Winterdienst für Wasserstraßen in Berlin Spandau
Auftraggeber
Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt Spree-Havel
10965, Berlin
Veröffentlicht
Angebotsfrist
31.03.25
04.06.25, 21:59
Stichwörter
- Winterdienst
- Schneeräumung
- Streudienst
- Glättebeseitigung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst Winterdienstleistungen auf Gehwegen, Betriebsstätten, Liegestellen und Anlagen im Gebiet des Außenbezirks Spandau des WSA Spree-Havel für die Winterperioden 2025-2026 und 2026-2027. Die Leistungen beinhalten das Entfernen von Schnee, Eis und Glätte, wobei die Glätte unverzüglich nach Entstehung mit abstumpfenden Mitteln zu bekämpfen ist. Nach Ende der Winterperiode ist das eingesetzte Streugut aufzunehmen und zu entsorgen. Die Verwendung von Auftaumitteln wie Salz oder Harnstoff ist verboten.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Winterdienstleistungen umfassen das Schneeräumen und die Glättebekämpfung auf Gehwegen, Betriebsstätten, Liegestellen und Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Außenbezirks Spandau des WSA Spree-Havel. Ziel ist es, einen sicheren Betrieb der Anlagen während der Wintermonate zu gewährleisten. Die Leistungen sind in Lose unterteilt, wobei Los 1 sich auf den Möllentordamm 5a, 13597 Berlin (Gehweg/Pflaster), Los 1 sich auf den Abz Spandau / Fährweg, Am Juliusturm 57,13599 Berlin (Verbundsteinpflaster) und Los 1 sich auf den UHW/HOW Km 0,000-0,370 Schiffsanlegestelle unterhalb Schleuse Spandau (Spundwandholm) bezieht.
Die Schnee-, Eis- und Glättebekämpfung muss unverzüglich nach Entstehung, vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027, jeweils von Montag bis Sonntag zwischen 5:30 Uhr und 22:00 Uhr, ohne gesonderte Aufforderung erfolgen. Es gelten die Regelungen des aktuellen Straßenreinigungsgesetzes sowie die Unfallverhütungsvorschriften. Nach der Winterperiode ist das verwendete Streugut aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln (Sand/Split) zu streuen. Bei anhaltendem leichtem Schneefall muss ebenfalls gestreut werden, falls das Streumittel seine Wirkung verliert. Schnee und Eis sind am Fahrbahnrand des Gehweges abzulagern, wobei Rinnsteine und Gullis freizuhalten sind. Vor Ein- und Ausfahrten sowie auf Radwegen darf Schnee und Eis nicht angehäuft werden. An Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen darf Schnee und Eis nur so hoch angehäuft werden, dass keine Sichtbehinderungen entstehen. Die Verwendung von Auftaumitteln wie Salz oder Harnstoff ist ausnahmslos verboten.
Die Anlage „Anlage 1“ enthält Informationen zu den örtlichen Verhältnissen und Zufahrtsmöglichkeiten. Alle Liegestellen sind vom Wasserweg aus erreichbar, und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrswegen ist ebenfalls dargestellt. Der Einsatz geeigneter Landfahrzeuge (zulässiges Gesamtgewicht max. 7,5t) wird vorausgesetzt, wobei diese den gesetzlichen Bestimmungen zur Befahrung von Radwegen und Anliegerstraßen entsprechen müssen. Für die Befahrung von Radwegen und Anliegerstraßen ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der StVO beim Bezirksamt Spandau zu beantragen. Die Kosten hierfür sowie Strafen und Gebühren bei Nichtbeachtung sind vom Auftragnehmer zu tragen. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen sind nicht vorhanden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Beschäftigten über die zu erwartenden Gefährdungen unterrichtet werden und angemessene Anweisungen erhalten. Es ist darauf zu achten, dass keine Stoffe und Gegenstände in die Wasserstraße gelangen, die den Zustand der Wasserstraße oder die Sicherheit des Schiffsverkehrs beeinträchtigen könnten. Der Auftragnehmer hat die Stoffe und Gegenstände, die in die Wasserstraße gelangen, auf eigene Kosten zu beseitigen. Bei Arbeiten an Böschungen, Liegestellen und Betriebsstätten mit Absturzgefahr ist das Tragen von Rettungskragen bzw. Rettungswesten Pflicht. Die Gewährleistung einer Rettungskette für den Notfall ist sicherzustellen. Bei der mobilen Betankung sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Mindestanforderungen an den Gewässerschutz einzuhalten. Bei der Verwendung von Treibstoffen für handgeführte Arbeitsgeräte sind benzolarme Kraftstoffe zu benutzen. Beim Befahren von Wiesen und Grünflächen sind Fahrspuren zu vermeiden und gegebenenfalls fachgerecht zu beseitigen. Bei der Durchführung der Maßnahme dürfen keine vermeidbaren Immissionen an die Umwelt abgegeben werden, und das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist einzuhalten.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung31.03.25
- Laufzeitbeginn31.03.25
- Heute02.06.25
- Bieterfragenfrist04.06.25
- Abgabefrist04.06.25
- Veröffentlichungsende04.06.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Erfüllungsort:Spandau, Charlottenburg, Mitte, Berlin, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
1: Los 1
Winterdienstleistungen im zugewiesenen Bereich
2: Los 2
Winterdienstleistungen im zugewiesenen Bereich
3: Los 3
Winterdienstleistungen im zugewiesenen Bereich
4: Los 4
Winterdienstleistungen im zugewiesenen Bereich
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- siehe Formblatt 133 333a-LF - Eigenerklärung Eignung national
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
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Vergabeunterlagen | 3 Dateien | |||
_Hinweise von der e-Vergabe.txt | 1.09 KB |
Weitere Ausschreibungen zu:

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