Die Ausschreibung umfasst Dienstleistungen in der Langholzbereitstellung mit anfallendem Kurzholz in Waldbeständen des Forstamtes Simmern, Revier Argenthal. Es handelt sich um Verträge mit mehreren Forstunternehmen, die nach preisgünstigstem Angebot beauftragt werden. Pro Vertragsjahr wird mit einer Hiebsmenge von bis zu 1200 fm gerechnet. Die Laufzeit des Rahmenvertrages ist vom 01.07.2025 bis 30.06.2026, mit optionaler Verlängerung um 3 Jahre. Die Arbeiten umfassen Holzernte ohne Rückearbeiten, wobei ein geringer Anteil der Hiebsmenge an befahrungsempfindlichen Standorten anfällt. Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang öffentlicher Straßen sind ebenfalls Bestandteil, wobei kurzfristige Verfügbarkeit für Verkehrssicherungsmaßnahmen und entkoppeltes Fällen von Gefahrenbäumen erforderlich ist.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Dienstleistungen umfassen die Langholzbereitstellung mit anfallendem Kurzholz in Waldbeständen des Forstamtes Simmern, Revier Argenthal. Es handelt sich um Rahmenverträge mit mehreren Forstunternehmen, die nach dem Prinzip des preisgünstigsten Angebots (Ranking) beauftragt werden. Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026, wobei eine optionale Verlängerung um 3 Jahre vorgesehen ist.
Pro Vertragsjahr wird mit einer Hiebsmenge von bis zu 1200 fm gerechnet. Nach der Einschlagsplanung sind pro Hieb durchschnittlich 8,0 fm/St. zu erwarten. Die Arbeiten umfassen ausschließlich Holzernte ohne Rückearbeiten. Es wird eine Baumartenverteilung von 70% Fi/Dou/Ta, 30% Ki/Wey/Lä und 0% Laub erwartet. Die erwarteten Sortimentsanteile sind 30% für Sortenlänge 2,5m bis 3,0m, 60% für Sortenlänge 3,0m bis 6,9m und 10% für Kranverwogenes Brennholz.
Ein geringer Anteil der Hiebsmenge (10%) entfällt auf befahrungsempfindliche Standorte. Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang öffentlicher Straßen sind ebenfalls Bestandteil der Dienstleistungen. Im ersten Vertragsjahr sind 0 Tage mit Verkehrssicherung geplant. Kurzfristige Verfügbarkeit für Verkehrssicherungsmaßnahmen und entkoppeltes Fällen von Gefahrenbäumen vor Hiebsbeginn bei Regiearbeitskräften sind zwingend erforderlich. Diese Arbeiten werden im Stundenlohn vergütet.
Die Planung und Beantragung der Verkehrssicherung ist Aufgabe des Auftraggebers, die Einrichtung und Durchführung wird ebenfalls durch den Auftraggeber organisiert. Es wird eine enge Abstimmung mit den Regiekräften erwartet, gegebenenfalls unter Einsatz von Sprechfunk. Bei Regelmaßnahmen wird eine verbindliche Aussage zum Arbeitsbeginn und eine zusammenhängende Abarbeitung der Maßnahmen erwartet, spätestens vier Kalenderwochen nach schriftlicher Beauftragung.
Die Ausschreibung beinhaltet auch die Einhaltung allgemeiner Qualitätsstandards, wie waldpflegliche Holzernte, Vermeidung von Schäden an Bäumen und Verjüngung, sowie die Sicherstellung maximaler Wertschöpfung. Gekennzeichnete Zukunftsbäume dürfen nicht beschädigt werden, und Bestandesschäden am Nebenbestand sind auf maximal 10% zu begrenzen. Es sind grundsätzlich nur markierte Entnahmebäume zu entnehmen, technische Entnahmen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Das Holz ist gemäß Arbeitsauftrag/Sortenübersicht auszuhalten. Die Befahrung mit Maschinen findet schonend ausschließlich auf LKW-Wegen, Maschinenwegen oder markierten Rückegassen statt.
Die Stöckhöhe ist technisch so gering als möglich zu halten, und Fahrwege sind nach den Vorgaben des Auftraggebers frei zu räumen und/oder wieder herzustellen, dass sie insbesondere für Rettungsfahrzeuge passierbar sind. Beeinträchtigungen der Wasserableitung von Wegen und Gräben sind nach Arbeitsende zu beseitigen. Die Holzerntemaßnahmen sind fachgerecht mit zugelassenen Absperrmaterialien abzusperren. Für die Vermessung des Holzes gelten die Vermessungsvorschriften der Landesforsten RLP. Die Schlagordnung ist einzuhalten, die Verjüngung ist zu schonen, und Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung schützenswerter Jungbäume behindert.
Es sind Fällvorgaben des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zu beachten, und Wurzelanläufe sind beim Stammholz beizuschneiden. Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern. Die Holzbringung erfolgt zeitnah nach erfolgtem Holzeinschlag und ist so zu organisieren, dass auch im Fall einer Arbeitsunterbrechung möglichst wenig ungerücktes Holz auf der Hiebsfläche verbleibt. Kurzholz ist dicht und grundsätzlich ohne Hohlräume zu poltern, und es ist ein Mindestabstand von 100 Meter zu Spielplätzen, Walderlebniszentren und Waldparkplätzen einzuhalten. Rückemaschinen müssen mit einer funktionstüchtigen Rückfahrkamera ausgestattet sein.
Bei Trailer- bzw. LKW-Direktbeladungen dürfen die zulässigen Gesamtgewichte der Trailer bzw. LKWs nach STVO nicht überschritten werden. Sofern erforderlich sind LKW-Wege nach jedem Arbeitstag frei zu räumen oder wieder herzustellen, dass sie insbesondere für Rettungsfahrzeuge passierbar sind. Loipen, Wanderwege, betriebliche Einrichtungen dürfen nicht beschädigt werden. Für die Rückung von Kronenderbholz gelten besondere Anforderungen an die Holzpolterung.