Beckenleerung A7 Heidenheim
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Heidenheim
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.07.25
23.07.25, 08:00
Stichwörter
- A7
- Autobahn
- Beckenleerung
- Entwässerung
- Heidenheim
- Wartung
Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Reinigung von Regenbecken entlang der A7 im Bereich des Landkreises Heidenheim. Die Leistung umfasst die Aufnahme und fachgerechte Entsorgung von Leichtstoffen und Schlammablagerungen aus verschiedenen Beckenstandorten. Die Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Umwelt- und Abfallrechtsbestimmungen durchzuführen.
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Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Reinigung von Regenbecken entlang der A7 im Landkreis Heidenheim. Dies umfasst die Aufnahme und Entsorgung von Leichtstoffen und Schlammablagerungen aus mehreren spezifischen Beckenstandorten, darunter Becken Bissingen, Becken Hürbetal, Becken Giengen, Becken Taubental, Becken Oggenhausen, Becken Nattheim, Becken Möhntal und Becken Rotensol. Die Autobahn GmbH ist als Auftraggeber und Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, verantwortlich für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. Beseitigung. Dem Auftragnehmer wird die Erfüllung der Entsorgungspflicht gemäß § 22 KrWG übertragen. Die Inhaltsstoffe der Regenbecken gelten als Abfälle im Sinne des KrWG, wobei der Wiederverwendung Vorrang vor der Beseitigung einzuräumen ist. Die Entsorgung muss über eine abwasserrechtlich genehmigte Anlage oder eine andere genehmigte Art erfolgen. Die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers endet erst mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls. Dies schließt die Beachtung aller geltenden Gesetze, Verordnungen sowie umwelt- und abfallrechtlicher Bestimmungen ein. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen darf nur über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 Nr. 2 KrWG) und zugelassene Beförderer (§ 54 KrWG) erfolgen, wobei entsprechende Zertifikate dem Auftraggeber vorzulegen sind. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass seine beauftragten Nachauftragnehmer zuverlässig und fachlich geeignet sind. Änderungen bei Annahmekriterien von Entsorgungsanlagen, Wechsel des Entsorgers oder Abstimmungs-/Genehmigungserfordernisse mit Behörden sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Vor Baubeginn ist dem Auftraggeber die verantwortliche Person für den Umgang mit Ausbaustoffen/Abfällen zu benennen. Die Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers, wobei die Entsorgungskosten in die jeweiligen Positionen einzurechnen sind. Die Schlämme aus dem Absetzbecken sind als nicht gefährlicher Abfall (AS 19 08 02) eingestuft. Zusätzliche Deklarationen oder Analysen des Abfalls werden nach Leistungsposition abgerechnet, wobei die Probenahme dem Auftraggeber anzukündigen ist. Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer muss den Nachweis über den Verbleib aller Ausbaustoffe führen und diese Nachweise unverzüglich nach Abschluss der Entsorgung übergeben; andernfalls erfolgt keine Vergütung. Der Nachweis erfolgt über Wiegescheine und Formblätter, die für jede Abfallfraktion bzw. Entsorgungsposition vor Abfuhr zu übergeben sind. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist zwingend anzuwenden, wobei alle Beteiligten in der Lage sein müssen, dieses durchzuführen. Der Auftragnehmer führt die abfallrechtlichen Nachweise im eANV und stellt sicher, dass Entsorgungsnachweise und Begleitscheine rechtzeitig elektronisch zugestellt werden. Verzögerungen aufgrund von Nichtbeachtung oder fehlerhafter Anwendung des eANV gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Das Ergänzende Formblatt (EGF) ist zu erstellen und zu signieren. Die Kosten für Nachweisführung und Entsorgung sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Arbeiten sind an regenfreien Tagen auszuführen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden; die Beschaffung ist Sache des Auftragnehmers. Lager- und Arbeitsplätze sind direkt neben den Regenbecken gegeben und sind nach Gebrauch in den vorherigen Zustand zu versetzen. Die Beckenstandorte befinden sich in Wasserschutzzone III. Der Entsorgungsweg ist zu dokumentieren. Die Arbeiten sind bis zum 30.09.2025 abzuschließen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung03.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist23.07.25
- Veröffentlichungsende23.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOL/A
Leistung:Dienstleistungen
Erfüllungsort:89522 Heidenheim, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: A7 Beckenleerung LK HDH
Beckenleerung
DOKUMENTE
Dateiname
- Heftung 1 Angebotsaufforderung12 Dateien
- Heftung 2 Angebot6 Dateien
- Leistungsverzeichnis1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

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