Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland Zentrale Beschaffungsstelle
Bautzen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
11.06.25
23.07.25, 08:00
Stichwörter
Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung
Facility Management
DRV
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Unterhaltsreinigung des Gebäudes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Bautzen, Steinstraße 8. Es beinhaltet die regelmäßige Reinigung verschiedener Oberflächen und Bereiche, um Sauberkeit und Substanzerhaltung zu gewährleisten. Die Reinigungsleistungen umfassen das Kehren, Wischen, Saugen und Polieren von Böden, die Reinigung von Oberflächen, das Entleeren und Reinigen von Abfallbehältern sowie die Entfernung von Flecken und Spinnweben. Die Reinigungsarbeiten sind unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Reinigungszeiten des Objekts durchzuführen. Die Einhaltung von Hygienevorschriften und der Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel sind ebenfalls Bestandteil der Leistung.
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Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung des Gebäudes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Bautzen. Die Unterhaltsreinigung beinhaltet sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen, um Sauberkeit und Substanzerhaltung zu gewährleisten. Zu den Reinigungsarbeiten gehören das Kehren, Kehrsaugen, Polieren, Cleanern, Feuchtwischen und Nasswischen von Böden. Das Nasswischen kann ein- oder zweistufig erfolgen, wobei auch punktuelles Nasswischen vorgesehen ist. Des Weiteren umfasst die Leistung das Nassscheuern und Saugen von Böden, sowie das Bürstsaugen, Shampoonieren und Sprühextrahieren von Teppichen. Die Reinigung von Ausstattung und Einrichtung beinhaltet das Entleeren von Behältern, die Wiederverwertung von Inhalten, das Bestücken von Spendern und das Entstauben von Oberflächen. Die Feucht- und Nassreinigung von Oberflächen, das Entfernen von Griffspuren, Spritzern und Flecken, sowie die Hochdruckreinigung und das Polieren sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Die Reinigungsarbeiten sind sach- und fachgerecht gemäß den allgemein anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks auszuführen. Es sind umweltfreundliche und mit den Belägen verträgliche Reinigungsmittel zu verwenden. Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und andere Bauteile nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind mit den erforderlichen Materialien, Werkzeugen und Schutzausrüstungen auszustatten. Die Reinigung der Fußböden beinhaltet alle mit Reinigungsgeräten zugänglichen Bodenflächen, wobei schwer bewegliche Einrichtungsgegenstände nicht bewegt werden. Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangsbereichen sind intensiv zu reinigen. Technische Einrichtungsgegenstände wie EDV-Geräte sind nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, jedoch sind leicht zu reinigende Oberflächen wie Gehäuse im Reinigungsumfang enthalten. Waagerechte Oberflächen werden nur gereinigt, soweit diese abgeräumt und frei zugänglich sind. Schreibtische, Schränke u. ä. werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nur außenseitig gereinigt. Die Innenreinigung von Küchen erfolgt nur bei Bedarf. Die Schrankoberflächen sind mit der Komplettreinigung der Schränke zu reinigen, während die Schrankinnenflächen nur bei Bedarf gereinigt werden. Verkleidete Heizkörper werden gereinigt, wenn die Abdeckung leicht zu entfernen ist. Es ist Mikrofasertechnologie bei Mopps und Reinigungstüchern zu verwenden. Als Staubsauger sind nur von der Berufsgenossenschaft zugelassene Geräte mit der Filtergruppe 3 zu verwenden. In den Sanitärbereichen sind die Fußböden, Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten, Urinale und sämtliche Berührungsflächen unter Anwendung eines bakterizid wirkenden Reinigungsmittels gründlich und nass zu reinigen. Die Entfernung von Flecken in Textilbodenbelägen ist Bestandteil der Unterhaltsreinigung. Die Entfernung von Spinnweben ist in allen Räumen reinigungstäglich durchzuführen. Aus hygienischen Gründen sind für die WC-, Sanitär- und Oberflächenreinigung unterschiedliche Reinigungstücher/-schwämme und Eimer zu verwenden, die farblich entsprechend gekennzeichnet sind. Die Pflege der Putzkammern sowie aller Reinigungsmaschinen und -geräte fällt in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Die Abfallbeseitigung umfasst alle hierfür aufgestellten Behälter, die Fraktionierung hat nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erfolgen. Bei allen betroffenen Raumelementen ist die Reinigung so durchzuführen, dass keine Rostflecken, Kalk- und Urinablagerungen entstehen. In allen Objekten soll nach Reinigungsende kontrolliert werden, ob alle Fenster geschlossen sind und alle eingeschalteten Lichter gelöscht sind. Nicht zur Unterhaltsreinigung gehören Decken und persönliche Gegenstände der Angestellten, Nutzer und Besucher, sowie die Beseitigung von Verstopfungen in Abflüssen.