Winterdienst für Sandwerder in Berlin
Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Frankfurt am Main
Veröffentlicht
Angebotsfrist
28.08.25
16.09.25, 09:00
Steckbrief
- Winterdienst
- Sandwerder
- Berlin
- Verkehrssicherheit
- Schneeräumung
Zusammenfassung
Die Deutsche Bundesbank beabsichtigt die Vergabe von Winterdienstleistungen für das Grundstück Am Sandwerder 29/31 in Berlin-Wannsee. Der Auftrag umfasst die Schnee-, Eis- und Glättebeseitigung sowie die Lieferung und Entfernung von Streugut. Die Laufzeit des Vertrages ist auf maximal 8 Jahre angesetzt, beginnend ab dem 1. November 2025. Der Leistungszeitraum erstreckt sich jeweils vom 1. November bis zum 30. April des Folgejahres. Die zu räumenden Flächen sind detailliert im beigefügten Leistungsverzeichnis und Lageplan aufgeführt.
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Beschreibung
Die Deutsche Bundesbank sucht einen Dienstleister für den Winterdienst am Standort Am Sandwerder 29/31 in Berlin-Wannsee. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von 8 Jahren und beginnt am 1. November 2025. Der Leistungszeitraum ist jährlich vom 1. November bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Schnee-, Eis- und Glättebeseitigung sowie die Lieferung und Entfernung von Streugut. Die genauen Flächen, die geräumt und gestreut werden müssen, sind im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt und im Außenplan (Anlage 2) farblich gekennzeichnet. Einige Flächen sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fertiggestellt; die genauen Angaben können bei Leistungsbeginn final nachgemessen und die Vergütung bei Abweichungen anteilig angepasst werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Räumflächen wegfallen zu lassen oder flächenmäßig zu reduzieren, wobei eine Vorankündigung von einem Monat erforderlich ist und die Vergütung entsprechend angepasst wird. Die Arbeiten müssen gemäß der jeweils aktuellen Fassung des Straßenreinigungsgesetzes Berlin durchgeführt werden. An Werktagen (Montag-Samstag) müssen die Flächen im ersten Durchgang bis 7:00 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen ist die Räumung bis 9:00 Uhr durchzuführen. Die Gesamtfläche beträgt 2.654,00 m², aufgeteilt in verschiedene Bereiche wie öffentliche Wege, Parkplätze, Verbindungswege zwischen Gebäuden und Flächen auf dem unteren Grundstücksteil. Die Räumung und Streuung erfolgt teilweise maschinell und teilweise in Handarbeit, je nach Beschaffenheit und Breite der Flächen. Das ausgebrachte Streugut muss nach der Schnee- und Eisschmelze entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Der Auftragnehmer muss Schäden am Gebäude oder Grundstück unverzüglich melden und haftet für Schäden, die durch mangelhafte oder unterlassene Erfüllung der Räum- und Streupflicht entstehen. Für jeden Einsatz ist ein Leistungs-/Arbeitsschein zu erstellen und per E-Mail zu versenden. Ein verantwortlicher Mitarbeiter muss benannt werden, der über deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2 GER) verfügt und innerhalb von zwei Stunden am Leistungsort sein kann. Der Auftragnehmer stellt eigene Geräte und Material zur Verfügung. Der Einsatzbeginn ist unverzüglich nach Einsetzen des Schneefalls/Eisregens innerhalb von 2 Stunden. Bei anhaltendem Schneefall sind Mehrfachräumungen erforderlich. Auf den Flächen darf nur mit Splitt gestreut werden. Bei vorhergesagtem gefrierendem Regen ist ein Vorstreuen durchzuführen. Der Auftragnehmer muss einschlägige Gesetze und Verordnungen zu Sicherheit, Gesundheit und Unfallschutz beachten und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sorgen. Es dürfen nur zuverlässige Arbeitskräfte eingesetzt werden, deren Arbeitsverträge den gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Ausländische Arbeitskräfte benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Das Personal kann auf Verlangen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen. Die Übertragung von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, festgestellte Mängel und Schäden unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen zu überprüfen und bei Beanstandungen Nacharbeit zu verlangen. Bei Nichtbehebung von Mängeln kann die Vergütung gekürzt werden. Der Auftragnehmer haftet für alle Ansprüche Dritter, die aus unsachgemäßem Einsatz von Mitteln oder Verfahren resultieren.
Zeitplan
- Bekanntmachung28.08.25
- Heute05.09.25
- Abgabefrist16.09.25
- Veröffentlichungsende16.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Schneeräumung
Erfüllungsort:
14109 Berlin, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Winterdienst Sandwerder
Winterdienst Sandwerder
Dokumente
Dateiname
- vertragsbedingungen2 Dateien
- sonstiges3 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente9 Dateien
- leistungsbeschreibungen3 Dateien
- anschreiben1 Datei
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

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