Die Ausschreibung betrifft die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) entlang verschiedener Bundesautobahnen (BAB) in Bayern. Die Leistung umfasst die Erfassung und Entfernung von EPS-Nestern, Raupen und Puppen von befallenen Bäumen. Die Arbeiten werden in verschiedenen Autobahnmeistereibereichen durchgeführt und erfordern spezifische Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Arbeitsschutz. Die Bekämpfung erfolgt mechanisch, wobei die Nester und Raupen mit Wasserglas oder einem gleichwertigen Mittel behandelt und anschließend abgesaugt werden. Die Entsorgung von kontaminierten Materialien muss fachgerecht erfolgen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) auf verschiedenen Bundesautobahnen (BAB) in Bayern, aufgeteilt nach Zuständigkeitsbereichen der Autobahnmeistereien (AM) Erlangen, Fischbach, Greding, Herrieden, Lauterhofen, Neumarkt und Schwandorf. Die Hauptleistung besteht in der mechanischen Entfernung von EPS-Nestern, einschließlich Raupen und Puppen, von befallenen Bäumen. Dies kann mittels Verlängerungsstücken an Industriesaugern, Leitern oder Hubsteigern erfolgen. Die Arbeiten umfassen die Bestandserfassung entlang von rund 420 km Streckenlänge jährlich. Die Bekämpfung von Nestern wird an einer geschätzten Anzahl von Bäumen durchgeführt, wobei die Höhe der Nester variiert (bis 8 m und von 0 bis 15 m). Die Verkehrssicherung gemäß Regelplan DIII-6-1aBY ist an etwa 14 Tagen jährlich erforderlich. Die Bekämpfung konzentriert sich auf die erste Baumreihe entlang der Strecke, auf Parkplätzen (vollflächig, zuerst zu bearbeiten), auf Gehöften der Meistereien und an Anschlussstellen bis zum Übergang ins untergeordnete Wegenetz. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Erkundung des Bekämpfungsumfangs durchzuführen und befallene Bäume sind fahrbahnseitig gut sichtbar zu markieren, wobei eine Verwechslung mit alten Markierungen ausgeschlossen werden muss. Bei der mechanischen Entfernung ist sicherzustellen, dass keine Raupenhaare freigesetzt werden. Die Nester werden mit Wasserglas oder einem gleichwertigen Mittel getränkt und abgesaugt. Nestteile, die auf den Boden fallen könnten, sind durch Folien aufzufangen. Alle kontaminierten Materialien, einschließlich Filter und Schutzanzüge, sind fachgerecht zu entsorgen. Eine Vollschutzausrüstung ist obligatorisch. Die Arbeiten sind lückenlos zu dokumentieren und wöchentlich zu melden. Die Erfassungsbögen dienen als Abrechnungsgrundlage. Die Leistungserbringung ist auf den Zeitraum vom 04.08.2025 bis 30.09.2025 angesetzt. Die Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung umfasst detaillierte Angaben zu den betroffenen Autobahnabschnitten (BAB A3, A6, A73, A9, A93) und den jeweiligen Anschlussstellen sowie angrenzenden Ortschaften. Es werden Hinweise zu öffentlichen Verkehrswegen, Zugängen, Zufahrten, Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen, Lager- und Arbeitsplätzen, Gewässern, Baugrundverhältnissen, Seitenentnahmen, Ablagerungsstellen, Schutzbereichen und -objekten sowie Anlagen im Baubereich gegeben. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verkehrsführung und Verkehrssicherung gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA 97). Die Arbeiten müssen unter Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs erfolgen, wobei Verkehrsbehinderungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und die korrekte Kennzeichnung von Geräten sind essenziell. Die Kosten für die Verkehrssicherung sind in die Leistungspositionen einzurechnen. Die Ausführungsunterlagen umfassen unter anderem verkehrsrechtliche Anordnungen und Gefährdungsbeurteilungen. Es wird auf die anzuwendenden technischen Regelwerke wie RSA 21, ZTV-SA 97 und weitere DIN-Normen verwiesen.