Neubau einer Querungshilfe in Bad Nauheim-Schwalheim
Auftraggeber
Magistrat der Stadt Bad Nauheim
61231, Bad Nauheim
Veröffentlicht
Angebotsfrist
18.05.25
10.06.25, 09:00
Stichwörter
Querungshilfe
Straßenbau
Verkehrssicherheit
Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den Bau einer Querungshilfe in der Schwalheimer Hauptstraße in Bad Nauheim-Schwalheim.
Dies beinhaltet den Aufbruch und Abbruch der vorhandenen Oberflächenbefestigung von Fahrbahn und Gehwegen, inklusive Unterbau sowie der vorhandenen Bord- und Rinnenanlagen.
Es folgt die Wiederherstellung der Asphaltbefestigung und die Herstellung des Gehwegs in Pflasterbauweise, inklusive Rinnen- und Randeinfassungen mit Borden sowie der Herstellung von taktilen Leitelementen.
Die Fahrbahn wird verschmälert und die Gehwege verbreitert, um eine fußläufige Verbindung zu schaffen.
Die Querungshilfe wird mit taktilen Leitelementen und Kontraststreifen ausgestattet.
Die Bauarbeiten sollen in den hessischen Sommerferien stattfinden.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst den Bau einer Querungshilfe in der Schwalheimer Hauptstraße in Bad Nauheim-Schwalheim. Die Baustelle befindet sich im Stadtteil Schwalheim und umfasst die Herstellung einer Querungshilfe für Fußgänger. Hierfür sind die vorhandenen beidseitigen Gehweganlagen als auch die Fahrbahn bereichsweise aufzunehmen und gemäß der Planung entsprechend neu anzulegen. Vereinfacht gesprochen wird die Fahrbahn verschmälert sowie die beidseitigen Gehwege zu Gunsten der fußläufigen Verbindung im Bereich der Querungshilfe breiter ausgebildet. Die Querungshilfe wird mit taktilen Leitelementen ausgeführt.
Die Fahrbahn sowie die beidseitigen Gehwege werden auf ca. 20 m gänzlich aufgenommen, gemäß der beigefügten Planunterlagen neu aufgeteilt und die Anschlussbereiche auf den Bestand verzogen. Die Fahrbahnbreite variiert zwischen 2,90 bis etwa 5,50 m und wird auf ca. 70 m² in Asphaltbauweise zzgl. beidseitiger Betonsteinrinnen (ca. 30 cm breit) hergestellt werden. Die beidseitigen Gehwege erhalten eine Breite von ca. 0,70 bis 2,30 m und werden in Pflasterbauweis (ca. 50 m²) hergestellt werden. Die Abgrenzung zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen erfolgt über beidseitige Rundborde. Im Bereich der Querungshilfe werden zudem taktile Leitelemente sowie der Einbau von Kontraststreifen vorgesehen.
Wesentliche Arbeiten sind: Aufbruch/ Abbruch der vorh. Oberflächenbefestigung der Fahrbahn und Gehwege inkl. Unterbau sowie der vorh. Bord- und Rinnenanlage, Wiederherstellung der Asphaltbefestigung sowie Herstellung des Gehwegs (Pflasterbauweise) inkl. Rinnen- und Randeinfassungen mit Borden sowie der Herstellung von taktilen Leitelementen.
Die Bauarbeiten haben in den hessischen Sommerferien zwischen dem 07.07.2025 bis spätestens 15.08.2025 zu erfolgen. Entsprechend ist über die Dauer der Baumaßnahme die Umleitungsstrecke inkl. aller Leistungen wie Ersatzhaltestellen, Parkverbotsbeschilderung etc. gemäß Angaben der Ordnungs- und Verkehrsbehörde einzurichten, vorzuhalten und zu unterhalten.
Die Baustelle befindet auf öffentlichen Straßenparzellen. Die Zu- und Abfahrt erfolgt ausschließlich über öffentliche Straßen. Die Zufahrten hat sich der AN auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und zu beseitigen. Für die Bauarbeiten sind örtliche Verkehrsregelungen bzw. Sperrungen nach Weisung der Strassenverkehrsbehörde aufzustellen. Die hierfür erforderlichen Leistungen der Verkehrssicherung sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Der AN hat Straßensperrungen selbst zu beantragen. Der Anliegerverkehr ist aufrechtzuerhalten. Das gilt auch für die Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit von Garagen- und Hofeinfahrten. Bauablaufbedingte kurzfristige Sperrungen der privaten Einfahrten hat der AN mit dem jeweiligen Anlieger vor Ort abzustimmen.
In Bebauungsnähe ist grundsätzlich mit schallgedämpften Geräten zu arbeiten. Die gesetzlichen max. zulässigen Lärmimmissionen dürfen nicht überschritten werden. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Die von der Baustelle ausgehenden Erschütterungsimmissionen dürfen in Wohnungen oder vergleichbar genutzten Räumen allseitig um die Baustelle die Richtwerte der DIN 4150 Teil 1 bis 3 nicht überschreiten.
Baugrunduntersuchung liegt vor, ist beigefügte und zu Berücksichtigen. Die Entsorgungsmöglichkeiten sind auf Grundlage der beigefügten Ergebnisse des Bodengutachtens direkt mit den Deponiebetreibern zu klären. Da die Annahmekriterien der Deponien nicht einheitlich geregelt sind, hat der AN zu klären, ob die vorgelegten Deklaration, auch hinsichtlich der Ersatzbaustoffverordnung und Deponieklassen, für die Annahme auf der ausgewählten Deponie qualitativ und quantitativ ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der AN die nötigen Untersuchungen vorzunehmen. Diese Leistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Übrig bleibendes Bodenmaterial ist auf die Kippe nach Wahl des AN abzufahren. Es ist möglichst einer Wiederaufbereitungsanlage zuzuführen. Für Bauabfälle (Bauschutt, Bodenaushub, Baustellenabfälle, Str.-Aufbruch etc.) gelten die abfallrechtlichen Vorschriften. Sollten die vom AN vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungsstellen andere Analyseergebnisse fordern, sind die entsprechenden Analysen vom AN durchführen zu lassen und in die LV-Position einzukalkulieren.
Straßeneinläufe und Seitenanschlüsse werden mit PVC-U-Rohren DN 150 an den Mischwasserkanal angeschlossen. Die Anschlüsse sind vom AN nach Lage einzumessen, d. h. stationiert auf den Anfangsschacht der Haltung.
Während der Bauzeit hat der AN für die schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers zu sorgen. Während der arbeitsfreien Zeiten hat der AN nach dem Abschalten der Pumpen durch vorübergehende Verlegung von geeigneten Rohren z. B. PVC für eine schadlose Beseitigung bzw. Ableitung des im Kanal ankommenden Mischwassers zu sorgen. Diese Leistungen werden nicht zusätzlich vergütet.
Die Verdichtung wird mittels Lastplattendruckversuchen bzw. im Grabenbereich mit Künzelstabuntersuchungen kontrolliert. Diese Leistungen werden nach LV-Ansätzen abgerechnet. Druckprüfung, Desinfektion und Nachweis der Keimfreiheit der Wasserleitung ebenfalls nach LV-Ansätzen. Die Kanal-TV-Untersuchung und der Nachweis der Kanaldichtheit erfolgt seitens des Abwasserverbandes Mittlere Dill bzw. deren Jahresvertragspartner.
Der AN hat für alle angelieferten Schüttgüter und Asphalt- oder Betonbaustoff sowie für ausgebaute bzw. abtransportierte Materialien positionsgetreue Soll-Ist-Vergleiche, d. h. schriftliche Gegenüberstellungen zwischen rechnerischer Soll-Leistung und per Anlieferscheinen/Wiegescheinen nachgewiesener Ist-Leistung im Zuge der Schlussabrechnung einzureichen.
Die beigefügten Pläne dienen nur der informativen Übersicht. Für die Ausführung maßgeblich sind die späteren Ausführungspläne, welche vor Baubeginn dem AN ausgehändigt werden.
In den Ausführungsplänen sind nur solche Schieber, Hydranten, Kanaldeckel u. ä. verzeichnet, welche zum Zeitpunkt der Vermessung sichtbar (freiliegend) waren. Weitere können vorhanden sein und sind unter entsprechender Vorsicht freizulegen.
Es wird eine Ortsbesichtigung durch den Bieter empfohlen. Der Bieter hat keine Ansprüche für Vergütungen aus seiner mangelnden Ortskenntnis.