Kanalsanierung in Unna Billmerich
Auftraggeber
Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Unna
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.07.25
06.08.25, 08:00
Stichwörter
- Kanalsanierung
- Abwasserkanal
- Billmerich
- Unna
- Tiefbau
- Rohrsanierung
Zusammenfassung
Die Kreisstadt Unna beabsichtigt die Sanierung von Kanalhaltungen in den Stadtteilen Unna-Billmerich und Massener Heide mittels Schlauchlining. Die Arbeiten umfassen die Sanierung von Kanälen der Nennweiten DN 200 bis DN 400 mm, die hauptsächlich häusliches Abwasser und Oberflächenwasser im Mischwassersystem führen. Neben der Sanierung der Haltungen werden auch die zugehörigen schadhaften Schächte instandgesetzt. Die Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich über verschiedene Straßen in den genannten Stadtteilen.
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Beschreibung
Die Stadtbetriebe Unna planen die Sanierung von Kanalhaltungen in Unna-Billmerich und Massener Heide unter Verwendung des Schlauchlining-Verfahrens. Die zu sanierenden Kanäle bestehen aus Beton- und Steinzeugrohren mit Durchmessern von DN 200 bis DN 400 mm und sind dem Altrohrzustand II zugeordnet. Diese Kanäle führen häusliches Abwasser, Oberflächenwasser und Abwässer im Mischwassersystem. Die Sanierung umfasst sowohl die Haltungen als auch die dazugehörigen schadhaften Schächte. Die betroffenen Haltungen befinden sich in dörflichen Haupt- und Anliegerstraßen. Für die Durchführung der Arbeiten sind Genehmigungen zur Verkehrsführung beim Ordnungsamt der Kreisstadt Unna einzuholen, deren Kosten in die Position "Verkehrssicherung" einzurechnen sind. Die Gesamtlänge der zu sanierenden Haltungen beträgt ca. 1390 Meter, aufgeteilt in 9 Haltungen DN 200 (ca. 290 m), 1 Haltung DN 250 (ca. 50 m), 16 Haltungen DN 300 (ca. 450 m) und 19 Haltungen DN 400 (ca. 600 m). Für die Sanierung werden mit Epoxidharz getränkte Schlauchträger aus Synthese-/Polymerfaser eingebaut. Die Imprägnierung erfolgt vor Ort mit einer mobilen Anlage, die werksmäßige und witterungsunabhängige Imprägnierung gewährleistet. Die Harzerzeugung muss reproduzierbar und mittels geschlossener Dosier- und Zwangsmischvorrichtung erfolgen, wobei eine Vakuumpumpe zur Sicherstellung einer porenfreien Imprägnierung eingesetzt wird. Umwelt-, Arbeitsschutz- und Gefahrgutverordnungen sind einzuhalten. Die Kalibriereinrichtung der Tränkungsanlage muss druckgesteuert sein. Vor dem Linereinbau ist ein Preliner einzubauen und die Harzaushärtung erfolgt mittels Warmwasser. Einige Inliner müssen entgegen der Fließrichtung inversiert werden, was zu Mehraufwendungen führt, die in die Einheitspreise einzurechnen sind. Nach Aushärtung und Abkühlung wird die Vorflut wiederhergestellt und die Seitenzuläufe geöffnet. Für die Wasserentnahme ist ein Standrohr zu leihen, dessen Kaution 1.000,- beträgt. Die Abrechnung der Linerlängen, Wasserhaltung und TV-Untersuchung erfolgt von Rohranfang bis Rohrende, basierend auf der beauftragten TV-Abnahmebefahrung. Abschlagszahlungen erfolgen erst nach vollständiger Zulaufeinbindung. Die Anbindung der Schlauchliner an die Schachtbauwerke und -gerinne muss dauerhaft wasserdicht sein, auch bei Haltungen unterhalb des Grundwasserspiegels. Die Kanalreinigung wird nur einmal vergütet, notwendige Mehrreinigungen sind in die Linerpositionen einzurechnen. Die zu sanierenden Haltungen wurden 2023 befahren und gereinigt, daher wird kein erhöhter Reinigungsbedarf erwartet. Lagepläne mit Angaben zu Rohrmaterialien, Kanaldeckelhöhen, Sohlhöhen und Haltungslängen sind der Ausschreibung beigefügt. Im Rahmen der Vorbereitung sind Roboterarbeiten zur Bearbeitung von Stutzen, Muffenversätzen, Wurzeleinwüchsen und Ablagerungen notwendig. Zusätzlich werden 67 Schächte instandgesetzt, deren Umfang örtlich festgelegt wird. Tiefbauarbeiten sind für Schächte erforderlich, die teilweise verdeckt sind und gefunden sowie geöffnet werden müssen. Aufgrund von Schachtabmessungen von nur 0,50 x 0,50 m müssen Tiefbauarbeiten vor der grabenlosen Sanierung erfolgen. Die Kosten hierfür sind in die Positionen "Schachtsanierung" und "Tiefbauarbeiten" einzurechnen. Ein Ortstermin wird zur Angebotserstellung empfohlen. Die Arbeiten dürfen nur an niederschlagsfreien Tagen durchgeführt werden. Bei Niederschlag müssen die Haltungen unverzüglich geräumt werden, und damit verbundene Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen. Auskleidungsarbeiten zur Vorbereitung des Schlauchrelinings müssen mit einem auch unter Wasser verwendbaren Material erfolgen. Rückstände von Epoxidharz sind vom AN ohne besondere Vergütung zu entfernen. Anfallende Abfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen, wobei der AN die Pflichten des Erzeugers übernimmt und die Vorgaben des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) beachten muss. Vor Baubeginn sind Materialnachweise und ein Bauzeitenplan vorzulegen und abzustimmen. Der AN muss einen ständig erreichbaren Bauleiter stellen und wöchentliche Bauberatungen abhalten. Ein Bautagebuch ist zu führen. Das Abrücken der Liner-/Roboterkolonne von mehr als 2 Arbeitstagen bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Alle Arbeiten sind durch Videoaufzeichnung und Sanierungsprotokoll zu dokumentieren. Die Aufmaße sind der Schlussrechnung beizufügen und müssen detaillierte Angaben enthalten. Stundenlohnarbeiten sind gesondert zu dokumentieren und müssen am Tag der Durchführung vom AG unterschrieben werden. Die Unfallverhütungsvorschriften und einschlägigen DIN- und ATV-Richtlinien sind einzuhalten. Schächte müssen belüftet, Gase gemessen und Arbeiter mit Atemschutz ausgerüstet werden. Fräsarbeiten zur Beseitigung von Ablagerungen, Wurzeleinwüchsen und Muffenversätzen sind zu dokumentieren. Das Fräsgut ist zu beseitigen. Fehlende oder schadhafte Wandungsteile im Bereich von Anschlüssen und Muffenspalten werden nicht gesondert vergütet. Zuläufe, die nicht per Robotertechnik saniert werden können, werden nur geöffnet und zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Tiefbauunternehmen eingebunden. Vorhandene Einrichtungen der Anlieger dürfen nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden und sind nach Wiederherstellung des Baufeldes kostenlos in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Betroffene Anlieger sind vor Baubeginn zu benachrichtigen. Die Merkblätter der DWA-M 144-3 und DWA-M 143-17 werden Vertragsbestandteil. Mängelbehebungen erfolgen nach einer Mängelbeseitigungsliste der Stadtbetriebe Unna.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung14.07.25
- Heute22.07.25
- Abgabefrist06.08.25
- Veröffentlichungsende06.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Überprüfung von Abwasserkanälen
Bauarbeiten für Abwasserkanäle
Reinigung von Abwässerkanälen
Kanalisationsarbeiten
Kanalbauarbeiten
Erfüllungsort:59427 Unna, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Kanalsanierung Unna Billmerich - 2025
Kanalsanierung Unna Billmerich - 2025
DOKUMENTE
Dateiname
- vertragsbedingungen4 Dateien
- sonstiges3 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente9 Dateien
- leistungsbeschreibungen8 Dateien
- anschreiben1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

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