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Kantinenbewirtschaftung München Autobahn GmbH

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
80335, München
Veröffentlicht
Angebotsfrist
30.06.25
17.07.25, 10:00

Stichwörter

  • Autobahn
  • Cook&Serve
  • Frischküche
  • Gastronomie
  • Kantinenbewirtschaftung
  • Konzession
  • München
  • Verpflegung

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Konzessionsnehmer für die Bewirtschaftung ihrer Kantine in München. Die vollständig eingerichtete Kantine soll ca. 350 Beschäftigte versorgen. Erwünscht ist eine Frischküche vor Ort (Cook&Serve), alternativ können Fertig-/Convenienceprodukte verwendet werden. Der Konzessionsnehmer zahlt 1 Euro zzgl. MwSt. pro extern ausgegebene vollwertige Mahlzeit als Pacht.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    30.06.25


  • Heute
    16.07.25


  • Abgabefrist
    17.07.25


  • Veröffentlichungsende
    17.07.25


  • Laufzeitbeginn
    30.09.25


  • Laufzeitende
    29.09.28

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:NATIONAL
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Betrieb von Kantinen
Zuschlagskriterien:Qualität - 80% (Verpflegungskonzept 55%, Personalkonzept 10%, Beschwerdemanagement 5%, Hygiene-/Abfallkonzept 10%), Preis für Konferenz-/Veranstaltungsservice - 10%, Preis Betrieb Kaffeemaschinen - 10%
Erfüllungsort:Seidlstraße 7-11, 80335 München, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0000: Bewirtschaftung der Kantine

Bewirtschaftung der Kantine der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, für ca. 350 Beschäftigte mit vollständig eingerichteter Kantine


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Vorlage von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Finanziell:
  • Nachweis von Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens bis zur Höhe von 5.000.000 Euro für Personenschäden, 5.000.000 Euro für Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden
Rechtlich:
  • Nachweis der erlaubten Berufsausübung
  • Eigenerklärung zum HACCP-Konzept nach VO (EG) 852/2004 sowie der Sicherstellung der Einhaltung der §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
Sonstige:
  • Zertifizierung als Nachweis der Qualitätssicherung (z.B. ISO 9001)
  • Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems
  • Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen während der Auftragsausführung
  • Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden

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