Schadstoffuntersuchung für drei Kindertagesstätten
Auftraggeber
Stadt Hildesheim
Hildesheim
Veröffentlicht
Angebotsfrist
18.05.25
03.06.25, 08:00
Stichwörter
Schadstoffuntersuchung
Kita
Kindertagesstätte
Umweltanalyse
Zusammenfassung
Die Stadt Hildesheim plant Elektroarbeiten in drei Kindertagesstätten (Kita Nordwind, Kita Oststadtstrolche, Kita Zeppelinstraße) und benötigt vorab Schadstoffuntersuchungen. Es sollen Schadstoffkataster für Gebäudeteile erstellt werden, inklusive Erkundung, Analyse und Bewertung vorhandener Schadstoffe (Asbest und KMF). Die Leistung umfasst Vorschläge zur Behandlung, Trennung, Entfernung und Entsorgung der Bau- bzw. Schadstoffe unter Beachtung relevanter Bestimmungen. Ziel ist ein Gutachten, das die geplanten Bauarbeiten hinsichtlich auftretender Schadstoffe und Vorgehensweise ausschreibungsreif darstellt. Erdbodenkontaminationen sind nicht Teil der Untersuchung.
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Beschreibung
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Durchführung umfangreicher Elektroarbeiten in den Kindertagesstätten Kita Nordwind (Justus-Jonas-Straße 3, 31135 Hildesheim), Kita Oststadtstrolche (Molkestraße 62, 31135 Hildesheim) und Kita Zeppelinstraße (Zeppelinstraße 30, 31135 Hildesheim).
Im Vorfeld dieser Arbeiten ist eine detaillierte Schadstoffuntersuchung der betroffenen Gebäudeteile erforderlich, um den Umgang mit potenziell belasteten Materialien beurteilen zu können.
Der Fokus der Untersuchung liegt auf den Schadstoffen Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF).
Die zu erbringende Leistung umfasst die Erstellung eines umfassenden Schadstoffkatasters für die relevanten Gebäudeteile.
Dies beinhaltet die Erkundung der Bausubstanz, die Analyse entnommener Proben sowie die Bewertung der identifizierten Schadstoffe.
Weiterhin sind konkrete Vorschläge zur Behandlung, Trennung, Entfernung und fachgerechten Entsorgung der Bau- bzw. Schadstoffe zu erarbeiten, wobei sämtliche relevanten und geltenden Bestimmungen einzuhalten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Erstellung eines gutachterlichen Berichts.
Dieser Bericht soll in seiner Ausführlichkeit und Detailtiefe geeignet sein, die geplanten Bauarbeiten hinsichtlich der auftretenden Schadstoffe und der erforderlichen Vorgehensweise umfassend und rechtssicher ausschreiben zu können.
Es ist zu beachten, dass Erdbodenkontaminationen explizit nicht Gegenstand dieser Untersuchung sind.
Der Untersuchungsumfang umfasst eine Gebäudebegehung mit Ersterkundung und gegebenenfalls Nacherkundung, die Erstellung eines Probenentnahmeplans, die technische Erkundung mit Beprobung, die eigentliche Schadstoffuntersuchung (Analytik) sowie die Erstellung des Gutachterlichen Berichts inklusive eines Übersichtsplans der analysierten Bereiche.
Die Untersuchung soll nach der Ausarbeitung und Benennung "Innenwände Raumscharf" erfolgen, was für Wandbereiche eine Mischprobe mit fünf Einzelentnahmen je Raum (Farben, Putz, Spachtelmassen) bis zu einer Wandhöhe von 3,5 m beinhaltet.
Für Decken (Putz/GK) ist eine Mischprobe mit fünf Einzelentnahmen vorgesehen, oder bei reversiblen Deckensystemen für KMF eine Einzelprobe.
Für Steigepunkte ist eine Belagentnahme und Tragschichtentnahme nahe des Belags (Kleber/Ausgleichsmassen) für entsprechende Misch- und Einzelproben durchzuführen.
Treppenhäuser und WC-Kerne können als Gesamtheit betrachtet und je Abfrage als eine Mischprobe behandelt werden.
Die in den Leistungspositionen aufgeführten Probenanzahlen sind Schätzungen und können sich je nach Erfordernissen nach oben oder unten verschieben, wobei die angebotenen Verrechnungssätze unabhängig von der tatsächlichen Anzahl gelten.
Vor Auftragsvergabe sind die Gutachter, Vertreter und Ingenieure namentlich mit Qualifikation zu benennen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von der Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses zu überzeugen und Bedenken rechtzeitig mitzuteilen.
Die Details im Leistungsverzeichnis sind auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung zu überprüfen.
Die aufgeführten Arbeiten sind komplett anzubieten, einschließlich aller erforderlichen Arbeiten, Nebenleistungen, Materialien sowie Lohn-, Transport-, Entsorgungs- und sonstiger Kosten, auch wenn diese nicht näher beschrieben sind, inklusive des Einholens erforderlicher Genehmigungen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung und Anweisung des Auftraggebers ausgeführt werden, wobei die Stundenlohnzettel umgehend vorzulegen sind.
Die Sicherstellung des Arbeitsfortschritts obliegt dem Auftragnehmer.