Weiterhin wird der Kunde sicherstellen, dass er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreift, um das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten seiner Nutzer auf Plattform vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen, insbesondere die Zugangsdaten der Nutzerzugänge geheim zu halten, sodass kein Dritter diese Daten missbrauchen kann. Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein; entsprechendes gilt für etwaige Handlungen unbefugter Dritter. Der Kunde wird seine Nutzer zur vertragsgemäßen Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte gemäß Ziffer 1.6 der Vertragsbedingungen verpflichten.

8.5. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass zu jeder Zeit nur Nutzer auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/die Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte zugreifen, die auch tatsächlich dem Kunden aktuell zugeordnet werden können. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Personen, die ein Nutzerkonto auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das Nutzerkonto auf der Plattform abrufbaren Inhalte nicht mehr nutzen dürfen (z.B. ehemalige Angestellte des Kunden), unverzüglich die Nutzungsrechte zu entziehen und deren Nutzerzugänge zu sperren bzw. durch Vergabepilot sperren zu lassen.

8.6. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte in das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform einzugeben, zu speichern oder über diese zu versenden, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstößt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Inhalte einzugeben, zu speichern oder zu versenden, die

a) rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden oder politisch extremen Charakter haben;

b) gegen geltendes Recht oder behördliche Vorschriften bzw. Auflagen verstoßen, ordnungs- oder sittenwidrig sind;

c) Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse oder andere Schutzrechte Dritter verletzen;

d) personenbezogene Daten von betroffenen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung oder ohne entsprechende gesetzliche Erlaubnis zum Gegenstand haben.

8.7. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Sicherheit und Stabilität des/der Nutzerkontos/ Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte beeinträchtigen könnte. Der Kunde wird keinerlei Daten oder Inhalte eingeben oder speichern, die das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte sowie hiermit verbundene Software und Systeme, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur und Daten von Vergabepilot, Dritter oder Daten anderer Geschäftspartner und/oder Kunden von Vergabepilot beschädigen oder gefährden. Er wird ferner nicht versuchen, auf die Daten anderer Geschäftspartner und/oder Kunden von Vergabepilot zuzugreifen.

8.8. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Daten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen Aufbewahrungspflichten und -fristen. Der Kunde trifft im Rahmen seiner Schadensverhütungs- und Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien seiner eingegebenen bzw. gespeicherten Daten und der im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.

8.9. Der Kunde wird Vergabepilot erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie drohende Gefahren (z.B. durch Viren oder Schadsoftware) und Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich anzeigen. Er trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation dieser Mängel und Störungen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Geräte, mit welchen er auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte zugreift, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und regelmäßig auf Viren oder andere Schadsoftware zu überprüfen. Geräte, bei denen der Verdacht auf Virenbefall oder Ähnliches besteht, dürfen nicht mehr für den Zugriff auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte genutzt werden.

8.10. Der Kunde stellt Vergabepilot auf erstes Anfordern frei, verteidigt und hält Vergabepilot schadlos von und gegen alle Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, die auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Verwendung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des/der Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über die Kunden-Präsenz auf der Plattform abrufbaren Inhalte verbunden sind.

9. Vertragswidrige Nutzung und Vertragsstrafe

9.1. Bei Anhaltspunkten oder konkreten Verdachtsmomenten für eine widerrechtliche Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte ist Vergabepilot berechtigt, die Nutzung zu prüfen und ggfs. den Zugang zu sperren, sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

9.2. Vergabepilot kann ungeachtet ihres Kündigungsrechts den Zugriff des Kunden sowie seiner Nutzer sperren, sofern und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte vertragswidrig von diesen genutzt wird/werden oder sich eine vertragswidrige Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte durch den Kunden und/oder dessen/deren Nutzer (a) nachteilig auf den Betrieb der Plattform, (b) auf andere Kunden von Vergabepilot oder (c) auf die Rechte Dritter in einer Weise auswirkt oder gegen anwendbares Recht verstoßen könnte, das unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich macht; dies gilt insbesondere für Verstöße des Kunden gegen seine Pflichten aus Ziffer 8 der Vertragsbedingungen. Vergabepilot kann darüber hinaus den Zugriff des Kunden und seiner Nutzer auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Modul sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte auch dann vorübergehend aussetzen, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung für die Nutzung der Leistungen von Vergabepilot trotz Mahnung mindestens drei (3) Wochen in Verzug befindet; das Kündigungsrecht entsprechend Ziffer 20.5 der Vertragsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

9.3. Wenn Vergabepilot den Zugriff des Kunden auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte insgesamt oder teilweise sperrt, gilt Folgendes für die Zeit der Sperrung:

a) die Vergütungspflicht für die Nutzung des/der Nutzerzugangs/Nutzerzugänge auf der Plattform, deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte besteht fort; und

b) es entstehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden aufgrund der durch die Sperrung veranlassten Nichtverfügbarkeit des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über den/die Nutzerzugang/Nutzerzugänge auf der Plattform abrufbaren Inhalte.

9.4. Insbesondere in den Fällen der Ziffer 8.6 a) und b) dieser Vertragsbedingungen ist Vergabepilot – unabhängig von einem Recht zur Sperrung gemäß Ziffer 9.2 dieser Vertragsbedingungen – berechtigt, die betroffenen Daten und Inhalte des Kunden zu löschen oder zu sperren.

9.5. Verstößt der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen, keinem unberechtigten Dritten die Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte zu ermöglichen, so ist Vergabepilot berechtigt, dem Kunden dafür eine Vertragsstrafe in Höhe des 1,5-fachen Entgelts, das entsprechend der aktuellen von Vergabepilot üblicherweise verlangten Preise für eine zwölf (12)-monatige Nutzung des entsprechenden Abonnements angefallen wäre, in Rechnung zu stellen. Sonstige Rechte von Vergabepilot (insbesondere auf Schadensersatz) bleiben hiervon unberührt.

9.6. Vergabepilot behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 20.5 der Vertragsbedingungen sowie die Verfolgung weitergehender Ansprüche, insbesondere sonstiger Schadensersatzansprüche, ausdrücklich vor.

10. Subunternehmer

10.1. Vergabepilot kann zur Ausführung der Leistungen nach diesen Vertragsbedingungen selbstständige Subunternehmer und/oder Drittanbieter einsetzen.

10.2. Vergabepilot ist berechtigt, Subunternehmer und/oder Drittanbieter jederzeit und ohne Zustimmung des Kunden auszutauschen. Vergabepilot wird dabei die Interessen des Kunden berücksichtigen.

11. Nutzungsrechte

11.1. Sämtliche auf der Plattform vorgehaltenen Inhalte sind grundsätzlich und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.2 Absatz 2 dieser Vertragsbedingungen zugunsten von Vergabepilot oder des jeweiligen für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbieters urheberrechtlich geschützt. Vergabepilot behält sich sämtliche Rechte hieran vor.

11.2. Soweit dem Kunden in den Regelungen dieser Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden, stehen alle urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an der Plattform, dem Nutzerkonto auf der Plattform, sämtlichen Funktionen auf der Plattform sowie der über die Plattform abrufbaren Inhalten, an gegebenenfalls entstandenen Arbeitsergebnissen sowie an Angebots- und sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen, ausschließlich Vergabepilot oder gegebenenfalls den für die Leistungserbringung einbezogenen Drittanbietern zu.

Soweit durch den Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen bei der Erstellung keine urheberrechtlichen oder sonstigen Schutzrechte entstehen, steht Vergabepilot eine ausschließliche schuldrechtliche Nutzungsbefugnis zu, die sämtliche Nutzungsarten im Sinne der vorstehenden Regelungen umfasst.

11.3. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der hierfür fälligen Vergütung das auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit zeitlich begrenzte, räumlich nicht begrenzte, nicht-ausschließliche und nicht-übertragbare Recht eingeräumt, das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem in diesen Vertragsbedingungen inklusive deren Anlagen vereinbarten Umfang sowie in der darin vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Der Kunde erhält jeweils nur ein zeitlich befristetes Recht, die in dem/den Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte in der dargebotenen Form zu nutzen.

11.4. Die Nutzungsrechte des Kunden umfassen:

a) den Zugriff und die Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform sowie dessen/deren Funktionen;

b) den Zugriff und die Nutzung der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte entsprechend der durch die Plattform vorgegebenen technischen Funktions- und bestimmungsmäßigen Gebrauchsweise.

Das eingeräumte Nutzungsrecht ist dabei stets auf die Wahrnehmung der in dem/den Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform zum Abruf bereitgestellten Inhalte am Bildschirm beschränkt, soweit nicht explizit Funktionen in dem/den Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform zu einer weitergehenden Nutzung (z.B. Herunterladen oder Ausdrucken von Inhalten) vorgesehen sind.

Der Kunde wird das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte ausschließlich nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nebst Anlagen einschließlich den darin vorgesehenen Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und bestimmungsgemäßer Verwendung nutzen. Einzelheiten können sich gegebenenfalls ergänzend aus zusätzlichen Hinweisen von Vergabepilot bei der Bereitstellung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte auf der Plattform ergeben.

11.5. Eine anderweitige Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte sowie insbesondere deren kommerzielle Verwertung oder Weitergabe an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt. Insbesondere die Vermietung, Überlassung, Unterlizenzierung oder der Gebrauch durch oder für Dritte, Timesharing-, Outsourcing- oder Rechenzentrumsnutzung oder eine sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte durch oder für Dritte ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von Vergabepilot nicht erlaubt. Der systematische automatisierte Abruf des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der darüber abrufbaren Inhalte, das Erstellen systematischer Sammlungen aus abgerufenen Inhalten, manuelles Speichern, Abfilmen, systematisches Anfertigen von Screenshots, die Weitergabe oder Zugänglichmachung von über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalten an Dritte sowie die Nutzung dieser Inhalte zum Zweck der geschäftsmäßigen Informations- oder Dienstleistungsvermittlung sind ebenfalls nicht gestattet. Auch Bearbeitungen oder sonstige Änderungen sowie andere Nutzungs- und Verwertungsformen (insbesondere Vervielfältigungen) der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte sind, soweit diese jeweils über die von Vergabepilot konkret vorgesehene Art und Weise oder den vorgesehenen Umfang hinausgeht, ausdrücklich untersagt.

11.6. In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B. durch Kündigung oder anderweitige Vertragsbeendigung) stellt der Kunde die Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte unverzüglich ein. Der Kunde vernichtet bzw. löscht auch alle in seinem Besitz befindlichen Vervielfältigungen von über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform im Rahmen der vorgesehenen Funktionen heruntergeladenen Inhalten, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist oder dem Kunden ein berechtigtes Interesse am weiteren Besitz zusteht. Die Erledigung der vorstehenden Verpflichtungen wird der Kunde gegenüber Vergabepilot auf Anforderung schriftlich versichern und nachweisen.

12. Vergütung

12.1. Im Falle eines „Basic“-Abonnements erfolgt die Leistungserbringung durch Vergabepilot für unentgeltlich.

12.2. Die Vergütung für die von Vergabepilot zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den bei der Buchung der verschiedenen Abonnements jeweils angegebenen (monatlichen) Preisen.

12.3. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vergabepilot behält sich vor, die Preise im Fall von künftigen Vertragsverlängerungen und neuen Vertragsabschlüssen bei Bedarf anzupassen.

12.4. Neben der Vergütung für das jeweilige Abonnement können weitere Kosten für den Erwerb von Credits anfallen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Regelungen in Ziffer 13 dieser Vertragsbedingungen.

12.5. Die Rechnungsbeträge während der Vertragslaufzeit sind zu Beginn der bei der Buchung gewählten Laufzeit/Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich)ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.6. Die Datenübermittlung ist nicht Vertragsgegenstand, weshalb die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen sind.

12.7. Der Kunde ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, wobei zu entrichtende Vergütung grundsätzlich im Voraus, entsprechend der bei der Buchung gewählten Laufzeit/Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich), in Rechnung gestellt wird.

12.8. Die Bezahlung, erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat, per Rechnung oder per Kreditkarte.

12.9. Die Zahlungen werden über einen Zahlungsdiensteanbieter abgewickelt. Dabei hat der Kunde zusätzlich zu diesen Vertragsbedingungen die Geschäftsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters zu berücksichtigen. Gegebenenfalls erhebt der Zahlungsdiensteanbieter zusätzliche Gebühren vom Kunden, auf die Vergabepilot keinen Einfluss hat.

12.10. Während des Verzugs hat der Kunde Vergabepilot auf die offene Forderung Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Vergabepilot behält sich die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens vor.

12.11. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von Vergabepilot nur mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, von Vergabepilot schriftlich anerkannt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von Vergabepilot anerkannt ist.

13. Credit-System

13.1. Die Nutzung bestimmter Funktionen auf der Plattform erfolgt auf Basis von sog. „Credits“. Dies gilt unabhängig von der monatlichen Vergütung für ein gebuchtes Abonnement. Der Kunde erhält je nach gebuchtem Abonnement ein monatliches Credit-Kontingent, welches von der Vergütung des gebuchten Abonnements mit umfasst ist. Der genaue Umfang sowie weitere Einzelheiten zu dem Credit-Kontingent ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 sowie aus der Übersicht der verschiedenen, buchbaren Abonnements auf der Plattform.

Credits stellen dabei kein gesetzliches Zahlungsmittel und kein sonstiges monetäres Guthaben dar. Sie verkörpern vielmehr ausschließlich ein nicht übertragbares und nicht „auszahlbares“ Nutzungsrecht zur Inanspruchnahme bestimmter Funktionen innerhalb der Plattform im jeweils vertraglich vorgesehenen Umfang. Credits können ausschließlich im Rahmen der Plattform und gemäß den vertraglichen Bestimmungen verwendet werden.

13.2. Für einzelne Funktionen im Rahmen der Nutzung der Inhalte auf der Plattform werden Credits verbraucht. Die jeweils anfallenden Credit-Kosten werden dem Nutzer vor der Durchführung der jeweiligen Funktion transparent angezeigt.

13.3. Das monatliche Credit-Kontingent beginnt jeweils am ersten Tag eines Monats zu laufen. Nicht verbrauchte Credits aus dem monatlichen Kontingent verfallen am Ende des jeweiligen Monats, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wurde.

13.4. Der Kunde hat, je nach gebuchtem Abonnement, zudem die Möglichkeit gegen entsprechende Vergütung ein sog. „Credit-Update“ zu erwerben. Durch den Erwerb eines Credit-Updates steht dem Kunden ein höheres Credit-Kontingent pro Monat für die vereinbarte Laufzeit des Credit-Updates zur Verfügung. Im Übrigen wird der Umfang des jeweils gebuchten Abonnements durch die Buchung eines Credit-Updates nicht berührt. Die Regelungen in Ziffer 13.3 dieser Vertragsbedingungen gelten entsprechend. Ein Credit-Update kann für eine Laufzeit von einem Monat oder von zwölf Monaten erworben werden. Die Laufzeit des Credit-Updates verlängert sich entsprechend den Regelungen in Ziffer 20.2 Satz 2 und 3 dieser Vertragsbedingungen.

13.5. Sind nicht ausreichend Credits für die Durchführung einer bestimmten Funktion vorhanden, ist die Durchführung der entsprechenden Funktion bis zur nächsten Gutschrift von Credits oder, je nach gebuchtem Abonnement, der Buchung eines Credit-Updates nicht möglich.

13.6. Der Vergabepilot ist berechtigt, die für einzelne Funktionen anfallenden Credit-Kosten mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sofern der Kunde ein zwölf-monatiges Abonnement abgeschlossen hat, steht ihm im Falle einer Preisanpassung während der Laufzeit des Abonnements nach der Ankündigung der Preisanpassung bis zu deren Wirksamwerden ein Sonderkündigungsrecht zu. Vergabepilot wird den Kunden zusammen mit der Ankündigung der Preisanpassung an dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

13.7. Eine Rückerstattung oder Auszahlung nicht verbrauchter Credits ist ausgeschlossen, es sei denn Vergabepilot hat die Nichtnutzbarkeit zu vertreten oder zwingende gesetzliche Vorschriften stehen entgegen.

13.8. Die Regelungen in Ziffer 12 bleiben unberührt.

14. Mängelhaftung, Rechte Dritter

14.1. Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 14 der Vertragsbedingungen gelten nur für der Mängelhaftung zugängliche Leistungen.

14.2. Soweit die Leistungserbringung für den Kunden im Rahmen des „Basic“-Abonnements unentgeltlich erfolgt, übernimmt Vergabepilot keine Gewährleistung.

14.3. Im Übrigen übernimmt Vergabepilot in diesen Fällen die Gewähr dafür, dass die der Gewährleistung zugänglichen Vertragsgegenstände der Leistungsbeschreibung (in Anlage 1 sowie Ziffer 4 der Vertragsbedingungen) entsprechen und sorgt im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren gemäß dem als Anlage 2 zu diesen Vertragsbedingungen beigefügten SLA für deren Verfügbarkeit. Ein Selbstbeseitigungsrecht des Kunden sowie eine verschuldensunabhängige Haftung von Vergabepilot nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, werden ausgeschlossen; Ziffer 15.2 a) und Ziffer 15.6 der Vertragsbedingungen gelten entsprechend. Auf die Mitverantwortlichkeit und insbesondere die Pflichten des Kunden wird verwiesen (Ziffer 8 der Vertragsbedingungen).

14.4. Ansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Leistungen dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben oder entgegen etwaigen Instruktionen genutzt hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der jeweilige Mangel hiervon unabhängig ist und auch die Fehleranalyse bzw. -beseitigung durch Vergabepilot dadurch nicht beeinträchtigt wird.

14.5. Die Nacherfüllung bei Mängeln erfolgt nach Wahl von Vergabepilot durch Beseitigung der Störung, Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch, dass Vergabepilot zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen einer Störung zu vermeiden. Keine Mängelhaftung begründen unerhebliche Beeinträchtigungen beim Zugriff auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte und/oder beim Datenabruf, die die Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte nicht wesentlich beeinträchtigen. Vergabepilot wird jedoch bemüht sein, auch solche Fehler im Rahmen der Kulanz zu beseitigen.

14.6. Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln gilt ausschließlich Ziffer 15 dieser Vertragsbedingungen.

14.7. Falls Dritte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, wird der Kunde Vergabepilot hierüber unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. Vergabepilot ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht Vergabepilot von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Kunde Vergabepilot in angemessenem Umfang unentgeltlich bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.

14.8. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen einen Rechtsmangel auf, wird Vergabepilot nach eigener Wahl dem Kunden (a) eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dieser Leistung verschaffen oder (b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder (c) die Leistung unter Erstattung der dafür von dem Kunden geleisteten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen, wenn Vergabepilot keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Vergabepilot kann die betroffenen Leistungen alternativ auch ganz oder teilweise gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

14.9. Vergabepilot wird den Kunden im Rahmen der Haftungsgrenzen der Ziffer 15 dieser Vertragsbedingungen von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von Vergabepilot zu vertretenden Rechtsmangel beruhen.

15. Haftung

15.1. Soweit die Leistungserbringung für den Kunden unentgeltlich erfolgt, haftet Vergabepilot nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden und für grob fahrlässig verursachte Schäden nur, soweit sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunden deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In derartigen Fällen ist die Haftung von Vergabepilot auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.

15.2. Im Übrigen haftet Vergabepilot für entstandene Schäden und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Unmöglichkeit oder aufgrund Verzugs mit einer Leistungspflicht sowie bei Mängeln und aus unerlaubter Handlung, nur in folgendem Umfang:

a) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Vergabepilot ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;

b) in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

15.3. In den Fällen von Ziffer 15.2 b) dieser Vertragsbedingungen ist die Haftung von Vergabepilot für alle Schadensfälle pro Vertragsmonat insgesamt in der Summe der Höhe nach begrenzt auf die dreifache Vergütung, die für den jeweilige Vertragsmonat vom Kunden gezahlt oder geschuldet wird.

15.4. Bei dem Verlust von Daten haftet Vergabepilot in den Grenzen der vorstehenden Absätze nur für solche von ihr schuldhaft verursachten Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, d. h. dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechender, und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.

15.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Vergabepilot.

15.6. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

16. Verjährung

16.1. Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sowie für alle Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und tritt – im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist – spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

16.2. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen Vergabepilot aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei ausdrücklicher Übernahme eines anderslautenden Garantieversprechens durch Vergabepilot sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

17. Geheimhaltung

17.1. Vergabepilot und der Kunde verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang der Durchführung des Vertragsverhältnisses anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterliegen und an denen ein berechtigtes Interesse an Geheimhaltung besteht, Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie Dritten nicht zu offenbaren. Die Vertragspartner werden nur solchen Mitarbeitern und Subunternehmern Zugang zu den vertraulichen Informationen verschaffen, die für die Zwecke der Vertragserfüllung Kenntnis von diesen haben müssen und die zuvor entsprechend dieser Ziffer 17 der Vertragsbedingungen zur Vertraulichkeit verpflichtet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

17.2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hat, oder die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden oder die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

17.3. Die Vertragspartner werden auf Verlangen des jeweils anderen Vertragspartners bei Beendigung dieses Vertragsverhältnisses vertrauliche Informationen dem jeweils anderen Vertragspartner zurückgeben oder im Rahmen des technisch Möglichen vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

18. Datenschutz und Datensicherheit

18.1. Die Vertragspartner beachten die für die Nutzung des/der Nutzerkontos/Nutzerkonten auf der Plattform, dessen/deren Funktionen entsprechend dem gebuchten Abonnement sowie der über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalte relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

18.2. Der Kunde wird gegebenenfalls mittels gesonderter Datenschutzhinweise, die nicht Bestandteil dieser Vertragsbedingungen sind, davon unterrichtet, wie Vergabepilot seine Daten sowie die Daten seiner Nutzer auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Der Kunde hat solche Datenschutzhinweise gegebenenfalls Nutzern, die von der Datenverarbeitung durch Vergabepilot betroffen sind, zur Kenntnis zu bringen. Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird Vergabepilot ihre Mitarbeiter schriftlich auf die Vertraulichkeit verpflichten.

18.3. Die Vertragspartner schließen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 DSGVO) genügt.

19. Referenzkundennennung

19.1. Vergabepilot ist berechtigt, den Kunden mit dessen Firma sowie – sofern vom Kunden bereitgestellt – Logo und Marken als Referenzkunden in angemessener Weise zu benennen, insbesondere auf der Webseite sowie in üblichen Marketing- und Vertriebsunterlagen.

19.2. Die Nutzung erfolgt branchenüblich und darf die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigen.

19.3. Der Kunde kann die Nutzung mit Wirkung für die Zukunft untersagen.

20. Laufzeit und Vertragsbeendigung

20.1. Die Vertragslaufzeit des „Basic“-Abonnements beginnt mit dem Abschluss der Registrierung und Anlage eines Nutzerkontos. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

20.2. Die Vertragslaufzeit für ein „Professional“-, „Ultimate“- oder „Enterprise“-Abonnement beginnt mit der Buchung des entsprechenden Abonnements. Die initiale Vertragslaufzeit beträgt nach Wahl des Kunden entweder einen (1) Monat oder zwölf (12) Monate (nachfolgend „initiale Laufzeit“). Die Laufzeit eines gebuchten Abonnements verlängert sich jeweils um die initial gewählte Laufzeit (ein Monat oder zwölf Monate), sofern dieses nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird („Folgelaufzeit“).

20.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

20.4. Die Buchung eines umfangreicheren Abonnements ist jederzeit möglich.

20.5. Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Vergabepilot liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde

a) sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung trotz Mahnung länger als sechs (6) Wochen in Verzug befindet,

b) unbefugten Dritten Zugang zu dem/den Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform gewährt oder diesen die hierfür erforderlichen Zugangsdaten eines Nutzerzugangs überlässt (Ziffer 8.4 der Vertragsbedingungen),

c) den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte (Ziffern 11.3 und 11.4 der Vertragsbedingungen) vorsätzlich oder fahrlässig überschreitet,

d) gegen die Geheimhaltung (Ziffer 17 der Vertragsbedingungen) verstößt.

20.6. Mit Vertragsende (a) wird die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform beendet und (b) enden seine Nutzungsrechte an den über das/die Nutzerkonto/Nutzerkonten auf der Plattform abrufbaren Inhalten (c) werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung von dem Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (CISG).

21.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

21.3. Nebenabreden bestehen nicht. Die Vertragspartner werden Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen nach Möglichkeit schriftlich in einem Nachtrag festhalten, um eine nachvollziehbare Dokumentation des Vertragsstandes zu gewährleisten.

21.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Vergabepilot. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und diesen Vertragsbedingungen Stuttgart. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Vergabepilot kann den Kunden wahlweise am Ort seines Sitzes oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.

21.5. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke aufweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen im Übrigen nicht berührt.

Stand: April 2026

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