Reparatur und Instandsetzung von Schutzplanken auf Autobahnen A45, A480 und A485
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen - AS Dillenburg
Dillenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
12.06.25
26.06.25, 07:00
Stichwörter
Schutzplanken
Unfallschäden
Fahrzeugrückhaltesystem
Autobahnmeisterei
Schutzplankenmontage
FRS
Autobahn
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Beseitigung von Unfallschäden an passiven Schutzeinrichtungen im Bereich der Autobahnmeisterei Ehringshausen für den Zeitraum 2025-2027.
Es handelt sich hauptsächlich um Reparaturarbeiten an Schutzplanken, wobei beschädigte Bauteile ausgetauscht werden müssen.
Zusätzlich sind kleinere Mängelbeseitigungen an Brücken und Umrüstungen in begrenztem Umfang sowie Schutzplankenöffnungen für Schwertransporte auf Anweisung des Auftraggebers durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist für die Vorhaltung der erforderlichen Geräte, Fahrzeuge und Baustelleneinrichtungen verantwortlich.
Die Verkehrssicherung ist gemäß RSA und ZTV-SA durchzuführen, wobei die örtliche Beschilderung der Baustellenbeschilderung anzupassen ist.
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Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Beseitigung von ca. 320 Unfallschäden an passiven Schutzeinrichtungen im Bereich der Autobahnmeisterei Ehringshausen aus. Die ausgeschriebenen Mengenansätze umfassen den Bedarf von zwei Jahren auf Grundlage der Vorjahresleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2025 und endet am 30.10.2027. Es handelt sich um Einzelbaustellen, häufig von nur wenigen Metern Länge, vorwiegend Schutzplankenreparaturarbeiten. Grundsätzlich sind alle Bauteile auszutauschen, wobei der Schrotterlös einzurechnen ist. Weiterhin sind auch kleinere Mängelbeseitigungen im Bereich von Brücken gemäß Brückenprüfbericht oder Umrüstungen in begrenztem Umfang, oder Schutzplankenöffnungen für Schwertransporte o. ä. auf Anweisung des AG durchzuführen. Zum Leistungsumfang des AN gehört die Vorhaltung der erforderlichen Geräte, z.B. Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen und Prüfgeräte, sowie die An- und Abreise zu den Einsatzstellen und die Erbringung der erforderlichen Tätigkeiten, z.B. Sondierung des Geländes auf stromführende Leitungen und Ausführung von Suchgräben. Hinweise auf Kampfmittel liegen nicht vor. Werden während der Bauarbeiten im Baubereich Kampfmittel gefunden, so sind die Arbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle ist abzusperren und die Bauüberwachung zu benachrichtigen. Die Baustellen sind über öffentliche Straßen zu erreichen. Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Lager und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4, Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4, Ausgabe 1999, sind zu beachten. Einzelne Baustellen befinden sich ggf. in Wasserschutzzonen bzw. Landschaftsschutzgebieten. Es sind die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zum Schutz der Umwelt und Natur zu beachten. Bei Auffinden von archäologischen Bodenfunden sind die Arbeiten (im betroffenen Bereich) einzustellen und die örtliche Bauüberwachung des AG's unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Bauarbeiten von den Leitungseigentümern/ Versorgungsträgern in Abstimmung mit der zuständigen Autobahnmeisterei örtlich einweisen zu lassen. Vor dem Rammen der Pfosten ist das Gelände mit einem Leitungssuchgerät, insbesondere auf stromführende Leitungen zu sondieren. Bei vorhandenen Erdungsanlagen an Schutzplankenkonstruktionen, sind die Anschlüsse zu demontieren und nach Beendigung der Arbeiten wieder anzubringen. Alle Straßen, an denen Arbeiten auszuführen sind, befinden sich unter Verkehr. Vollsperrungen von Straßen oder Teilabschnitten sind nicht vorgesehen. Generell sind die Bauarbeiten, von Montags bis Samstags unter Ausnutzung des Tageslichtes abzuwickeln. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind gem. den RSA und den ZTV-SA in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen. Die Beschilderung hat fortlaufend mit der Baumaßnahme zu erfolgen. Die Positionen der Verkehrssicherung werden einmalig je Reparaturauftrag / Arbeitsauftrag gewährt. Die Schäden sind vor, während und nach Reparatur zu dokumentieren. Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu entsorgen.