Mäharbeiten Sportplätze und Grünflächen Scheeßel
Auftraggeber
Gemeinde Scheeßel
Scheeßel
Veröffentlicht
Angebotsfrist
10.08.25
01.09.25, 08:00
Steckbrief
- Mäharbeiten
- Sportplätze
- Grünflächen
- Gartenbau
- Landschaftspflege
- Gemeinde
Zusammenfassung
Die Gemeinde Scheeßel schreibt Mäharbeiten für Sportplätze und öffentliche Grünflächen aus. Die Leistungserbringung ist für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis 31.10.2027 vorgesehen, mit einer möglichen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach UVgO. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des niedrigsten Preises ermittelt.
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Beschreibung
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt, Mäharbeiten an Sportplätzen und öffentlichen Grünflächen durchzuführen. Die Ausführungsfrist erstreckt sich vom 01. Mai 2026 bis zum 31. Oktober 2027. Es besteht die Option einer einjährigen Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen. Die Arbeiten umfassen das Mähen von insgesamt 121.850 m² Sportplatzflächen, wobei 25 Mähgänge pro Jahr vorgesehen sind. Zusätzlich sind 77.100 m² sonstige öffentliche Grünflächen mit 10 Mähgängen pro Jahr zu pflegen. Des Weiteren sind 1.820 m² Randbereiche von Grünflächen mit 10 Mähgängen pro Jahr zu bearbeiten. Für die Sportplatzflächen ist ein Sichelmäher zu verwenden, wobei mindestens viermal pro Mähgang an Bäumen, Spielgeräten und Blumenbeeten nachgemäht werden muss. Bei den sonstigen Grünflächen und Randbereichen ist ebenfalls mindestens dreimal pro Mähgang nachzumähen. Das anfallende Rasenschnittgut ist aufzukehren und zu entsorgen. Die Fahrgeschwindigkeit der Arbeitsgeräte ist an die technische Ausstattung und Schnittfähigkeit anzupassen. Bei Ausfall von Arbeitsgeräten oder Personal ist innerhalb von drei Tagen für Ersatz zu sorgen. Die Arbeiten dürfen grundsätzlich nicht an Wochenenden oder Feiertagen durchgeführt werden, und freitags sind sie bis 12:00 Uhr mittags abzuschließen, wobei Ausnahmen nach Absprache möglich sind. Während Sport- und anderen Veranstaltungen dürfen keine Mäharbeiten stattfinden. Der Auftragnehmer hat einen fachkundigen Objektleiter zu benennen, der das Personal einweist und beaufsichtigt. Personalausfälle dürfen die vertraglichen Leistungen nicht beeinträchtigen. Die Abnahme der gepflegten Objekte erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber, wobei Mängel unverzüglich zu beseitigen sind. Die Rasenflächen sind regelmäßig zu mähen, wobei Randstreifen in Einzelfällen gesondert vergütet werden können. Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sind nicht zulässig, und die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln bedarf der Genehmigung des Auftraggebers. Beschädigungen und Verunreinigungen an Wegen sind kurzfristig zu beseitigen. Maulwurfshaufen und Steine sind einzukalkulieren, und ein daraus entstehender Mehraufwand wird nicht vergütet. Müll auf den Mähflächen ist aufzunehmen und zu entsorgen. Die Arbeitsnachweise sind monatlich zur Bestätigung vorzulegen. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich. Die Angebotspreise beinhalten Rüstzeit, An- und Abfahrt, Aufmaße, Kontrollen und Abnahmen. Eine Preisanpassungsklausel ist für die optionale Verlängerung vorgesehen, falls Lohnkosten steigen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, basierend auf dem niedrigsten Preis. Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch.
Zeitplan
- Bekanntmachung10.08.25
- Heute30.08.25
- Abgabefrist01.09.25
- Veröffentlichungsende01.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
EU
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen im Gartenbau
Pflegearbeiten für Sportplätze
Erfüllungsort:
27383 Scheeßel, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Mäharbeiten von Sportplätzen und öffentlichen Grünflächen
Mäharbeiten von Sportplätzen und öffentlichen Grünflächen
Dokumente
Dateiname
- Bekanntmachung1 Datei
- Unterlagen2 Dateien
FAQ
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