Aluminium-Brandschutzelemente für Kita in Brieselang
Auftraggeber
Gemeinde Brieselang
Brieselang
Veröffentlicht
Angebotsfrist
22.05.25
23.06.25, 07:00
Stichwörter
Brandschutz
Aluminium
Kita
Bauleistungen
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Aluminiumelementen, teilweise mit Brandschutz- und/oder Rauchschutzanforderungen, für den Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte in Brieselang. Ebenfalls beinhaltet sind Stahltüren, Obentürschließer, Feststellanlagen und zusätzliche An-/Einbauten. Die Verglasungsarbeiten, einschließlich Lieferung, Einsetzen und Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen, sind ebenfalls Teil des Auftrags. Die Baumaßnahme wird in Massivbauweise erstellt und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Pappelweg“ Nr. 1/ 5 92-VI, Fassung Juni 1996.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Aluminiumelementen, teilweise mit Brandschutz- und/oder Rauchschutzanforderungen, für den Neubau einer zweigeschossigen Kindertagesstätte in Brieselang. Ebenfalls beinhaltet sind Stahltüren, Obentürschließer, Feststellanlagen und zusätzliche An-/Einbauten. Die Verglasungsarbeiten, einschließlich Lieferung, Einsetzen und Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen, sind ebenfalls Teil des Auftrags.
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet und befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Pappelweg“ Nr. 1/ 5 92-VI, Fassung Juni 1996. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Hauffstraße, wobei die Gottlieb-Daimler-Straße nur in Ausnahmefällen genutzt werden darf. Es sind die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft einzuhalten.
Der Auftrag umfasst alle Arbeiten, Lieferungen von Baustoffen und sonstige Leistungen, die zur Erstellung der baulichen Anlage erforderlich sind, einschließlich Nebenleistungen wie Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen und die Einhaltung von Umweltauflagen. Grundlage der Vertragsbeziehungen ist die VOB, Teil B und Teil C in der aktuellsten Fassung. Die Bieter können vor Abgabe des Angebotes eine Besichtigung der Baustelle vornehmen.
Die Ausführungsunterlagen sind rechtzeitig anzufordern und durch den AN auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Ausführbarkeit zu überprüfen. Der AN hat sofort nach Auftragserteilung einen verbindlichen detaillierten Bauzeiten- bzw. Bauablaufplan sowie einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Auf der Baustelle sind vom AN Bautagesberichte zu führen. Sämtliche Materialien sind vom AN zu liefern, wenn im LV nicht anders ausdrücklich bestimmt wird.
Sind in den Positionen des LV bestimmte Fabrikate und Typen mit dem Hinweis „oder gleichwertig“ benannt, muss der Bieter das angebotene Fabrikat nennen und die Gleichwertigkeit nachweisen. Leitungen, Durchlässe, Einfriedungen und dergleichen dürfen erst beseitigt und geändert werden, wenn das Einverständnis des AG vorliegt. Die Abrechnung der Bauleistung ist grundsätzlich auf der Grundlage des gemeinsamen Aufmaßes mit dem BÜ des AG und den damit verbundenen Planzeichnungen vorzunehmen.
Nachtragsangebote sind vor Ausführungsbeginn schriftlich vorzulegen. Nach vollständiger Erbringung aller Vertragsleistungen findet eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B unter Anfertigung einer Niederschrift statt. Mit Einreichung der Schlussrechnung ist die Schlussdokumentation inkl. Fachunternehmererklärung zu den erstellten Leistungen einzureichen. Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Stahlteile sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Verankerungselemente und -mittel sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 incl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen.
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben. Bei den nachfolgend ausgeschriebenen Komponenten handelt es sich um elektrisch gesteuerte Feststellanlagen an ein- oder zweiflügligen Brand- und Rauchschutztüren. Für Bauteile der Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme ist eine Nachkaufgarantie durch den AN zu gewährleisten.
Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig auf den Baukörper übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis erfolgen.