Übersetzungs- und Layoutleistungen für afrikanische Sprachen
Stichwörter
- Übersetzung
- Korrektur
- Layout
- Bundespolizei
- afrikanische Sprachen
- Rahmenvereinbarung
- InDesign
- juristische Fachsprache
- polizeiliche Begrifflichkeiten
Zusammenfassung
Die Bundespolizei benötigt Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für Dokumente in afrikanischen Sprachen. Dies umfasst die Übersetzung von Formularen, Vertragsunterlagen und Publikationen aus dem Deutschen in verschiedene afrikanische Sprachen. Des Weiteren sind Fachkorrekturen zur Überprüfung der korrekten Verwendung von Fachtermini und allgemeine Korrektorats- und Lektoratsleistungen zur Fehlerbeseitigung und inhaltlichen Bearbeitung der Texte gefordert. Ergänzend werden Layoutleistungen zur originalgetreuen Übernahme des Layouts in die Zielsprachen angeboten. Die Erstellung und Pflege einer Terminologiedatenbank ist ebenfalls Teil der Leistung.
Beschreibung
ZEITPLAN
- Bekanntmachung19.06.25
- Heute25.06.25
- Abgabefrist16.07.25
- Veröffentlichungsende16.07.25
- Bindefrist29.08.25
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
LOT-0000: Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei (afrikanische Sprachen)
Übersetzungs-, Korrektur- und Layoutleistungen für die Bundespolizei in 13 afrikanischen Sprachen mit Rahmenvereinbarung über vier Jahre
VORAUSSETZUNGEN
- Mindestens drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung
- Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein
- Referenzaufträge müssen Übersetzungsleistungen im Kontext juristischer Fachsprache oder verwaltungstypischer Sprache beinhalten
- Einer der Referenzaufträge pro Los muss neben den Übersetzungsleistungen auch Layoutleistungen und Mediengestaltung mit InDesign beinhalten
- Übersetzungsaufträge in mindestens drei verschiedenen afrikanischen Zielsprachen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Formular Unternehmensdaten
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge bei Einsatz von Unterauftragnehmern
- Technische Fachkräfte benennen, die die Voraussetzungen für Übersetzungsleistungen erfüllen
- Ansprechpersonen für Projektmanagement, Qualitätskontrolle und Layoutleistungen benennen
- Keine besondere Rechtsform erforderlich, BGB-Gesellschaften müssen bevollmächtigten Vertreter benennen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Vergabeunterlagen | 1 Datei | |||
_Hinweise von der e-Vergabe.txt | 1.12 KB |
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