Die Ausschreibung umfasst die sicherheitstechnische Betreuung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig mit Krankenhaus gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Die Betreuung erstreckt sich auf die JVA Leipzig mit Krankenhaus, einschließlich des Krankenhauses, Außenarbeitskommandos des Gartenlandschaftsbaubetriebes und des offenen Vollzuges.
Die Leistungen umfassen sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung von durchschnittlich 271 Beschäftigten, 75 Gefangenen in Arbeitsbetrieben und 41 Gefangenen in Aus- und Fortbildung.
Die sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet u.a. die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterstützung bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, Untersuchung von Unfällen, Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, Erstellung von Dokumentationen und Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf den psychischen Belastungen im Umgang mit Inhaftierten.
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Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die sicherheitstechnische Betreuung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig mit Krankenhaus, basierend auf dem § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
Die Betreuung erstreckt sich auf alle Betriebsstätten des Auftraggebers, einschließlich des Krankenhauses, der Außenarbeitskommandos des Gartenlandschaftsbaubetriebes und des offenen Vollzuges.
Die Leistungen sind vor Ort in den Gebäuden und Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen, wobei ein Arbeitsplatz inklusive IT- und Kommunikationseinrichtungen gestellt wird.
Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst durchschnittlich 271 Beschäftigte der JVA Leipzig mit Krankenhaus, 75 Gefangene in Arbeits- und Unternehmerbetrieben sowie 41 Gefangene in Berufsaus- bzw. Fortbildung.
Die Beratung und Betreuung erfolgt auf Anforderung des Auftraggebers zu den von ihm vorgesehenen Zeiten.
Die Gesamtbetreuung gliedert sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2.
Die Grundbetreuung umfasst die Durchführung von Gefährdungsanalysen, Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen), Unterstützung bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, Untersuchung und Auswertung von Unfällen, allgemeine Beratung, Erstellung von Dokumentationen, Unterstützung beim Gefahrenstoffmanagement, Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten, Erstellung von Betriebsanweisungen, Durchführung von Unterweisungen, quartalsmäßige Betriebsbegehungen und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt regelmäßig vorliegende Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung, einschließlich besonderer Tätigkeiten wie Arbeiten unter Infektionsgefahren und Alleinarbeit.
Sie umfasst auch Arbeitsplätze mit besonderen Risiken, die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge, besondere Anforderungen beim Personaleinsatz und Aspekte des demografischen Wandels.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Aufbauorganisation und Unternehmensführung, berät zu erforderlichen Ressourcen und wirkt bei der Ersten Hilfe mit.
Sie untersucht Ereignisse, ermittelt Unfallschwerpunkte und leitet Verbesserungsvorschläge ab.
Die Fachkraft berät zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und beantwortet Anfragen von Beschäftigten.
Sie unterstützt bei der Erstellung von Dokumentationen und der Erfüllung von Meldepflichten.
Die Teilnahme an betrieblichen Besprechungen, einschließlich des Arbeitsschutzausschusses, ist ebenfalls Teil der Leistung.
Die JVA Leipzig plant, im ersten Vertragsjahr die Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereiche neu erstellen zu lassen und den betriebsspezifischen Bedarf neu zu ermitteln.
Die Gesamtstundenzahl für die sicherheitstechnische Betreuung beträgt ca. 1.284 Stunden pro Jahr, einschließlich Grundbetreuung, betriebsspezifischer Betreuung, Verteilzeiten und Fortbildungsstunden.
Die Einsatzzeiten der Grundbetreuung sind jährlich an die aktuellen Beschäftigungszahlen anzupassen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Auftraggeber bei der Festlegung der Betreuungsumfänge und stimmt diese mit den betrieblichen Interessenvertretungen ab.
Eine zielorientierte Zusammenarbeit mit dem externen Betriebsarzt, der Unfallkasse und anderen Behörden wird erwartet.