Archäologische Untersuchungen Baugebiet Kirchsteig Brome
Auftraggeber
Landkreis Gifhorn im Auftrag des Fleckens Brome
Brome
Veröffentlicht
Angebotsfrist
19.08.25
11.09.25, 06:29
Stichwörter
- Archäologie
- Untersuchungen
- Baugebiet
- Kirchsteig
- Brome
Zusammenfassung
Der Flecken Brome beabsichtigt, eine bauvorbereitende archäologische Untersuchung im Baugebiet „Kirchsteig“ durchzuführen. Die Untersuchung umfasst die Begleitung des Oberbodenabtrages, die Ausgrabung und Dokumentation von archäologischen Befunden sowie die Aufbereitung der Dokumentation. Ziel ist die Freimachung des Baufeldes für die geplante Erschließung.
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Beschreibung
Der Flecken Brome plant die Erschließung des Neubaugebietes „Kirchsteig“. Eine frühere Metalldetektorprospektion und Suchschnitte ergaben Fundmaterial aus der vorrömischen Eisenzeit und dem frühen und hohen Mittelalter. Die bauvorbereitende archäologische Untersuchung soll sich auf einen ca. 6800 qm großen Bereich erstrecken, beginnend im Süden (Suchschnitt 4) und sich nach Norden ausdehnend. Es wird mit zahlreichen Siedlungsbefunden gerechnet, darunter Gruben, Gräben, Feuerstellen und Pfostengruben, die auf ebenerdige Gebäudestrukturen hindeuten. Die Befunderhaltung wird als mäßig bis gut bewertet. Die Arbeiten müssen gemäß den Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen und den Standards der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. durchgeführt werden. Die Grabungstechnik und -dokumentation umfasst das Freiputzen, Zeichnen, Fotografieren und tachymetrische Einmessen aller Befunde. Auszugraben sind alle vor- und frühgeschichtlichen Befunde bis 10 cm unter Befundunterkante. Die Grabungsausrüstung, Baustelleneinrichtung und Fundbehandlung obliegen dem Auftragnehmer. Die Grabungsarbeiten sollen spätestens einen Monat nach Auftragsvergabe beginnen und durchgängig erfolgen, mit Ausnahme ungünstiger Witterung. Ein Grabungsbericht und die vollständige Dokumentation sind sechs Monate nach Abschluss der Feldarbeit abzugeben. Die Arbeitssicherheit und die Bestimmungen des Baugewerbes sind einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Einfluss auf den Umfang der Untersuchungen zu nehmen und die Maßnahme bei fehlenden relevanten Befunden abzubrechen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen. Ein geldwerter Einbehalt von 20% der Vertragssumme dient der Sicherstellung der fristgerechten Übergabe des Abschlussberichts und der Dokumentation sowie der Nacharbeitung von Restbefunden. Wöchentlich ist ein aktueller Grabungsstand zu berichten und eine Kostenschätzung abzugeben. Der Auftragnehmer überträgt der AG unwiderruflich das ausschließliche Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen. Die Leistungen sind in Regie anzubieten und gliedern sich in die Bereiche archäologische Begleitung des Oberbodenabtrages, Ausgrabung und Aufbereitung der Dokumentation.
Zeitplan
- Bekanntmachung19.08.25
- Heute22.08.25
- Abgabefrist11.09.25
- Veröffentlichungsende11.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Erfüllungsort:
38465 Brome, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Archäologische Untersuchungen Baugebiet Kirchsteig Brome
Archäologische Untersuchungen im Baugebiet Kirchsteig Brome
Dokumente
Dateiname
- 2025-08-08 Plan_Restfläche archäol Grabungen.pdfLeistungsumfang1.73 MB1 SeiteEin Plan, der die verbleibenden Flächen für archäologische Ausgrabungen darstellt.
- 235_Verzeichnis der LeistungenKapazitäten anderer Unternehmen.pdfVerwaltung89.39 KB1 SeiteVerzeichnis zur Angabe von Art und Umfang der Leistungen, für die der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen nutzen wird, einschließlich der Namen der Unternehmen und der überlassenen Eignung.
- Erklärung zu MiLoG, §§ 13, 14, 15 NTVergG.pdfVertragliches51.79 KB4 SeitenErklärung zur Einhaltung der Mindestentgeltpflichten gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) und des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei der Ausführung von Dienstleistungsaufträgen in Deutschland, auch für entliehene Arbeitnehmer.
- 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen.pdfVerwaltung339.16 KB2 SeitenFormular zur Eigenerklärung der Eignung für Liefer- und Dienstleistungen in einem Vergabeverfahren, einschließlich Angaben zu Umsatz, vergleichbaren Leistungen und verfügbaren Arbeitskräften.
- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.pdfVerwaltung346.60 KB3 SeitenInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Vergabestelle des Landkreises Gifhorn im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben gemäß DSGVO, einschließlich Verantwortlichkeiten, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
- 2025-07-04 LV-Leistungsbeschreibung Brome-Kirchsteig.pdfLeistungsumfang240.76 KB9 SeitenLeistungsbeschreibung für bauvorbereitende archäologische Untersuchungen im Baugebiet „Kirchsteig“ in Brome, detailliert die Projektbeschreibung, bisherige Funde und den Umfang der erforderlichen archäologischen Arbeiten.
- Erklärung § 4 Abs 1 NTVergG.pdfVertragliches89.60 KB1 SeiteErklärung zur Verpflichtung, bei der Ausführung von Bau- oder Dienstleistungen in Deutschland die Mindestentgelte gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG und MiLoG zu zahlen, auch bei Einsatz von Nach- oder Verleihunternehmen.
- 234_Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfVerwaltung93.72 KB1 SeiteErklärung zur Bildung einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft für eine Bauleistung, in der die Mitglieder den bevollmächtigten Vertreter benennen und die gesamtschuldnerische Haftung bestätigen.
- 236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfVerwaltung78.53 KB1 SeiteVerpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens, dem Bewerber/Bieter im Falle einer Auftragsvergabe mit den erforderlichen Kapazitäten für bestimmte Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen und gegebenenfalls gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
- UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdfAusschreibung1.25 MB11 SeitenAufforderung zur Abgabe eines Angebots gemäß UVgO, listet die Vergabestelle, Vergabeart, Fristen und alle relevanten Anlagen auf, die dem Bieter zur Beachtung oder Einreichung dienen.
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