Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Detzem und Trittenheim
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Schweich
Veröffentlicht
Angebotsfrist
09.07.25
29.07.25, 07:00
Stichwörter
- Abwasser
- Detzem
- geschlossene Bauweise
- Infrastruktur
- Kanalsanierung
- Tiefbau
- Trittenheim
Zusammenfassung
Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße beabsichtigt die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in den Ortslagen Detzem und Trittenheim. Dies umfasst den Einbau von Schlauchlinern in Hauptleitungen und Schachtlinern in Schachtbauwerken. Die Arbeiten beinhalten Reinigung, Inspektion und die eigentliche Sanierung mittels Schlauchlining-Verfahren.
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Beschreibung
Die Verbandsgemeindewerke der VG Schweich an der Römischen Weinstraße planen die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise für Teile des Abwassernetzes in Detzem und Trittenheim. In Detzem, Thörnicher Straße und Teilbereich der Hauptstraße, sind ca. 380 lfdm Schlauchliner (DN 300-500) und 75 lfdm Schachtliner in 20 Schächten (DN 1000) vorgesehen. In Trittenheim, Moselpromenade, sollen ca. 1100 lfdm Schlauchliner (DN 250-500) und 80 lfdm Schachtliner in 24 Schächten (DN 1000) eingebaut werden. Ebenfalls in Trittenheim, Auf dem Spieles, sind ca. 90 lfdm Schlauchliner (DN 250-300) und 17 lfdm Schachtliner in 5 Schächten (DN 1000) geplant. Die Sanierung erfolgt als Renovierung und beinhaltet alle notwendigen Vorarbeiten und Anbindungen. Die zu sanierenden Abschnitte sind in den beigefügten Planunterlagen gekennzeichnet. Der Einbau der Schlauchliner in den Hauptleitungen durch den Bieter selbst ist eine Mindestvoraussetzung. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Beschränkungen durchzuführen. Die Lagerung von Schlauchlinerkisten kann am Pumpwerk in Trittenheim erfolgen, wobei Flächen innerhalb von Überschwemmungsgebieten freizuhalten sind. Baustrom und Bauwasser müssen vom Auftragnehmer gestellt werden, wobei Trinkwasserbezug kostenfrei ist. Die Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung muss gemäß RSA erfolgen, wobei die Kosten für die verkehrsrechtliche Anordnung vom Auftraggeber übernommen werden. Es gelten spezifische Anforderungen an die Geräte für Kanalreinigung und TV-Inspektion, die den Güteschutz Kanalbau und DWA-Merkblätter berücksichtigen. Das Personal muss geschult sein und über die erforderliche Schutzausrüstung verfügen. Die Entsorgung von Räum- und Reinigungsgut obliegt dem Auftragnehmer, die Kosten trägt der Auftraggeber. Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend. Wartezeiten werden nur unter bestimmten Bedingungen vergütet. Der Auftragnehmer haftet für Schäden und muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Eignung des Bieters wird anhand von Güteschutz Kanalbau RAL-GZ 961 Kriterien geprüft. Material- und Eigenüberwachungsprüfungen sind durchzuführen. Die Anwohner sind vor Baubeginn zu informieren. Die Bauwerke und das Außengelände sind sauber zu halten. Abfall und Müll sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Renovierung mittels Schlauchliner erfordert ein Vorbereitungsgespräch und die Vorlage diverser Nachweise vor Baubeginn. Die Reinigung muss gründlich erfolgen, um den Ist-Zustand feststellen zu können. Die TV-Inspektion erfolgt nach ISYBAU 2016 und DIN EN 13508. Die Kalibrierung des Altkanals mit Laser-Deformationsmessung ist für die Schlauchlinerfertigung notwendig. Roboterarbeiten und Hindernisbeseitigung sind gemäß Vorgaben auszuführen. Die Dokumentation von Anschlüssen und Hindernisfreiheit ist essenziell. Der Schlauchliner muss den Herstellerangaben entsprechend geliefert, gelagert und eingebaut werden. Die Installation erfordert die Vorlage von Nachweisen und die Anmeldung bei der Bauüberwachung. Probenstützschläuche oder -rohre sind einzubauen. Der Einbau des Liners muss materialschonend erfolgen, mit Dokumentation der Zugkräfte. Die Aushärtung muss gemäß Vorschriften erfolgen, mit elektronischer Aufzeichnung von Temperatur und Druck. Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610 sind durchzuführen. Materialproben sind zu entnehmen und an ein Prüflabor zu senden. Prozesswasser und Reststoffe dürfen nicht in Gewässer gelangen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. Die optische Inspektion erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und wird vom AG nur bei Anwesenheit akzeptiert. Schacht- und Anschlussbindungen werden bei der Abnahme-TV-Untersuchung abgenommen. Mängel wie Faltenbildung oder Ringspaltbildung müssen behoben werden. Der Bauleiter des AN muss qualifiziert sein und vom AG genehmigt werden. Rechnungen und Massenermittlungen sind übersichtlich und digital einzureichen. Aufmaße sind haltungs- und schachtweise zu erstellen und der Bauüberwachung zur Gegenzeichnung vorzulegen. Dokumentationen sind digital zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses. Eine förmliche Abnahme ist vorgesehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Jahre. Alle Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem heutigen Stand der Technik auszuführen. Es sind diverse Zeichnungsunterlagen als Anlagen beigefügt.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung09.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist29.07.25
- Veröffentlichungsende29.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:54340 Detzem, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise in Detzem und Trittenheim
DOKUMENTE
Dateiname
- 00_Formulare E37195697.zip809.48 KB
- 03_Planunterlagen.zip6.24 MB
- 01_AS KS Detzem & Trittenheim - Blanko-LV.pdfLeistungsumfang596.80 KB193 SeitenList of services for sewer rehabilitation in Detzem and Trittenheim, including quantities for hose liners and shaft liners.
- 02_AS-KS Detzem & Trittenheim.X831.40 MB
Weitere Ausschreibungen zu:

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