Erneuerung der Dauermarkierung auf Autobahnen A2/A3/A516
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Rheinland
Veröffentlicht
Angebotsfrist
15.05.25
05.06.25, 07:00
Stichwörter
Dauermarkierung
Autobahnmarkierung
Straßenmarkierung
A2
A3
A516
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Markierungsarbeiten im Bereich der Autobahnmeisterei Isselburg auf den Bundesautobahnen 3 und 516 in beiden Fahrtrichtungen. Die Arbeiten beinhalten die Erneuerung, Ergänzung oder Anpassung der Fahrbahnmarkierung auf Hauptfahrbahnen, Rampenfahrbahnen und Parallelfahrbahnen in Autobahnkreuzen und Anschlussstellen. Dies umfasst Längsmarkierungen, Blockmarkierungen, Sperrflächenmarkierungen, Pfeilmarkierungen und Quermarkierungen auf Asphalt- oder Betonoberflächen, wobei die vorhandene Markierung zuvor zu entfernen ist. Die genauen Ausführungsdetails werden von der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers vorgegeben.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Markierungsarbeiten im Bereich der Autobahnmeisterei (AM) Isselburg auf den Bundesautobahnen (BAB) 3 und 516 in beiden Fahrtrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Rheinland. Die Maßnahmen betreffen die Hauptfahrbahnen, Rampenfahrbahnen und Parallelfahrbahnen in Autobahnkreuzen und Anschlussstellen. Die Fahrbahnmarkierung der Hauptfahrbahnen einschließlich der Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen der BAB im Bereich der Autobahnmeisterei (AM Isselburg) muss teilweise erneuert, ergänzt oder angepasst werden. Es handelt sich hierbei um die Längsmarkierung im Bereich der Strecken- und Rampenfahrbahnen, einschließlich der Blockmarkierungen. Des Weiteren werden Sperrflächenmarkierungen, Pfeilmarkierungen in den Rampenfahrbahnen und Quermarkierungen wie Wartelinien, Haltelinien und Rad-Fuhrten zu den Basisstraßen auf Asphalt oder Beton erneuert und ergänzt. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung ist zu demarkieren. Die genauen Angaben über die Lagen und Ausführung werden durch die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers und Abruf der Leistung erteilt.
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen: ca. 39.634 m Fahrbahnbegrenzung (b=15cm, durchg. Linie) demarkieren und neu herstellen, ca. 33.888 m Fahrbahnbegrenzung (b=30cm, durchg. Linie) demarkieren und neu herstellen, ca. 10.004 m Fahrstreifenbegrenzung (b=15cm, unterbr. Linie, 1:2) demarkieren und neu herstellen, ca. 1.921 m Fahrbahnbegrenzung (b=30cm, Blockmarkierung, 1:1) demarkieren und neu herstellen, ca. 2.817 m Sperrfläche (b=50cm) demarkieren und neu herstellen, ca. 507 m Fahrstreifenbegrenzung (b=15cm, Leitlinie, 1:1) demarkieren und neu herstellen, ca. 12,5 m Fahrstreifenbegrenzung (b=25cm, Leitlinie, 1:1) demarkieren und neu herstellen, ca. 159,5 m Querstrich (b=25cm, Radfurt, 2,5:1) demarkieren und neu herstellen, ca. 26 m Querstrich (b=50cm, Haltelinie) demarkieren und neu herstellen, ca. 38 Stk. Pfeilmarkierung (L=7,50m und L=5,00m) demarkieren und neu herstellen, ca. 3 Stk. Piktogramm (Radfurt) demarkieren und neu herstellen, ca. 61 Stk. Verkehrssicherung von kürzerer Dauer aufb., vorh., instand setzen, warten. betr., abb..
Einige Streckenabschnitte sind aufgrund einer durchgeführten bzw. durchzuführenden Deckenerneuerung nicht in die Berechnung einbezogen. Die Netzknotenlageskizzen der Anschlussstellen und Autobahnkreuze, die in die Berechnung einbezogen wurden, sind in den Anlagen beigefügt. Es ist mit gleichzeitig laufenden Arbeiten infolge Unterhaltungsarbeiten der zuständigen Autobahnmeisterei Isselburg zu rechnen. Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten sind mit dem AG abzustimmen und richten sich nach gleichzeitig laufenden Arbeiten. Der Auftragnehmer hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit ein reibungsloses Zusammenwirken mit anderen Unternehmen erreicht wird und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden. Es wird auf die erforderliche enge Abstimmung zwischen den beteiligten Auftragnehmern hingewiesen. Die durch die Abstimmung mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern entstehenden Erschwernisse, Mehraufwendungen und der Koordinierungsaufwand sowie ggf. entstehende Verzögerungen bei der Einrichtung bzw. Umlegung von Verkehrsführungen sind vom Bieter einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Bei möglichen, gleichzeitigen, Reparaturarbeiten an den Fahrbahndecken koordiniert der AG die Arbeiten der beteiligten Firmen. Im Streitfall entscheidet der AG. Erschwernisse und Behinderungen hierdurch sind zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung durch eintretende Behinderung bzw. Erschwernisse entsteht bei Entscheidung im Streitfall durch den AG nicht. Bei möglichen, gleichzeitigen Reparaturarbeiten an den Schutzplanken und Leitelementen koordiniert der AG die Arbeiten der beteiligten Firmen. Im Streitfall entscheidet der AG. Erschwernisse und Behinderungen hierdurch sind zu berücksichtigen und in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung durch eintretende Behinderung bzw. Erschwernisse entsteht bei Entscheidung im Streitfall durch den AG nicht.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Markierungsarbeiten im Bereich der Autobahnmeisterei (AM) Isselburg auf den Bundesautobahnen (BAB) 3 und 516 in beiden Fahrtrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Rheinland. Die Maßnahmen betreffen die Hauptfahrbahnen, Rampenfahrbahnen und Parallelfahrbahnen in Autobahnkreuzen und Anschlussstellen. Die Fahrbahnmarkierung der Hauptfahrbahnen einschließlich der Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen der BAB im Bereich der Autobahnmeisterei (AM Isselburg) muss teilweise erneuert, ergänzt oder angepasst werden. Es handelt sich hierbei um die Längsmarkierung im Bereich der Strecken- und Rampenfahrbahnen, einschließlich der Blockmarkierungen. Des Weiteren werden Sperrflächenmarkierungen, Pfeilmarkierungen in den Rampenfahrbahnen und Quermarkierungen wie Wartelinien, Haltelinien und Rad-Fuhrten zu den Basisstraßen auf Asphalt oder Beton erneuert und ergänzt. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung ist zu demarkieren. Die genauen Angaben über die Lagen und Ausführung werden durch die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers und Abruf der Leistung erteilt.