Winterdienst für Polizeirevier Freiberg
Auftraggeber
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
Dresden
Veröffentlicht
Angebotsfrist
24.08.25
09.09.25, 07:00
Stichwörter
- Winterdienst
- Polizeirevier
- Räumung
- Streuung
- Freiberg
- Brand-Erbisdorf
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von Winterdienstleistungen für das Polizeirevier Freiberg (Interim) am Standort Hauptstraße 19, 09618 Brand-Erbisdorf. Die Leistungen umfassen Schnee- und Eisräumung sowie das Streuen auf den ausgewiesenen Flächen gemäß der Satzung der Stadt Freiberg. Der Dienstleistungszeitraum erstreckt sich über die Wintersaison, definiert vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.10. des Folgejahres, mit spezifischen Zeiten für die Leistungserbringung an Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Durchführung von Winterdienstleistungen für das Polizeirevier Freiberg (Interim) am Standort Hauptstraße 19 in 09618 Brand-Erbisdorf. Das Objekt wird als ständig besetztes Polizeirevier und als Standort für den Rettungsdienst genutzt und ist im 24-Stunden-Betrieb. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Schnee- und Eisräumung sowie das Streuen auf den im Lageplan und Flächenverzeichnis aufgeführten Flächen. Die Leistung ist bei entsprechender Witterung auch mehrmals täglich zu erbringen, um einen verkehrssicheren Zustand zu gewährleisten. Die Ausführung hat auf Grundlage der gültigen Satzung der Stadt Freiberg über die Straßenreinigung und den Winterdienst zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss einen Räum- und Streuplan erstellen und diesen dem Auftraggeber sowie der nutzenden Dienststelle vorlegen, wobei Anpassungen nach Absprache möglich sind. Die Verantwortung für die Auslösung der Winterdiensteinsätze und die Gewährleistung des verkehrssicheren Zustands liegt allein beim Auftragnehmer. Der Abtransport von Eis und Schnee erfolgt nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers, der sich auch Sondereinsätze vorbehält. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich ständig über die Witterungsverhältnisse zu informieren und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Leistungsnachweise sind gemäß beiliegendem Muster zu führen und der nutzenden Verwaltung vorzulegen. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die Leistungen sind pro Wintersaison zu erbringen, wobei die Wintersaison vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres reicht. Die Verkehrsflächen müssen werktags von 06:30 bis 19:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 19:00 Uhr verkehrssicher sein. Zusätzlich ist ab 06:00 Uhr ein ausreichender verkehrssicherer Zustand zu gewährleisten. Bei der Ausführung sind umweltschonende Maschinen einzusetzen. Bei Beschädigungsgefahr sind Schnee und Eis mit Schneeschiebern, Eisschabern etc. zu entfernen. Parkflächen sind bei Maschineneinsatz so zu umfahren, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Das Räumen umfasst die mechanische Beseitigung von Schnee und Eis, die Verhinderung von Glättebildung, die Erhaltung der Flächennutzbarkeit und die Ermöglichung des Abflusses von Schneewasser. Dazu gehört auch das Entfernen von Eiszapfen unter 2,70 m Höhe, die Beseitigung von Schneematsch und die fachgerechte Lagerung von Schnee und Eis. Treppen sind stets in voller Breite zu räumen. Rinnsteine und Sinkkästen sind bei Tauwetter freizumachen. Schneematsch, der durch Streusalz entsteht, muss sofort von Außenflächen entfernt und darf nicht auf Grünflächen abgelagert werden. Schneeaufhäufungen entlang von Geländern, Treppen etc. sind aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zulässig. Geräumter Schnee und Eis sind so zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert wird. Schwarzräumung bedeutet die nahezu vollständige Befreiung verkehrssicherheitsrelevanter Stellen von Schnee und Eis. Der Abtransport von Schnee und Eis beinhaltet das Aufnehmen, Wegfahren und Abladen. Das Streuen dient der Bekämpfung von Winterglätte und erfordert die Beschaffung des Streustoffs durch den Auftragnehmer. Die Satzung der Stadt bezüglich Gewässer- und Pflanzenschutz ist zu beachten; die alleinige Verwendung von Streusalz ist verboten. Als Streustoffe sollen Streusand, Splitt oder Granulat verwendet werden. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Auftaumitteln bedarf einer gesonderten Beantragung und Genehmigung. Materialien, die Schäden verursachen, dürfen nicht verwendet werden. In der Nähe von Baumwurzeln darf kein Streusalz verwendet werden; hier sind abstumpfende Streustoffe einzusetzen. Bei notwendiger Beimischung von Streusalz ist Feinsplitt zu verwenden, wobei nur gebrochener Splitt mit einem Durchmesser zwischen 2 mm und 5 mm zulässig ist. Die Streugutentfernung beinhaltet das Entfernen, den Abtransport und die fachgerechte Zuführung zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Das Entfernen von Streugut ist gemäß Satzung innerhalb von Werktagen nach Abtauen vorzunehmen. Zum Schluss der Winterperiode sind Streugutrückstände rückstandslos zu beseitigen. Das Entfernen von Eiszapfen unter 2,70 m Höhe ist Teil des Räumens und wird nicht zusätzlich vergütet. Das Entfernen von Eiszapfen ab 2,70 m Höhe wird separat vergütet. Mit den Preisen sind Lohnkosten, Maschineneinsatz, Streugutkosten, An- und Abfahrt, Kontrollfahrten, Witterungsüberwachung und Dokumentation abgegolten. Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit und Nachtzuschläge sind in die Preise einzurechnen. Die Mengenangaben basieren auf Erfahrungen der letzten Winter und die tatsächliche Anzahl der Einsätze ist für die Abrechnung maßgebend. Die Einsätze sind für 7 Vertragsjahre kalkuliert. Die angegebenen Einzelflächen beinhalten die zu räumenden Flächen, wobei die Räumbreiten der Satzung zugrunde gelegt werden.
Zeitplan
- Bekanntmachung24.08.25
- Heute28.08.25
- Abgabefrist09.09.25
- Veröffentlichungsende09.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Erfüllungsort:
Hauptstraße 19, 09618 Brand-Erbisdorf, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Winterdienstleistung - Polizeirevier Freiberg (Interim)
Winterdienstleistung für das Polizeirevier Freiberg (Interim) in Brand-Erbisdorf
Dokumente
Dateiname
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FAQ
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