Mobile Aktenvernichtung für Bundeswehr-Standorte in Sachsen-Anhalt und Brandenburg
Stichwörter
- Aktenvernichtung
- Datenträgervernichtung
- Entsorgung
- VS-NfD
- Rahmenvereinbarung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die mobile Vernichtung von Papierdatenträgern (Akten, Schriftgut einschließlich Ordner und Erkennungsmarken) der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) gemäß DIN 66399 (bzw. ISO 21964) und in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die anschließende Entsorgung des Restmaterials erfolgt in Übereinstimmung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Leistung beinhaltet die Gestellung von abschließbaren, rollbaren Leichtmetallbehältern in den Größen 250 Liter und 600 Liter, die mobile Aktenvernichtung vor Ort mit einem zugriffsgeschützten Mobilschredderfahrzeug, den Transport der Behälter vom Aufstellungsort zum Fahrzeug und zurück, die Behandlung des Materials nach Sicherheitsstufe P-5 oder höher, den Transport und die Verwertung der Reststoffe in einer Entsorgungsanlage sowie die Leistungserbringung in den Liegenschaften des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Burg.
Beschreibung
ZEITPLAN
- Bekanntmachung07.05.25
- 12.05.25Heute
- Abgabefrist28.05.25
- 28.05.25Veröffentlichungsende
- Laufzeitbeginn30.06.25
- 29.06.29Laufzeitende
AUSSCHREIBUNG
ABGABE
LOSE
1: Magdeburg, Burg und Altengrabow
Magdeburg 3 x 250l-Behälter (davon 1 x für Erkennungsmarken/Datenträger), 3 x 600l-Behälter Burg 24 x 250l-Behälter Altengrabow 3 x 250l-Behälter Entsorgungsmenge ca. 20,5 t jährlich
2: Klietz und Havelberg
Klietz 5 x 250l-Behälter Havelberg 3 x 250l-Behälter Entsorgungsmenge ca. 10 t jährlich
3: Altmark
Altmark 4 x 250l-Behälter Entsorgungsmenge ca. 2 t jährlich
4: Brück
Brück 3 x 250l-Behälter Entsorgungsmenge ca. 4 t jährlich
VORAUSSETZUNGEN
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
- B-V 030 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- B-V 031 Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen
- Eigenerklärung Verpflichtungserklärung aller Personen gem. § 53 BDSG
- Nachweis, dass Technik DIN 66399 entspricht und Sicherheitsstufe P-5 erreicht wird
- Nachweis Zertifizierung Prozess Datenträgervernichtung nach DIN 66399-3
- Versicherungsnachweis gem. § 8 Nr. 5 des Vertrages
- Benennung Entsorgungsanlage und Nachweis EfB-Zertifizierung dieser Anlage
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Vergabeunterlagen | 1 Datei | |||
_Hinweise von der e-Vergabe.txt | Richtlinien | 1.13 KB |
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