Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
Auftraggeber
Stadt Asperg
Asperg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
02.06.25
01.07.25, 09:00
Stichwörter
- Kanalsanierung
- geschlossene Bauweise
- Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Asperg. Es beinhaltet die Reinigung, Reparatur und Renovierung von Kanalhaltungen und -schächten. Die Arbeiten umfassen die Sanierung von Kanalrohren der Dimensionen DN 250 bis DN 500 mittels Schlauchlinern, Edelstahlinnen- bzw. Endmanschetten und Stutzensanierungen. Zusätzlich sind Kanalreinigungs-, Reparatur- und Inspektionsarbeiten sowie Schachtreinigungs- und Reparaturarbeiten erforderlich.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Kanalreinigungs-, -reparatur- und -renovierungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Asperg.
Ziel ist die Innensanierung von geschädigten Kanalhaltungen und Kanalschächten, um Schäden und Mängel der Schadenszustandsklassen 0 und 1 zu beheben.
Betroffen sind Kanalrohre der Dimensionen DN 250 bis DN 500.
Die Leistungen umfassen Schlauchliner DN 250, DN 300, DN 400 und DN 500, Edelstahlinnen- bzw. Endmanschetten sowie Stutzensanierungen bzw. Stutzenanbindungen.
Weitere Arbeiten beinhalten Kanalreinigung, optische Inspektion, vorbereitende Fräsarbeiten, Reparatur von Schadstellen und Austausch von Steigeisen.
Die Sanierungsarbeiten erfolgen durch die vorhandenen Schachteinstiege.
Die Haltungen liegen zumeist innerhalb öffentlicher Straßen- und Wegflächen.
Bei wenigen Kanalbereichen sind private Grundstücksflächen betroffen.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Ortsgebiet von Asperg.
Die zu sanierenden Kanalhaltungen befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum.
Bei Sanierungsabschnitten mit Privatgrundstücken sind die Anlieger rechtzeitig über die Ausführungstermine zu informieren.
Baustelleneinrichtung und Lageplätze können in Absprache mit dem AG begrenzt eingerichtet werden.
Die Ver- und Entsorgung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer.
Die Beseitigung von Abfallstoffen ist in die Leistungspositionen einzurechnen.
Die Baustellen liegen in unterschiedlichen Bereichen, was Mehraufwand für mehrfaches Einrichten und Umsetzen der Baustelleneinrichtung verursacht.
Die Baustellensicherung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Das Leistungsverzeichnis umfasst alle notwendigen Arbeiten für die Kanalreinigung, die Kanalinnensanierung und die TV-Abnahme-Untersuchungen.
Den Ausschreibungsplänen liegen TV-Befahrungen mit Nennung der Sanierungsverfahren für die zu sanierenden Kanalhaltungen bei.
Im Vorfeld der Sanierung sind die Kanalhaltungen zu reinigen und mittels TV-Kamera zu inspizieren.
Die erkannten Schäden sind in einem Sanierungskonzept aufzuführen und mit der Ausführungsplanung abzugleichen.
Zeitgleich sind die Anschlüsse der Haltungen in Form von Stutzen und Abzweigen einzumessen und zu stationieren.
Unmittelbar vor Sanierungsbeginn sind die Kanalhaltungen zu reinigen.
Für die Kanalreinigung ist ein kombiniertes HD-Spül- und Saugfahrzeug mit Wasserrückgewinnung einzusetzen.
Die Kanalreinigung darf der Sanierung nicht mehr als 2 Tage vorausgehen.
Es muss gewährleistet sein, dass nur ausreichend und einwandfrei gereinigte Kanäle saniert werden.
Die Kanäle bestehen aus nichtbegehbaren Kreisprofilen DN 250 bis DN 500 aus Beton und Steinzeug.
Das Entfernen von Muffenversätzen, Ablagerungen und einragenden Stutzen gehört zu den Sanierungsarbeiten.
Vom AG werden keine Hilfskräfte und Geräte zur Verfügung gestellt.
Arbeitsvideos, Befahrungsfilme und sonstige Dokumentationen und Daten sind auf Datenträgern zu übergeben.
Haltungsberichte und Fotodokumentationen sind digital und in Papierform zu übergeben.
Die zu sanierenden Kanalhaltungen weisen Schäden in Form von undichten Rohrverbindungen, Ablagerungen, nicht fachgerecht eingebauten Stutzen, Riss- und Scherbenbildungen und mechanischem Verschleiß auf.
Zur Innensanierung und zum Einbau der Liner wird auf die „Ergänzungen der Technischen Vertragsbedingungen“ und der anhängenden Technischen Regelwerke verwiesen.
Ein akkreditiertes Prüflabor weist für alle entnommenen Linerproben die Materialkennwerte und Wasserdichtheit nach.
Der AN schneidet ein Prüfstück des eingebauten Schlauchliners heraus und übergibt es dem AG.
Die Mindestwandstärke im ausgehärteten Zustand muss 4,0 mm betragen.
Die haltungsweise Dichtheitsprüfung muss durchgeführt werden.
Die Schadensbehebung ist einer Minderung vorzuziehen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung02.06.25
- Heute08.06.25
- Abgabefrist01.07.25
- Veröffentlichungsende01.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:71679 Asperg, DE1, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Asperg
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Asperg
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
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Weitere Ausschreibungen zu:

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