Die Ausschreibung umfasst Markierungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Fahrradstraße Parkstraße/Augustastraße/Bismarckstraße in Kaiserslautern.
Die Arbeiten beinhalten die Applikation von Markierungen aus Thermoplastik Typ I, Piktogrammen aus vorgefertigter Thermoplastik und 2K-Reibeplastik.
Ebenfalls eingeschlossen sind die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Die Markierungsarbeiten erstrecken sich über vier Teilbereiche und sollen zwischen Juli und Oktober 2025 ausgeführt werden.
Die Ausführung erfolgt auf überwiegend alten, bituminösen Fahrbahndecken, teilweise auch auf neuen oder im DSK-Verfahren sanierten Flächen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Stadt Kaiserslautern plant die Einrichtung einer Fahrradstraße als Beitrag zum Klimaschutz, die sich vom Stadtpark über die Parkstraße, Augustastraße, Barbarossaring und Bismarckstraße erstreckt. Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Markierungsarbeiten im 2. Bauabschnitt, der sich von der Richard-Wagner-Straße bis einschließlich Barbarossaring sowie einer Querungshilfe in der Rudolf-Breitscheid-Straße erstreckt. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Applikation von Markierungen aus Thermoplastik Typ I, Piktogrammen aus vorgefertigter Thermoplastik und 2K-Reibeplastik, sowie die zugehörige Verkehrssicherung.
Die Markierungsarbeiten sind in vier Teilbereiche unterteilt: Barbarossaring, Augustastraße (zwei Abschnitte) und Querungsinsel Rudolf-Breitscheid-Straße/Parkstraße. Aufgrund der Verkehrsführung werden die Teilbereiche 2, 3 und 4 zusätzlich in Baufelder unterteilt, die nacheinander abzuarbeiten sind. Die Ausführung soll zwischen Juli und Oktober 2025 erfolgen, wobei die Termine mit dem Auftraggeber abzustimmen sind.
Die Markierungen werden überwiegend auf alten, bituminösen Fahrbahndecken aufgebracht, teilweise auch auf neuen oder im DSK-Verfahren sanierten Flächen. Für Markierungen auf grobstrukturierten Asphaltdecken (Splittmastix oder DSK) wird eine Zulage gewährt, jedoch nur bei Applikation mit einem Ziehschuh. Die An- und Abfahrt wird pauschal pro Teilbereich vergütet.
Die Verkehrssicherung ist gemäß den Verkehrszeichenplänen des Auftraggebers durchzuführen, wobei separate verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen sind. Die Vorgaben der StVO, RSA, ZTV-SA und ASR 5.2 sind zu beachten. Die Reihenfolge der Arbeiten ist mit dem Referat Tiefbau abzustimmen.
Die Markierungssysteme müssen den Vorgaben der ZTV-M13 entsprechen und ein BASt-Prüfungszeugnis vorweisen. Das Personal muss qualifiziert sein, und die Markiermaschinen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Vorhandene Altmarkierungen sind zu demarkieren, wobei das abgefräste Material fachgerecht zu entsorgen ist. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung auch für Markierungen, die zwischen November und März appliziert werden, sofern die Verarbeitungsgrenzwerte eingehalten werden. Eigenüberwachungsprüfungen sind durchzuführen, und der Auftraggeber behält sich Prüfungen der fertigen Leistung vor.
Der Auftragnehmer übernimmt die Pflichten zur Abfallentsorgung gemäß KrW-/AbfG und muss die Abfälle dem Wertstoffkreislauf zuführen. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Die Kosten für Transport, Verwertung und Beseitigung der Materialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verschiedene Nachweise, wie BASt-Prüfzeugnisse und Qualifikationszertifikate, sind mit dem Angebot vorzulegen.