Schlosserarbeiten für Fluchttreppen der Bundespolizei Blumberg
Auftraggeber
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle
Ahrensfelde
Veröffentlicht
Angebotsfrist
01.06.25
23.06.25, 11:00
Stichwörter
Schlosserarbeiten
Fluchttreppen
Strangsanierung
Bundespolizei
Blumberg
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Planung, Fertigung und Montage von vier außenliegenden, zweiläufigen Stahltreppen als Rettungswege an zwei baugleichen, fünfgeschossigen Gebäuden.
Jede Treppe soll vier Zwischenpodeste und fünf Austrittspodeste besitzen.
Die Stahlkonstruktion beinhaltet die Erstellung der Fundamente, Stützen, Treppenwangen, Podestträger, Gitterroststufen und -podeste, Geländer sowie Aussteifungsverbände.
Zusätzlich sind Erdungsanlagen inklusive Tiefbauarbeiten für beide Gebäude erforderlich.
Die Werk- und Montageplanung inklusive Statik ist vom Auftragnehmer zu erbringen.
Die Baustelleneinrichtung und die Koordination mit der Bundespolizei, die die Gebäude nutzt, sind ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung beinhaltet die Strangsanierung der Gebäude 7 und 8 der Bundespolizei Blumberg, wobei der Fokus auf der Errichtung von vier Rettungswegtreppen aus Stahl liegt.
Die Gebäude, die in Anlehnung an die Typenbauserie WBS70 errichtet wurden, befinden sich in Ahrensfelde und werden während der Sanierung weiterhin von der Bundespolizei genutzt.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090, inklusive Schweißzertifizierung und CE-Kennzeichnung.
Eine prüfbare Werk- und Montageplanung mit eigener Statik ist vom Auftragnehmer (AN) zu erstellen und einzureichen, wobei die Angebotssumme alle Leistungen zur Herstellung der Rettungswegtreppen, einschließlich Fundamente und Erdarbeiten, abdecken muss.
Die Beleuchtungseinrichtungen und Erdungen für die Rettungswegtreppen sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Überprüfung der Geländeausbildung, der örtlichen Gegebenheiten und der Möglichkeit der Kranstellung vor Ort.
Die Kosten für erforderliche Geräte, Sicherheitseinrichtungen, Krane, Podeste, Hubarbeitsbühnen, Arbeitsgerüste und Transportmittel sind vom AN zu tragen.
Die Kosten für das Einholen von verkehrsrechtlichen Anordnungen trägt ebenfalls der AN.
Die Gebäude befinden sich in Nutzung, daher sind Einschränkungen am Bau zu berücksichtigen.
Der Neubau umfasst zwei 2-läufige Stahltreppen mit je 4 Zwischenpodesten und 5 Austrittspodesten an ein Bestandsgebäude, was insgesamt 4 einzelne Rettungswegtreppen an zwei baugleichen Gebäuden ergibt.
Die Treppenläufe und Podeste bestehen aus Profilstahlwangen (UPE270) und geschraubten Gitterroststufen sowie aufgeschraubten Gitterrosten.
Jedes Feld erhält einen Austeifungsverband (Rd12 mit Spannschlössern o.glw).
In den Podestebenen befinden sich in Stützenachse zusätzlich Podestwechsel (ca. IPE160).
Die Treppenläufe und Podeste lasten über Podestträger (HEB200) in die Hauptstützen (HEB240) in Einzelfundamente ab.
Unter dem Treppenantritt befindet sich ein Streifenfundament, welches mit dem Stützenfundament verbunden ist.
Die Podeste sind jeweils 2x über Schwerlastkonsolen am Bestand angebunden.
Die gesamte Stahlkonstruktion ist feuerverzinkt auszuführen, wobei Verbindungsmittel ggf. in Edelstahl notwendig sind.
Schweißarbeiten vor Ort an feuerverzinkten Bauteilen sind nicht gestattet.
Fundamente werden nach Vorgaben der Werkplanung sowie eigener Statik durch den AN gebaut.
Die Ausschreibungsplanung dient lediglich als Kalkulationsgrundlage und stellt keine Tragwerksplanung dar.
Die Baustelleneinrichtung umfasst Lager- und Arbeitsplätze, Bodenbelagschutz, Grobreinigung, ergänzende Hebezeuge, Arbeitsplatzkennzeichnung und die An- und Abfuhr von Maschinen.
Die Baustromentnahme erfolgt im Elektroanschlussraum und Bauwasser über einen gesonderten Wasseranschluss.
Die Ausführung der 4 Treppen erfolgt zeitlich versetzt.
Die Erstellung der Planung inklusive prüffähigen Nachweisen der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit ist erforderlich.
Die Erdungsanlagen umfassen die Überprüfung der Anschlussfahnen, die Erdung als Ringerder und Fundamenterder, Verbinder, Klemmen, Erdeinführung und Anschlussfahne sowie Nummernschilder und Korrosionsschutz.