Malerarbeiten für Saal 101 im Land- und Amtsgericht Essen
Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Duisburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
21.04.25
13.05.25, 08:00
Stichwörter
Malerarbeiten
Raumlufttechnik
Gericht
Sanierung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Malerarbeiten im Land- und Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, im Rahmen der Erneuerung der RLT-Anlage im Dachgeschoss des großen Schwurgerichtssaales. Die Arbeiten beinhalten die Beschichtung von neu errichteten Trockenbauwänden, Trockenestrich, Mauerwerk und Stahltüren. Es sind Schutzmaßnahmen für Bodenflächen, das Abdichten von Anschlussfugen sowie die Reinigung und Vorbereitung der Untergründe erforderlich. Die Beschichtungen umfassen Grundierungen, Zwischen- und Schlussanstriche mit emissionsarmen, lösemittel- und weichmacherfreien Materialien. Zusätzlich sind Stundenarbeiten durch Facharbeiter und Bauhelfer vorgesehen.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Malerarbeiten beziehen sich auf die Beschichtung verschiedener Oberflächen im Dachgeschoss des Landgerichts Essen, wo die RLT-Anlage des Schwurgerichtssaales erneuert wird.
Die Arbeiten umfassen das Abdecken von Bodenflächen mit Folie, das Abdichten von Anschlussfugen mit plastoelastischem Dichtstoff auf Acryl-Basis, sowie die Reinigung von Untergründen aus Gipsplatten und Mauerwerk.
Für die Trockenbauwände sind Untergrundvorbereitungen mit Tiefgrund und anschließende Zwischen- und Schlussanstriche mit emissionsarmer, stumpfmatter Dispersionsfarbe vorgesehen.
Mauerwerk wird gereinigt und mit einer Grundbeschichtung sowie einer Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe versehen.
Stahlblech-Umfassungszargen und Türblätter werden durch Anschleifen der vorhandenen Grundierung, Auftragen einer Haftgrundierung sowie Zwischen- und Schlussbeschichtungen behandelt.
Für den Trockenestrich ist eine Reinigung des Untergrundes sowie eine Beschichtung mit einer Grundierung aus 2-komponentigem Epoxidharz vorgesehen.
Zusätzlich sind Stundenarbeiten durch Facharbeiter und Bauhelfer einkalkuliert, um unvorhergesehene Aufgaben oder Anpassungen während der Bauausführung zu bewältigen.
Die Ausführungszeit für die Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 24 Wochen.
Die Gebäude sind während der Bauarbeiten in Benutzung, wodurch Behinderungen durch Publikumsverkehr zu erwarten sind.
Der Auftragnehmer ist für die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich.
Berechtigungen zum Befahren, Parken und zur Containeraufstellung sind vom Auftragnehmer bei der Stadt Essen zu beantragen.
Separate Lagerräume werden nicht bereitgestellt, Materialien können jedoch in Abstimmung mit der Nutzerverwaltung in abgezäunten Bereichen im Innenhof gelagert werden.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine befestigte Zufahrt von der Kortumstraße zur Rückseite des Gebäudes, wobei eine Anmeldung bei der Pforte am Haupteingang erforderlich ist.
Der Zugang zum Dachraum erfolgt über einen Tordurchgang zum Hof 1, der eine Durchfahrt für Fahrzeuge mit begrenzten Maximalmaßen erlaubt.
Im Hof 1 steht eine Baustelleneinrichtung zur Verfügung, und in Hof 2 ist ein Fanggerüst aufgestellt.
Der vertikale Transport zum Dachraum erfolgt über einen Treppenturm und einen Schrägaufzug in Hof 1.
Ein Termin- und Ablaufplan ist zusammen mit dem Auftraggeber, dem Gebäudenutzer, der Bauleitung und dem Auftragnehmer zu erstellen.
Der Auftragnehmer ist zur Koordination seiner Leistungen mit den übrigen am Bau Beteiligten verpflichtet.
Es wird empfohlen, die Örtlichkeiten vorher zu besichtigen, um den Umfang und den Aufwand der Baumaßnahme im Bestand abzuschätzen.
Die Mengen sind überschlägig ermittelt und dienen nur zur Kalkulation, abgerechnet wird nach gemeinsamem Aufmaß.
In die Einheitspreise sind Aufstiegshilfen, Arbeitsgerüste und Hebezeug einzurechnen.
Auf Ordnung und Sauberkeit ist innerhalb des Baustellenbereiches und im öffentlich zugänglichen Bereich zu achten.
Die Arbeitssicherheit ist nach den Vorschriften der BauBG einzuhalten.
Alle Abfälle sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser zur Verfügung, und die Sanitäreinrichtungen im Gebäude können genutzt werden.
Lärmbeeinträchtigungen sind so gering wie möglich zu halten, und lärmintensive Arbeiten sind vor 9:00 und nach 15:00 Uhr auszuführen oder mit dem Nutzer abzustimmen.
Der Bauleiter des Auftragnehmers hat den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen, und es sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen betrieblicher Art zu treffen.
Sämtliche Arbeiten, bei denen die Entstehung eines Brandes oder eines Schadenfalls nicht auszuschließen ist, sind der Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten schriftlich zu melden und von dieser genehmigen zu lassen.