Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in Goslar
Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle - Stadt Goslar
Goslar
Veröffentlicht
Angebotsfrist
20.05.25
04.06.25, 08:00
Stichwörter
- Bushaltestellen
- Barrierefreiheit
- Umbau
- ÖPNV
- Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen im Gewerbegebiet Baßgeige in Goslar. Es beinhaltet die Aufnahme vorhandener Aufstellflächen und deren Neugestaltung mit Pflastersteinen, Blindenleitplatten und Kontraststreifen. Die vorhandenen Bordanlagen werden durch Busborde und Gossensteine ersetzt, wobei die Umgebungsflächen angeglichen werden müssen.
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Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst den barrierefreien Umbau von acht Bushaltestellen im Gewerbegebiet Baßgeige in Goslar.
Die Arbeiten umfassen die Aufnahme der vorhandenen Aufstellflächen und die Herstellung neuer Flächen mit Pflastersteinen, Blindenleitplatten und Kontraststreifen.
Vorhandene Bordanlagen werden durch Busborde und Gossensteine erneuert, wobei die angrenzenden Umgebungsflächen angeglichen werden.
Die Gehwegbreiten bzw. Aufstellflächen für Fahrgäste variieren zwischen 1,25m und 4,50m.
Das Planum ist nach dem Abgleichen in mehreren Übergängen nachzuverdichten, wobei ein Mindestwert für die Tragfähigkeit von Ev2 = 45 MN/m² nachzuweisen ist.
Sollte die Nachverdichtung nicht ausreichen, sind Maßnahmen zur Baugrundverbesserung (z. B. Bodenaustausch) nach Weisung des Auftraggebers oder der Bauüberwachung durchzuführen.
Wiederverwendbarer, verdichtungsfähiger Boden ist vor Ort für den Wiedereinbau zu sichern.
Es ist mit teer- und pechhaltigen Inhaltsstoffen im Ausbauasphalt zu rechnen.
Die vorhandenen ungebundenen Tragschichten sind soweit möglich vor Ort wieder einzubauen.
Es sind ausreichend dimensionierte Schmutz- und Regenwasserkanäle vorhanden, sodass Neuverlegungen von Kanälen nicht erforderlich sind.
Straßenabläufe sind ggf. an die neue Bordführung anzupassen, wozu Anschlussleitungen zu verlängern sind.
Im Ausbaubereich befinden sich Leitungen für Gas, Wasser, ELT und Kabel Deutschland.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Begehung zur Festlegung der genauen Lage der Kasseler Borde sowie der Umgebungsflächen erforderlich.
Alle Maßnahmen zur Verkehrsführung sind bei der Verkehrsbehörde der Stadt Goslar unter Beteiligung der Tiefbauabteilung zu beantragen.
Bei Vollsperrung sind die betroffenen Anwohner rechtzeitig zu unterrichten, wobei die Grundstücke für Fußgänger ständig erreichbar sein müssen.
Eventuell vorhandene Zugänge und Zufahrten zu Gewerbebetrieben, Hotels, Gaststätten u.ä. sollten während der Bauzeit funktionsfähig sein.
Die Sicherung der Baustellen ist in voller Verantwortlichkeit des Auftragnehmers durchzuführen.
Die Arbeiten sind in den Sommerferien durchzuführen.
Schachtabdeckungen, die innerhalb der Baustelle reguliert bzw. erneuert werden, werden seitens der Stadtentwässerung Goslar GmbH separat beauftragt und abgerechnet.
Änderungen bei Hydranten und Schieberkappen sind mit der Harzenergie in Goslar abzusprechen und auch separat abzurechnen.
Es wird die ZVB/E-StB 2012 mit Ergänzungen vereinbart.
Die Leistung umfasst die betriebsfertige Herstellung der Anlagen auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen.
In die Einheitspreise sind sämtliche Kosten aus Behinderungen durch den öffentlichen Straßenverkehr und der Aufwand zur Aufrechterhaltung der Müllabfuhr einzurechnen.
Die Versorgungsleitungen sind vorsichtig zu behandeln, und der Auftragnehmer haftet für evtl. Schäden.
Er ist verpflichtet, sich vor Baubeginn über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen zu erkundigen.
Sind Einbauteile im Zuge von Baumaßnahmen auf neue Höhe zu setzen, sind diese Arbeiten mit den zuständigen Ver-/Entsorgungsunternehmen abzusprechen und gegebenenfalls mit diesen abzurechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit anderen, auf der Baustelle eingesetzten Firmen zusammenzuarbeiten.
Sofern Lagerflächen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes benötigt werden, hat der Auftragnehmer sich über private Vereinbarungen mit den entsprechenden Grundstückseigentümern zu beschaffen.
Hinsichtlich der Entsorgung ist die Abfallsatzung des Landkreises zu beachten.
Zu erhaltende Bäume und Sträucher sowie deren Wurzelraum sind ausreichend zu schützen.
Verzögerungen bzw. Veränderungen im Bauablauf sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Über jede Arbeitsunterbrechung muss Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorliegen.
Um bei fehlender Deckschicht eine einwandfreie Entwässerung der Fahrbahn zu erzielen, müssen die Einlaufroste der Straßenabläufe dem jeweiligen Bauzustand angepasst werden.
Deckelhöhen von Schachtbauwerken sind abzustimmen, so dass die Planungshöhen des Endausbaus bereits beim Setzen der Schachtbauwerke und -teile berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Schäden zu beheben oder Ersatz für Schäden zu leisten, die Dritten bei der Ausführung der Vertragsarbeiten entstehen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer anhand von Untersuchungen staatlich anerkannter Materialprüfanstalten die Umweltverträglichkeit und physiologische Unschädlichkeit der eingesetzen Baustoffe nachzuweisen.
Generell sind die Aufmaße von der örtlichen Bauleitung und dem zuständigen Vertreter des Auftragnehmers gemeinsam durchzuführen.
Die Abrechnung erfolgt durch Nachweis anhand der Lieferscheine bzw. auf die im Leistungsverzeichnis zugrundegelegte Aufmaß- und Abrechnungsart.
Für den Kanalbau sind normgerechte Abrechnungszeichnungen nach DIN 2425, Teil 4, über die ausgeführten Kanäle und Kanalbauwerke mit Höhenangaben, Einmündungen, Einlassstücken von Straßenabläufen und Hausanschlüssen anzufertigen.
Den Trag- und Frostschutzschichten sind, soweit technisch möglich und sofern in den Leistungsbeschreibungen nichts anderes geregelt ist, Recyclingmaterialien beizumengen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung20.05.25
- 26.05.25Heute
- Abgabefrist04.06.25
- 04.06.25Veröffentlichungsende
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Erfüllungsort:38640 Goslar, Niedersachsen, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
DOKUMENTE
Dateiname | Kategorie | Dateigröße | Inhalt | |
---|---|---|---|---|
124_Eigenerklärung zur Eignung.docx | Verwaltung | 27.36 KB | 3 Seiten | |
2025.X83.X83 | 981.10 KB | |||
211_Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.docx | Ausschreibung | 34.04 KB | 1 Seite | |
212_Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019).docx | Richtlinien | 50.91 KB | 2 Seiten | |
213_Angebotsschreiben.docx | Verwaltung | 31.50 KB | 3 Seiten | |
214_Besondere Vertragsbedingungen.docx | Vertragliches | 27.07 KB | 2 Seiten | |
216_Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen.docx | Verwaltung | 51.29 KB | 2 Seiten | |
221_222_Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222.docx | Finanzielles | 63.73 KB | 4 Seiten | |
223_Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223.docx | Finanzielles | 50.22 KB | 1 Seite | |
233_Nachunternehmerleistungen.docx | Verwaltung | 64.03 KB | 1 Seite | |
234_Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft.docx | Verwaltung | 44.72 KB | 1 Seite | |
241_Abfall.docx | 51.57 KB | 1 Seite | ||
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025.D83.D83 | 414.16 KB | |||
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025.X83.X83 | 1.01 MB | |||
Bushaltestellen Regelzeichnung.pdf.pdf | Leistungsumfang | 187.39 KB | 1 Seite | |
Datenschutz.docx | Vertragliches | 31.49 KB | 1 Seite | |
Erklaerung_Tariftreue_§4_NTVergG.pdf | Vertragliches | 89.60 KB | 1 Seite | |
LV Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen 2025.pdf.pdf | Leistungsumfang | 854.08 KB | 130 Seiten |
Weitere Ausschreibungen zu:

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