Meldertausch und Wartung von Gefahrenmeldeanlagen in Bocholt
Auftraggeber
Stadt Bocholt
Bocholt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
23.04.25
19.05.25, 07:00
Stichwörter
Gefahrenmeldeanlage
GMA
Wartung
Meldertausch
Sicherheitstechnik
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA), einschließlich Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmanlagen (SAA) sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA).
Die Instandhaltung beinhaltet Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlagen, wobei die Vergütung der einzelnen Leistungen in Preisblättern vereinbart wird.
Zusätzlich können Begehungen, Erweiterungen vorhandener Anlagen, Systembetreuung und besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Definitionen der DIN 31051 gelten für die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe.
Verbrauchsmaterialien und der Austausch von Akkumulatoren/Batterien sind ebenfalls Teil der Instandsetzungsleistungen.
Abweichende Regelungen können in gesonderten Vereinbarungen getroffen werden.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA), einschließlich Brandmeldeanlagen (BMA) mit akustischer Alarmierung und/oder Sprachalarmanlagen (SAA), sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA).
Auch sonstige Anlagen wie Geländeüberwachungsanlagen, Zutrittskontrollanlagen und Videoüberwachungsanlagen können Gegenstand des Vertrages sein.
Die Instandhaltung beinhaltet Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Anlagen, wobei die Vergütung der einzelnen Leistungen in Preisblättern vereinbart wird.
Die Inspektion umfasst die Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Anlagen und Geräte gemäß DIN 31051, einschließlich der Bestimmung von Ursachen der Abnutzung.
Die Wartung umfasst regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Anlagen gemäß Herstelleranweisung und DIN 31051, einschließlich der Beseitigung von Verunreinigungen.
Die Instandsetzung umfasst alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der geforderten Funktion der Anlagen und Geräte, einschließlich Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung.
Der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Zusätzlich können Begehungen, Erweiterungen vorhandener Anlagen, Systembetreuung und besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Definitionen der DIN 31051 gelten für die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe.
Es wird vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle auf die Wirtschaftlichkeit für den Auftraggeber bezieht.
Als Zeitintervall der Verfügbarkeit der Gefahrenmeldeanlage gilt die Laufzeit dieses Vertrages.
Verbrauchsmaterialien und der Austausch von Akkumulatoren/Batterien in Anlagenteilen sind ebenfalls Teil der Instandsetzungsleistungen.
Abweichende Regelungen können in gesonderten Vereinbarungen getroffen werden.
Die Inspektion der BMA/SAA erfolgt 4 mal jährlich für bestimmte Teile und 1 mal jährlich für andere Teile gemäß DIN VDE 0833-1.
Bei Feststellung von Fehlern ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, und die Instandsetzung ist einzuleiten.
Die Wartung der BMA/SAA erfolgt 1 mal jährlich gemäß DIN VDE 0833-1.
Die Instandsetzung der BMA/SAA erfolgt am Standort, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbaugruppen/Austauschteilen.
Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen zur Instandsetzung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Fehlers.
Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten wegen nicht sachgemäßen Gebrauchs, durch äußere Gewalt verursachte Schäden sowie der Austausch von Meldern wegen Verschmutzung.
Für EMA/ÜMA Anlagen erfolgen Inspektionen je nach Anlagengrad (2, 3 oder 4) 1 bis 4 mal jährlich gemäß DIN VDE 0833-3.
Die Reaktionszeiten für die Einleitung qualifizierter Maßnahmen bei EMA/ÜMA Anlagen variieren je nach Anlagengrad (12, 24 oder 48 Stunden).
Für sonstige Anlagen erfolgen Inspektionen und Wartungen gemäß Herstelleranweisung, jedoch mindestens einmal jährlich oder nur auf besonderen Auftrag.
Die Reaktionszeiten für die Einleitung qualifizierter Maßnahmen bei sonstigen Anlagen betragen 24 Stunden oder erfolgen am selben bzw. nächsten Arbeitstag.
Begehungen werden periodisch entsprechend der jeweiligen GMA durchgeführt, z.B. vierteljährlich bei BMA oder jährlich/halbjährlich/vierteljährlich bei EMA je nach Grad.
Erweiterungen, Reduzierungen, Änderungen und Ergänzungen von Anlagenteilen erfolgen nach Auftragserteilung auf Grundlage des Preisblattes 3, wobei Neuteile nach dem neuesten technischen Stand geliefert werden müssen.
Die Systembetreuung umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen, soweit möglich per Fernbetreuung.
Besondere Leistungen umfassen z.B. die Beseitigung von Fehlern durch äußere Einflüsse, Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte oder die Lieferung neuer Softwareversionen.