Modernisierung der unterbrechungsfreien Stromversorgung in Berliner Tunnelbetriebsgebäuden
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
Veröffentlicht
Angebotsfrist
27.05.25
01.07.25, 07:00
Stichwörter
USV
Tunnelbetriebsgebäude
Stromversorgung
Notstromversorgung
Blindleistungskompensation
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlage (USV) mit Batteriesystem in einem Tunnelbetriebsgebäude. Es beinhaltet die Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen, die Lieferung neuer Komponenten wie USV-Hauptgerät, Batteriesystem, Netzwerkkabel, Hochstrom-Verbindungskabel, Steuer- und Kommunikationsleitungen sowie sonstiges Zubehör. Die mechanische Installation umfasst die Aufstellung der USV-Anlage und des Batteriesystems, Erdung/Potentialausgleich und Kabelverlegung. Die elektrotechnische Installation beinhaltet den Netzanschluss, Schutzmaßnahmen, Batterieanschlüsse und die Integration in das Leitsystem. Abschließend sind Funktionstests durchzuführen und die Anlage zu dokumentieren, sowie das Personal zu schulen.
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Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) hat die komplette unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage (USV) mit zugehörigem Batteriesystem als betriebsfertige Gesamtlösung zu liefern, fachgerecht zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Dies umfasst alle erforderlichen Komponenten und Nebenleistungen, sodass die Anlage voll funktionsfähig und einsatzbereit übergeben wird.
Die Arbeiten finden in den technischen Betriebsräumen der Tunnelleitzentrale Berlin statt.
Die Planung und Durchführung aller Leistungen haben nach den aktuellen DIN-, VDE- und IEC-Normen zu erfolgen, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an kritische Infrastrukturen.
Der AN ist verpflichtet, alle einschlägigen Sicherheitsvorschriften und technischen Regeln einzuhalten und den Stand der Technik zu wahren.
Insbesondere sind qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen und geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen.
Der AN muss sicherstellen, dass die Arbeiten keine Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs verursachen.
Betriebsunterbrechungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden; falls Abschaltungen unvermeidbar sind, sind sie vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und auf ein Minimum zu begrenzen.
Gegebenenfalls muss der AN alternative Versorgungsmethoden bereitstellen, um während Umbau- oder Umschaltphasen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der kritischen Einrichtungen jederzeit zu gewährleisten.
Der AN hat sämtliche notwendigen Werkzeuge, Hebezeuge und Hilfsmittel für Transport, Montage und Installation der Anlage bereitzustellen.
Der Transport der Anlagenteile zum Aufstellort liegt in der Verantwortung des AN.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten hat der AN die Arbeitsbereiche fachgerecht zu reinigen und den Ursprungszustand wiederherzustellen.
Verpackungsmaterial, Altmaterial und Abfälle sind vom AN auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass alle erbrachten Leistungen und gelieferten Komponenten vollständig und ohne Mängel sind.
Alle im Zusammenhang mit diesem Leistungsverzeichnis erforderlichen Nebenleistungen gelten als vom AN mitausgeführt und mit der angebotenen Vergütung abgegolten.
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Schritte für die Lieferung, Installation, elektrische Anbindung, mechanische Integration und Inbetriebnahme der neuen USV-Anlage mit Batteriesystem.
Alle Leistungen sind vollständig gemäß den geltenden technischen und gesetzlichen Bestimmungen auszuführen, sodass am Ende eine betriebsbereite, abgenommene Anlage vorliegt.
Sofern eine vorhandene USV-Anlage oder Batteriesysteme durch die neue Anlage ersetzt werden, muss der AN zunächst die fachgerechte Außerbetriebnahme und Demontage der vorhandenen Komponenten durchführen.
Dies beinhaltet das sichere Abschalten, Abklemmen und Ausbau der alten USV-Anlage und zugehöriger Batteriesysteme unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, das transportgerechte Verpacken und Verladen der ausgebauten Geräte und Batterien und die Entsorgung und Verwertung der ausgebauten Altgeräte, Batteriemodule und sonstigen Komponenten gemäß den einschlägigen Umwelt- und Entsorgungsvorschriften.
Der Auftragnehmer muss folgende Neukomponenten liefern und an den Bestimmungsort verbringen: USV-Hauptgerät, Batteriesystem, Netzwerkkabel, Hochstrom-Verbindungskabel, Steuer- und Kommunikationsleitungen und sonstige Verbindungskabel und Zubehör.
Der Auftragnehmer muss folgende mechanische Installationen und Montagearbeiten vornehmen: Aufstellung der USV-Anlage, Aufstellung des Batteriesystems, Erdung/Potentialausgleich, Kabelwege und Trassen, EMV-gerechte Verlegung, Durchführungen und Halterungen.
Der Auftragnehmer muss sämtliche elektrotechnischen Anschlussarbeiten fachgerecht durchführen, einschließlich Netzanschluss, Schutzmaßnahmen und Prüfungen, Rückspannungs- und Fehlerschutz, Einsatz geeigneter Sicherungen, Batterieanschlüsse, Potentialausgleich, Integration in das Leitsystem (SCADA) und Fernwartungsanbindung.
Nach der vollständigen Installation führt der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber eine umfassende Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung der Anlage durch.
Der Auftragnehmer muss alle durchgeführten Arbeiten und die installierte Anlage umfassend dokumentieren und dem Auftraggeber übergeben.
Außerdem hat er für eine Einweisung/Schulung des Betreiberpersonals zu sorgen.