Wartung und Service der Gefahrenmeldeanlage im Fürst-Pückler-Museum
Auftraggeber
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz
03042, Cottbus
Veröffentlicht
Angebotsfrist
09.06.25
08.07.25, 08:00
Stichwörter
Gefahrenmeldeanlage
Wartung
Sicherheitstechnik
Instandhaltung
Full-Service
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Instandhaltungsleistungen im Full-Service sowie gesondert zu vergütende Leistungen für Gefahrenmeldeanlagen in verschiedenen Gebäuden des Parks Branitz. Zu den betroffenen Gebäuden gehören das Schloss, die Gutsökonomie (Gutsinspektorenhaus + Besucherzentrum), der Marstall, die Parkschmiede, das Kavalierhaus, der Gärtnerstützpunkt, das Torhaus und die Parkökonomie. Die Instandhaltungsleistungen umfassen die Beseitigung von Störungen, die Instandsetzung durch Austausch defekter Teile, die Lieferung und den Austausch von Anlagenteilen nach Ablauf der Nutzungsdauer, die Durchführung von Funktionstests, einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst sowie die Lieferung und Installation von Softwareupdates.
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Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Instandhaltung der Gefahrenmeldeanlagen in mehreren Gebäuden des Parks Branitz, einschließlich Schloss, Gutsökonomie, Marstall, Parkschmiede, Kavalierhaus, Gärtnerstützpunkt, Torhaus und Parkökonomie.
Im Rahmen eines Full-Service-Vertrags trägt der Auftragnehmer die Kosten für die Beseitigung von Störungen, die Wiederherstellung des Sollzustands der Hard- und Software, die Instandsetzung durch Austausch defekter Geräte oder Geräteteile, die Lieferung und den Austausch von Anlagenteilen wie Rauchmeldern und Batterien nach Ablauf der Nutzungsdauer, die Durchführung von Funktionstests nach Instandsetzung, einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst sowie die Lieferung und Installation von Softwareupdates.
Die Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion und Instandsetzung gemäß DIN 31051 an den in der Bestandsliste aufgeführten technischen Anlagen und Einrichtungen.
Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlagen, die Vorbereitung und Unterstützung sicherheitstechnischer Prüfungen sowie die Bescheinigung sicherheitstechnischer Prüfungen durch Sachkundige.
Innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeginn ist eine Erstinspektion durchzuführen, die den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Anlagen überprüft.
Der Auftragnehmer bestimmt den Umfang der Maßnahmen, passt diese jedoch bei Bedarf ohne Mehrvergütung an, es sei denn, unvorhersehbare Umstände erfordern eine Änderung des Leistungsumfangs.
Die Inspektion umfasst die regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf Zustand und Funktion, die Wartung umfasst Maßnahmen zur Erhaltung des Zustands, und die Instandsetzung umfasst die Beseitigung von Störungen und Mängeln sowie die Lieferung von Ersatzteilen.
Der Auftragnehmer führt ein Instandhaltungsbuch mit Angaben zu durchgeführten Arbeiten, Ersatzteilen und Mängeln.
Wartungen und Inspektionen erfolgen während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers ohne gesonderte Berechnung.
Störungsbeseitigungen sind unverzüglich durchzuführen, und die Anlagen müssen innerhalb der normativ vorgegebenen Zeiträume in den Sollzustand versetzt sein.
Die Leistungen umfassen keine Grundüberholung von Anlagen, Anpassungen aufgrund neuer Bestimmungen, Lieferung und Einbau zusätzlicher Einrichtungen, Schönheitsreparaturen oder Beseitigung von Schäden durch äußere Gewalt oder unsachgemäße Bedienung.
Diese Leistungen sind nach besonderer Auftragserteilung zu erbringen, wobei in der Regel ein detailliertes Angebot vorzulegen ist.
Die Vergütungen erfolgen unter Zugrundelegung des geltenden Umsatzsteuersatzes und umfassen sämtliche Leistungen und Nebenkosten.
Schäden an den Anlagen, die durch Verschulden des Auftragnehmers verursacht werden, sind von diesem zu beseitigen.
Gesondert zu vergütende Leistungen sind die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf nicht ordnungsgemäßen Gebrauch oder Einwirkungen von Dritten zurückzuführen sind, notwendige Leistungen nach Anlagenerweiterung oder baulichen Veränderungen sowie Fahrten zum Einsatzort für gesondert zu vergütende Leistungen.