Sanierung Wirtschaftsweg Plaskoart in Beelen
Auftraggeber
Gemeinde Beelen
48361, Beelen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.05.25
18.06.25, 08:00
Stichwörter
- Wirtschaftsweg
- Sanierung
- Straßenbau
- Plaskoart
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Sanierung eines Wirtschaftsweges, einschließlich Straßenbauarbeiten. Zu den Hauptaufgaben gehören das Fräsen von Asphalt, die Aufnahme und Entsorgung von Schotterbefestigungen, Bodenabtrag, der Einbau einer Geogitter-/Vlieskombination, das Liefern und Einbauen einer Schottertragschicht sowie einer Asphalttragdeckschicht. Zusätzlich sind Bankette mit Oberboden anzudecken und Rasen einzusäen.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Sanierung eines Wirtschaftsweges im Südwesten des Gemeindegebietes, einschließlich Straßenbauarbeiten.
Zu den Hauptaufgaben gehören das Fräsen von Asphalt auf einer Fläche von ca. 2.150 m², die Aufnahme und Entsorgung von ca. 640 m³ Schotterbefestigung, der Bodenabtrag im Tiefeinbaubereich von ca. 120 m³, der Einbau einer Geogitter-/Vlieskombination auf dem Erdplanum auf einer Fläche von ca. 3.000 m², das Liefern und Einbauen einer Schottertragschicht 0/45 von ca. 700 m³ sowie das Aufbringen einer Asphalttragdeckschicht 0/16 auf ca. 2.150 m².
Zusätzlich sind ca. 120 m² Asphalttragdeckschicht 0/16 in Zufahrten einzubauen sowie Bankette auf einer Fläche von ca. 1.000 m² mit Oberboden anzudecken und Rasen einzusäen.
Die Arbeiten werden in zwei Teilbauabschnitten unter Vollsperrung durchgeführt, wobei die Grundstückszufahrten und der Anliegerverkehr ständig aufrechtzuerhalten sind.
Die Baustellenein- und ausfahrten sind bei Verschmutzung ständig zu reinigen.
Die Bestandsbrücke an Stat. 0+585 über den Beilbach ist nur für Fahrzeuge bis 16 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Gemeinde Beelen bezüglich eventueller Beeinträchtigungen der Straßenreinigung und Müllabfuhr zu informieren.
Während der gesamten Bauzeit sind die Müllcontainer der Anliegergrundstücke aus dem Baufeld zur Sammelstelle zu transportieren und nach Entleerung zurückzubringen.
Werden bei der Baumaßnahme schadstoffbelastete Baustoffe vorgefunden, so sind sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
Der AN hat dem AG nach Aufforderung Eignungs- und Gütenachweise über die Baustoffe vorzulegen.
Beidseitig des Wirtschaftsweges verlaufen erdverlegte Niederspannungsleitungen, sowie auf der südlichen Seite eine 10kV-Leitung.
Ferner verläuft ein Fernmeldekabel der Telekom als Freileitung neben dem Fahrbahnrand.
Neben den Strom- und Fernmeldeleitungen ist auch ein Datenkabel der Deutschen Glasfaser GmbH längs des Wirtschaftsweges verlegt.
Die Erdarbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen, da auch mit höherliegenden Leitungen und Kabeln gerechnet werden muss.
Die im LV aufgeführten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden.
Die Anlieger sind durch den Auftragnehmer über die bevorstehenden Arbeiten, rechtzeitig zu informieren.
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind vor Baubeginn mit dem AG abzustimmen.
Sämtliche Wiegekarten und Lieferscheine sind tägl. auf der Baustelle von der Bauleitung abzeichnen bzw. anerkennen zu lassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erschwernisse bei der Bauausführung im Kronentraufenbereich von Bäumen in die EP´s des LV einzukalkulieren sind.
Das Lagern von Baustoffen/ -materialien, gefährlichen Stoffen sowie das Abstellen von Baufahrzeugen/-maschinen ist im Bereich der Kronentraufenbereich von Bäumen untersagt.
Während des gesamten Bauablaufs sind zwingend die DIN EN 18920 und die RAS LP 4 zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, vor Inangriffnahme der Arbeiten bei den Versorgungsunternehmen Erkundigungen einzuziehen ob und wo ggf. Versorgungsleitungen verlegt sind.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN sämtl. von ihm in Anspruch genommenen Flächen wieder in den bei Baubeginn vorgefundenen Zustand zu versetzen.
Es gelten die Vorschriften und Gesetze der VOB, ZTVs, GUV, DIN und ATV in der jeweils gültigen Fassung bei Angebotsabgabe.
Die Arbeiten erfolgen auf Gemeindestraßen, die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN im Rahmen der Baustelleneinrichtungen bzw. Verkehrssicherung zu beschaffen und dem AG vor Baubeginn vorzulegen.
Die Abrechnung der evtl. zu verbrauchenden Wassermengen sowie der Antrag für das vom AN vorzuhaltende, geeichte Standrohr erfolgt direkt zwischen dem AN und dem ortsansässigen, zuständigen Wasserversorgungsunternehmen.
Gleiches gilt für den Stromverbrauch.
Die Baubeschreibung wird bei Auftragsvergabe Vertragsbestandteil.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung26.05.25
- Heute04.06.25
- Abgabefrist18.06.25
- Veröffentlichungsende18.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Straßenbauarbeiten
Erfüllungsort:48361 Beelen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Sanierung des Wirtschaftsweges Nr. 281 und 18 ("Plaskoart")
Sanierung des Wirtschaftsweges Nr. 281 und 18 ("Plaskoart")
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
vertragsbedingungen | 4 Dateien | |||
vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente | 6 Dateien | |||
leistungsbeschreibungen | 7 Dateien | |||
anschreiben | 4 Dateien | |||
sonstiges | 2 Dateien |
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.