Winterdienst für Übergangswohnheime in Recklinghausen
Auftraggeber
Stadt Recklinghausen
Recklinghausen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
20.08.25
11.09.25, 08:30
Steckbrief
- Winterdienst
- Schneeräumung
- Streudienst
- Übergangswohnheime
- Recklinghausen
Zusammenfassung
Die Stadt Recklinghausen schreibt Winterdienstleistungen für städtische Übergangsheime und Notunterkünfte aus. Der Auftrag umfasst das Räumen und Streuen von Wegen an neun definierten Objekten im Stadtgebiet. Die Leistungserbringung ist für einen Zeitraum von vier Jahren vorgesehen, beginnend ab dem 01.11.2025, mit Optionen zur Kündigung.
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Beschreibung
Die Stadt Recklinghausen beabsichtigt, Winterdienstleistungen für städtische Übergangsheime und Notunterkünfte zu vergeben. Der Auftragnehmer wird für die Durchführung von Räum- und Streumaßnahmen an insgesamt neun Objekten im Stadtgebiet Recklinghausen zuständig sein. Die zu bearbeitenden Objekte sind im Detail aufgeführt, inklusive ihrer Adressen und teilweise spezifischer Informationen zu den Zuwegungen wie wassergebundene Decken oder Schotteruntergründe. Der Auftrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, beginnend am 01.11.2025 und endend spätestens am 31.03.2029, wobei Kündigungsmöglichkeiten zum 31.03.2027 oder 31.03.2028 bestehen. Die Winterdienstperioden erstrecken sich jeweils vom 01. November bis zum 31. März des Folgejahres. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der angebotenen Einheitspreise pro laufendem Meter Strecke und basiert auf den jeweiligen Einsatzberichten. Es wird von einer durchschnittlichen Anzahl von 25 Einsätzen pro Winter ausgegangen, wobei die tatsächliche Anzahl witterungsabhängig ist und kein Mindestumsatz garantiert wird. Eine monatliche Bereitstellungspauschale für Maschinen und Arbeitskräfte wird für bis zu zwei Einsätze gezahlt, bei mehr als zwei Einsätzen werden die tatsächlichen Einsätze vergütet. Änderungen im Leistungsumfang, wie Aktualisierungen der Objekte oder Strecken, bleiben dem Auftraggeber vorbehalten. Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10% werden zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, darüber hinausgehende Abweichungen erfordern eine Neuverhandlung der Preise. Die Übertragung von Leistungen auf Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das erforderliche Personal, Fahrzeuge und Geräte bereitzustellen und während des gesamten Ausführungszeitraumes einsatzbereit zu halten. Er muss sich eigenständig über die Wetterlage informieren und rechtzeitig auf die Notwendigkeit von Winterdienstmaßnahmen reagieren, um die vorgegebenen Zeiten zur Schneeräumung und Streuung einzuhalten. Die Arbeiten sind nach den Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes NRW und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Recklinghausen durchzuführen. Die Räum- und Streubreite beträgt mindestens 1,50 Meter, und Treppenanlagen vor Hauseingängen sind ebenfalls zu bearbeiten. Die Verwendung von Streustoffen soll sparsam erfolgen, und Streusalz darf nicht auf Grünflächen ausgebracht werden. Schneeablagerungen sind so vorzunehmen, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Grundstücksein- und ausfahrten sind freizuhalten. Die Dokumentation der Einsätze muss lückenlos auf bereitgestellten Vordrucken erfolgen, wobei die tatsächliche Uhrzeit der Fertigstellung und die ausgeführten Leistungen anzugeben sind. Einsatzberichte sind unverzüglich einzureichen. Bei Beschwerden muss der Auftragnehmer Abhilfe schaffen und auf Anforderung schriftlich Stellung nehmen. Teilschlussrechnungen sind jährlich und am Ende der Winterdienstperiode zu erstellen. Streustoffe werden von der Stadt Recklinghausen bereitgestellt und vom Auftragnehmer abgeholt. Der Transport und die Bevorratung von Stoffen, Geräten und Werkzeugen erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus unsachgemäßem oder unterlassenem Winterdienst entstehen, sowie für Schäden, die durch den Betrieb seiner Fahrzeuge oder Geräte oder durch seine Mitarbeiter verursacht werden. Er muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit spezifischen Deckungssummen nachweisen. Die Verkehrssicherungspflicht für die bearbeiteten Flächen liegt während der Leistungserbringung beim Auftragnehmer. Bei Nichterfüllung der Leistung kann der Auftraggeber die Arbeiten selbst oder durch Dritte ausführen lassen, wobei die Mehrkosten vom Auftragnehmer zu tragen sind. Gerichtsstand ist Recklinghausen. Zur Nachweisung der Eignung sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erforderlich, belegt durch eine Eigenerklärung, eine Referenzliste vergleichbarer Aufträge und den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die im Angebot enthaltenen Einheitspreise sind Festpreise, wobei Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu berücksichtigen sind.
Zeitplan
- Bekanntmachung20.08.25
- Heute04.09.25
- Abgabefrist11.09.25
- Veröffentlichungsende11.09.25
Ausschreibung
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Dienstleistungen
Klassifizierung:
Schneeräumung
Erfüllungsort:
45657 Recklinghausen, Deutschland
Abgabe
Abgabeform:
Elektronisch
Lose
Winterdienstleistungen Übergangswohnheime Recklinghausen
Winterdienstleistungen für die Übergangswohnheime der Stadt Recklinghausen
Dokumente
Dateiname
- vertragsbedingungen5 Dateien
- leistungsbeschreibungen15 Dateien
- sonstiges1 Datei
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente4 Dateien
- anschreiben1 Datei
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

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