Umzugsdienstleistungen für Bundesagentur für Arbeit in Schwerin
Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
90478, Nürnberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
09.07.25
18.08.25, 12:00
Stichwörter
- Bundesagentur für Arbeit
- Dienststellenumzug
- Infrastrukturmanagement
- RIM Rostock
- Schwerin
- Umzugsdienstleistungen
Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit sucht Dienstleister für Umzugsdienstleistungen im Agenturbezirk Schwerin. Die Leistung umfasst den Transport von Büromöbeln, Akten und weiteren Gegenständen zwischen und innerhalb von Liegenschaften. Die Beauftragung erfolgt gesamt für einen geschätzten Wert von 195.000,00 € netto, mit einem Höchstwert von 232.050,00 € brutto. Der Vertrag ist für die Dauer von vier Jahren ab Zuschlag, frühestens ab 01.10.2025, bis zum 30.09.2029 gültig, mit einer Kündigungsoption der BA zum 30.09.2027.
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Beschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beabsichtigt, Umzugsdienstleistungen für die dem Regionalen Infrastrukturmanagement (RIM) Rostock zugeordneten Liegenschaften im Agenturbezirk Schwerin zu vergeben. Das geschätzte Volumen der Ausschreibung beträgt 195.000,00 € netto, mit einem maximalen Bruttowert von 232.050,00 €. Es besteht keine Abrufverpflichtung seitens der BA, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistung wird gesamt vergeben. Der Rahmenvertrag gilt für die Dauer von vier Jahren, beginnend mit dem Zuschlag (frühestens ab 01.10.2025) bis zum 30.09.2029. Die BA hat das Recht, den Vertrag oder Teile davon mit einer Frist von acht Monaten zum 30.09.2027 ordentlich zu kündigen. Die Umzugsdienstleistungen umfassen das Zerlegen, Ab-, Auf- und Umbauen von Möbeln und Aktenregalen, das fachgerechte Verpacken von Akten, den Transport von Büromöbeln und Umzugsgut, sowie den Aufbau von Aktenregalen und Möbeln am Zielort. Dies schließt auch den Transport von Tresoren, Teeküchengeräten, Kuvertiermaschinen und Pflanzen ein. Die Bereitstellung von Arbeitskräften in ausreichender Zahl und Qualität ist erforderlich, um Umzüge zeitgleich an verschiedenen Standorten durchführen zu können. Die Einsatzplanung muss sicherstellen, dass der Dienstleistungsbeginn spätestens um 08:00 Uhr erfolgt. Bei Umzügen ab vier Arbeitsplätzen ist die Benennung eines verantwortlichen Vorarbeiters/Projektleiters erforderlich, der während des Umzugs erreichbar ist. Die Hausordnung der BA und gegebenenfalls geltende Hausordnungen sind zwingend zu beachten. Die BA behält sich das Recht vor, Sicherheitüberprüfungen für das eingesetzte Personal durchzuführen. Die elektronische Bestellung und Rechnungsstellung über das PeP-System der BA ist verpflichtend, ebenso die E-Rechnungsstellung gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU und der E-Rechnungsverordnung. Nach Abschluss eines Umzugs ist ein detaillierter Arbeitsbericht mit Angaben zu Personal, Einsatzzeit und eingesetzten Mitteln zu erstellen, der von beiden Seiten zu unterzeichnen und der Rechnung beizufügen ist. Angefangene Stunden werden viertelstündlich und angefangene Meter in 0,5er Schritten abgerechnet. Der Geltungsbereich umfasst interne Umzüge des RIM Rostock, ausgelagerte Dienststellen und Umzüge zwischen Dienststellen, auch zwischen verschiedenen Agenturbezirken und RIM-Verbünden. Dies schließt die Agenturen für Arbeit Schwerin und deren Geschäftsstellen sowie die Jobcenter im genannten Bezirk ein. Der Rahmenvertrag gilt auch für hinzukommende Liegenschaften und kann im Einzelfall Transporte zu oder von nicht genannten Liegenschaften umfassen. Die Prüfung und Einholung von Behördengenehmigungen obliegt dem AN, die Kosten hierfür trägt die BA nach Nachweis. Bei Umweltzonen sind Fahrzeuge mit entsprechenden Umweltplaketten einzusetzen. Das Personal muss notwendige Legitimationsnachweise mitführen. Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, die vermeidbar wären, werden nicht erstattet. Die Bereitstellung von Außenaufzügen, Hilfsmitteln und Transportgeräten liegt in der Verantwortung des AN und muss mit der BA abgestimmt werden. Fördergeräte müssen abriebfreie Räder haben, und Schutzmaßnahmen sind nach Abstimmung mit der BA zu treffen. Schäden aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen haftet der AN. Transportmittel und Packmaterial sind vom AN bereitzustellen und nach Gebrauch kostenfrei einzusammeln. Die Kosten für die Anlieferung von Umzugskartons sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die Verpackung des Umzugsgutes erfolgt durch den AN in stoßsicheren Behältnissen, sofern nicht anders angegeben. Schriftstücke und Akten werden vom AG separat verpackt. Demontage und Montage von Möbeln und Aktenregalen sind fachgerecht durchzuführen. Die Arbeitskräfte des ANs müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Möbel und Kartons werden vom AG mit Aufklebern versehen, die die Zieladresse angeben. Die Ab- und Wiederaufbau von Aktenregalen erfordert eine Abnahme nach § 14 Abs. 1 BetrSichV. Die Umzugsplanung und Feinabstimmung erfolgt in Abstimmung mit dem RIM. Der AN ist für die Personaleinsatzplanung verantwortlich. Der Gefahrenübergang und die Verkehrshaftung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf 620,00 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt ist. Schäden am Umzugsgut oder an Einrichtungen sind unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Abnahme der Leistungen erfolgt schriftlich durch einen berechtigten Mitarbeiter des AGs, vorbehaltlich einer Nachprüfung. Das Personal des ANs muss erkennbar sein (einheitliche Arbeitskleidung oder Lichtbildausweis) und darf keine betriebsfremden Personen mitbringen. Alkohol- und Rauchverbot gilt in den Räumlichkeiten der BA. Das Personal des ANs ist zur Verschwiegenheit über alle Vorgänge und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung09.07.25
- Heute17.07.25
- Abgabefrist18.08.25
- Veröffentlichungsende18.08.25
- Bindefrist17.09.25
- Laufzeitbeginn17.09.25
- Laufzeitende29.09.29
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Umzugsdienste
Zuschlagskriterien:Preis
Auftrags-Budget:232.000 €
Erfüllungsort:Schwerin, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0000: UDL RIM Rostock Agenturbezirk Schwerin
Umzugsdienstleistungen für das Regionale Infrastrukturmanagement (RIM) Rostock Agenturbezirk Schwerin mit geschätztem Volumen von 195.000,00 € netto
VORAUSSETZUNGEN
Referenzen:
- Nachweis einer vergleichbaren Referenz über Umzugsdienstleistungen innerhalb der letzten drei Jahre mit einem Vertragsvolumen von mindestens 174.037,50 € brutto
Finanziell:
- Bestätigung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder Bereitschaft zum Abschluss nach Zuschlagserteilung
Rechtlich:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- EU-Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
Sonstige:
- Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels einer Referenz (Vordruck D.9)
DOKUMENTE
Dateiname
- Vergabeunterlagen1 Datei
- _Hinweise von der e-Vergabe.txtRichtlinien1.05 KBHinweise zur Teilnahme an der Ausschreibung über die e-Vergabe-Plattform, einschließlich Fristen und Aktivierung der Teilnahme.
Weitere Ausschreibungen zu:

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