Sanierung Schmutzwasserkanal und Trinkwasserleitung Leipa
Auftraggeber
Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen"
06917, Jessen (Elster)
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.08.25
01.09.25, 08:00
Stichwörter
- Kanalsanierung
- Trinkwasserleitung
- Schmutzwasserkanal
- Leitungsbau
- Kanalbau
- Infrastruktur
- Wasserwirtschaft
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Sanierung von Schmutzwasserkanälen und Trinkwasserleitungen in Jessen OT Leipa. Die Leistungen umfassen Leitungs- und Kanalbauarbeiten, einschließlich Erneuerung von Trinkwasserleitungen und Sanierung von Schmutzwasserkanälen mittels Schlauch-Lining-Verfahren. Oberflächenwiederherstellung ist ebenfalls Teil der Maßnahme.
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Beschreibung
Die Baumaßnahme "Sanierung Schmutzwasserkanal und Trinkwasserleitung in Jessen OT Leipa" umfasst die Erneuerung der Trinkwasserleitungen und die Sanierung der Schmutzwasserkanalisation. Die bestehende Trinkwasserleitung aus Asbestzement und Stahl aus dem Jahr 1984, die stark rohrbruchgefährdet ist, soll komplett erneuert werden, einschließlich der Hausanschlussleitungen bis in die Gebäude. Die Verlegung der neuen Trinkwasserleitung PE-HD 90 x 8,2 mit einer Gesamtlänge von ca. 783 m soll überwiegend in geschlossener Bauweise erfolgen, unter anderem im Lindenhain (Kreisstraße K 2235) und in der Heidestraße. Die alte Trinkwasserleitung wird nach Fertigstellung und Freigabe der neuen Leitung außer Betrieb genommen und verbleibt im Erdreich. Die Hausanschlüsse werden bis zum Wasserzähler erneuert. Der vorhandene Schmutzwasserkanal aus Steinzeug DN 200, der Schäden aufweist und zu Rissbildungen mit Wasserzufluss von außen neigt, soll im Bestand saniert werden. In wenigen Bereichen ist eine Reparatur in offener Bauweise vorgesehen. Die Betonschächte DN 1000 mit Klinkersohle und die Pumpstation bleiben erhalten. Die Sanierung der Schmutzwasserhaltungen im Bestand erfolgt mittels Schlauch-Lining-Verfahren, was Tiefbauarbeiten vermeidet. Eine Schmutzwasserhaltung vor dem Pumpwerk muss auf ca. 3 m Länge erneuert werden, wofür eine offene Bauweise mit einer Baugrubentiefe von über 3 m erforderlich ist. Hierfür ist eine Grundwasserabsenkung notwendig. Die vorhandenen 32 Übergabeschächte aus Beton (300 x 300 mm) werden durch Kunststoffschächte DN 400 ersetzt und überwiegend im öffentlichen Nebenbereich errichtet. Einige Hausanschlussleitungen (max. 112 m) müssen erneuert werden. Die Baugruben für Hausanschlussleitungen und Übergabeschächte befinden sich in einer Tiefe von ca. 1,20 – 2,00 m. Teilweise sind Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die Oberflächenwiederherstellung umfasst die Fahrbahnen der Kreisstraße K 2235 in der Belastungsklasse BK 1,8, Gehwege, Zufahrten sowie Neben- und Grünflächen, wobei der Ursprungszustand in Lage, Breite, Höhenlage und Tragfähigkeit wiederherzustellen ist. Die Bauarbeiten werden unter abschnittsweiser Sperrung der Gehwege und Vollsperrung der städtischen Heidestraße ausgeführt. Es ist mit beengten Räumen und erschwerten Arbeiten aufgrund von Kabel- und Leitungsbestand zu rechnen. Der Auftragnehmer muss diese Erschwernisse in den Bauablauf und die Einheitspreise einrechnen. Fachkunde für Erdarbeiten, Rohrleitungsbau, Kanalbau und Sanierungsverfahren in Schmutzwasseranlagen ist erforderlich, ebenso wie entsprechende Qualifikationsnachweise wie DVGW-Zulassungen und Güteschutz Kanalbau-Gütezeichen. Die Einheitspreise gelten für die kompletten Leistungen inklusive Lieferung frei Baustelle, Abladen und Lagern aller Materialien und Bauteile sowie Verbindungsmittel und Nebenarbeiten. Alle Hebezeuge, Krane und sonstigen Hilfsmittel sind Sache des AN und in den Einheitspreisen einzurechnen. Zertifikate der einzusetzenden Materialien sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Die genaue Tiefenlage kreuzender Medien ist durch Suchschachtungen festzustellen. Vor der Durchführung von Abbrüchen und Umbindungen ist der AG mindestens eine Woche im Voraus zu unterrichten. Der Einbau von Schächten, Rohren und Leitungen muss laut Einbauanleitung des Herstellers und von einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Die neue Trinkwasserleitung wird überwiegend in grabenloser Bauweise verlegt. Der Einbau eines neuen Wasserzählerschachtes DN 1500 aus Kunststoff, vier TW-Knotenpunkten, drei Hausanschluss-Wasserzählerschächten aus Kunststoff sowie die Herstellung von Start- und Zielgruben für den unterirdischen Rohrleitungsbau erfolgen in offener Bauweise mit punktuellen Wasserhaltungsmaßnahmen. Die Tiefenlage der Trinkwasserleitung beträgt ca. 1,50 m, kann aber je nach vorhandenen Kabeln und Leitungen anderer Medienträger bis ca. 2 m betragen. Suchschachtungen werden zur Vermeidung von Beschädigungen an bestehenden Leitungen durchgeführt. Als Rohrmaterial werden blaue Rohre mit DA 90 mm aus PE 100-RC SDR 11 PN 16 verlegt, die vom AG gestellt und vom AN abgeholt und transportiert werden. Die Leitungen werden auf ein 200 mm dickes Rohrauflager aus Kiessand verlegt und sorgfältig umbetet. Ein blaues Warnband mit Ortungsdraht ist zu verlegen. Die neue Trinkwasserleitung wird an den vorhandenen Knotenpunkt 5.888 an die Bestandsleitung DN 300 GGG angebunden. Der Neubau von vier TW-Knotenpunkten erfolgt gemäß Skizzen. Die Hausanschlüsse für Trinkwasser werden als blaue Rohre mit DA 32 mm aus PE 100-RC SDR 11 PN 16 verlegt, inklusive drei Wasserzählerschächten. Die Umbindungen im Haus oder vor dem Haus erfolgen in Abstimmung mit dem WAZV und dem Grundstückseigentümer. Die geschädigten Schmutzwasser-Hauptkanäle aus Steinzeug DN 200 werden überwiegend im Bestand mittels Schlauch-Lining-Verfahren saniert. Eine Schmutzwasserhaltung vor dem Pumpwerk muss auf ca. 3 m Länge erneuert werden, wofür eine offene Bauweise mit Grundwasserabsenkung erforderlich ist. Die Betonschächte DN 1000 mit Klinkersohle und die Pumpstation bleiben erhalten. Die Hal tungsschächte aus Beton mit Klinkersohle werden saniert und die Steigeisen entfernt. Die vorhandenen Schmutzwasser-Übergabeschächte aus Beton (300 x 300 mm) werden durch Kunststoffschächte DN 400 ersetzt. Einige Hausanschlussleitungen (max. 112 m) müssen erneuert werden. Die Hausanschlussleitungen und Schmutzwasser-Übergabeschächte befinden sich in einer Tiefe von ca. 1,20 – 1,60 m. Teilweise sind Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Alle Arbeiten müssen unter ständiger Gewährleistung der Schmutzwasserentsorgung erfolgen. Die Leitungszone ist besonders zu beachten, und es sind ausschließlich die ausgeschriebenen Baustoffe zu verwenden. Rammsondierungen und statische Verdichtungsnachweise sind im Bereich des Leitungsgrabens der Schmutzwasserleitung vorzunehmen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem AG vorzulegen. Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt gemäß ZTVA-StB 12. Die Fahrbahn der Kreisstraße K 2235 ist in der Belastungsklasse BK 1,8 wiederherzustellen. Im Bereich der Pflasterstraße, Gehwege, Zufahrten, Neben- und Grünflächen ist der Ursprungszustand wiederherzustellen. Alle Grenzsteine/Grenzpunkte im Baubereich sind zu sichern. Bei Funden von nicht eindeutig ungefährlichen Gegenständen ist die Gefahrenabwehrbehörde hinzuzuziehen. Es sind keine Vorarbeiten ausgeführt worden. Der AN hat sich über gleichzeitig laufende Bauleistungen zu informieren und diese abzustimmen. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen erreichbar. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN. Lager- und Arbeitsplätze werden nicht vom AG zur Verfügung gestellt. Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu sichern. Die tägliche Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege von baubedingten Verunreinigungen ist durch den AN durchzuführen. Der Ausführungszeitraum beinhaltet eine Winterperiode. Die Zustandserfassung relevanter Bereiche ist vor Beginn der Bauarbeiten durch den AN zu dokumentieren. Die Verkehrssicherungspflicht wird auf den AN übertragen. Die Verkehrssicherung ist nach den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) auszuführen. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Gehwege und der Heidestraße ausgeführt. Der AN hat einen Bauzeitplan aufzustellen und dem AG vorzulegen. Die Arbeiten sind so zu koordinieren, dass witterungsbedingte und/oder technisch bedingte Verzögerungen ausgeglichen werden können. Der Einsatz von Wasserhaltungsmaßnahmen ist in Abhängigkeit von der hydrologischen Situation erforderlich. Die Auftriebssicherheit ist für alle Rohrleitungen und Bauwerke zu gewährleisten. Alle für die gesamte Bauausführung erforderlichen Baubehelfe sind in die EP einzurechnen. Sämtliche Baustoffe und Materialien sind vom AN zu liefern, soweit nicht anders angegeben. Der AG stellt das Rohrmaterial für die Trinkwasserleitung, der AN liefert die Baustoffe und Bauteile für die Sanierung der Schmutzwasseranlagen. Alle aus dem Bereich des Auftraggebers anfallenden, nicht wiederverwendungsfähigen Stoffe sind als Abfall zu betrachten und vom AN ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu beseitigen. Der AN hat dem AG Nachweise über den Verbleib der Materialien zu führen. Die Kosten für die Erstellung der Dokumentation werden nicht gesondert vergütet. Es sind stets die aktuellen Fassungen sämtlicher zusätzlicher technischer Vertragsbedingungen, Vorschriften, Hinweise, Richtlinien und Merkblätter zu verwenden. Erkennbare Fehler in der Ausschreibung müssen dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Bieter hat sich durch eine Ortsbesichtigung über die Maßnahme zu informieren. Tagesberichte des AN sind zu erstellen. Bei Nebenangeboten muss aus dem Nebenangebot auch die Bruttoverringerung gegenüber der Bruttosumme des Hauptangebotes erkennbar sein. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander das Auftragsschreiben, die Leistungsbeschreibung, das Angebotsschreiben, die besonderen Vertragsbedingungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen und alle technischen Vertragsbedingungen und DIN-Vorschriften in der gültigen Fassung.
Zeitplan
- Bekanntmachung14.08.25
- Heute27.08.25
- Abgabefrist01.09.25
- Veröffentlichungsende01.09.25
- Bindefrist30.09.25
- Laufzeitbeginn12.10.25
- Laufzeitende17.04.26
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Erfüllungsort:
Jessen (Elster), Sachsen-Anhalt, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind zulässig.
Lose
Sanierung Schmutzwasserkanal und Trinkwasserleitung in Jessen OT Leipa
Sanierung des Schmutzwasserkanals und der Trinkwasserleitungen im Ortsteil Leipa / Leitungs- und Kanalbauarbeiten
Voraussetzungen
Referenzen:
- mind. 3 Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124
Finanziell:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Sozialversicherung (nicht älter als 6 Monate)
- Haftpflichtversicherungsnachweis
Rechtlich:
- Eigenerklärung zur Eignung, Formular 124 bzw. Präqualifizierungsnachweis
- Eigenerklärung zum Nachweis von Nachunternehmern/Verleihern
- Erklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
- Gewerbeanmeldung, Berufsregisterauszug
Sonstige:
- DVGW Zulassung GW 301 (offene Bauweise)
- DVGW Zulassung GW 302 (grabenlose Bauweise)
- DVGW Zulassung GW 330 (Schweißen PE)
- DVGW Zulassung GW 331 (Schweißaufsicht)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: AK2 (Offener Kanalbau)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: S27.2 (Schlauch Lining Verfahren)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: S42.4 (Fugensanierung)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: R (Reinigung)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: I (Inspektion)
- Güteschutz Kanalbau Gütezeichen: D (Dichtheitsprüfung)
- Firmenpräsentation mit Geräteliste, Anzahl der Beschäftigten
Dokumente
Dateiname
- Vergabeunterlagen9 Dateien
- _Hinweise von der e-Vergabe.txtVerwaltung1.09 KBHinweise der e-Vergabe-Plattform zur Ausschreibung der Sanierung von Schmutzwasserkanal und Trinkwasserleitung in Jessen OT Leipa, inklusive Informationen zur Teilnahmeaktivierung, Fristen und Aktualisierungen.
FAQ
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