Amphibienleiteinrichtung und Straßensanierung K 2069 Cleebronn
Auftraggeber
Landratsamt Heilbronn -Straßen und Verkehr-
Heilbronn
Veröffentlicht
Angebotsfrist
14.08.25
11.09.25, 09:00
Steckbrief
Amphibienleiteinrichtung
Straßensanierung
Kreisstraße
Tierschutz
Infrastruktur
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Straßenerhaltung der Kreisstraße K2069 zwischen Cleebronn und der Kreisgrenze sowie die Errichtung von Amphibienleiteinrichtungen und -tunneln in diesem Abschnitt. Die Fahrbahndecke wird im Hocheinbau erneuert, wobei die Gradiente vereinheitlicht und die Querneigung angepasst wird. Es sind Eingriffe in die Randbereiche zur Verlegung von Banketten, Mulden und Böschungen erforderlich. Die Entwässerung wird durch Bankette, Böschungen und Mehrzwecksickerrohre gewährleistet, wobei das gesammelte Oberflächenwasser in den Geigersbach abgeleitet wird. Zum Schutz der Amphibien werden 15 Tunnel aus Betonfertigteilen sowie beidseitige Metall-Leiteinrichtungen erstellt.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Straßenerhaltungsmaßnahme der Kreisstraße K2069 südöstlich von Cleebronn umfasst die Erneuerung der Fahrbahndecke im Hocheinbau. Die Fahrbahnbreite wird auf 6,00 m vereinheitlicht, die Gradiente angepasst und die Querneigung nach RAL einseitig ausgeführt. Dies erfordert Eingriffe in die Randbereiche, was die Verlegung von Banketten, Mulden und Böschungen notwendig macht. Die Untersuchung des Baugrunds und der Asphaltaufbauten wurde durchgeführt und die Ergebnisse liegen der Ausschreibung bei. Ein Großteil des Bodenaushubs kann nicht wiederverwendet werden und muss entsorgt werden. Der Fahrbahnunterbau bleibt weitgehend unangetastet, es sei denn, es werden nach dem Asphaltfräsen Schadstellen sichtbar, deren Ausbau und Erneuerung dann festgelegt wird. Die Straßenoberflächenentwässerung erfolgt primär über Bankette und Böschungen. Durch den Einbau der Amphibienleiteinrichtungen und Tunnel werden die Bankette und Abflusswege verändert. Zur Entwässerung der tiefliegenden Tunnelportale werden Mehrzwecksickerrohre verlegt und das gesammelte Oberflächenwasser an mehreren Stellen in den Geigersbach abgeleitet. Bewerber für Entwässerungskanäle und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung nachweisen, die den Anforderungen einer Gütegemeinschaft wie dem „Güteschutz Kanalbau“ entspricht. Die Fahrbahndecke wird um 12 cm im Hocheinbau ertüchtigt, wobei eine Tragschicht für den Profilausgleich dient. Zum Schutz von Amphibien und Reptilien werden zwischen der Kreisgrenze und dem Wildparadies Tripsdrill 15 Tunnel aus Betonfertigteilen hergestellt, die die Straße teils diagonal kreuzen. Zusätzlich werden beidseitig Metall-Leiteinrichtungen errichtet, um die Tiere vor der Straße zu schützen und in die Tunnel zu leiten. Es wird empfohlen, gleichzeitig an mehreren Tunneln zu arbeiten, um die begrenzte Bauzeit einzuhalten. Die Beschilderung wird teilweise erneuert, die Fahrbahnmarkierungen als endgültig ausgeführt und neue Leitpfosten auf den Schutzplanken montiert. Auf der gesamten Baulänge werden neue Schutzplanken errichtet. Für eine zukünftige Verkabelung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung werden Kabelleerrohre erdverlegt. Die Landschaftsbauarbeiten richten sich nach den „Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau“ (ZTV-La StB) Ausgabe 2018. Für Saatgut ist eine „Eigenerklärung zur Lieferung und Verwendung von Pflanz- und Saatgut gebiets eigener Herkünfte“ einzureichen. Der benötigte Oberboden für Böschungen und Grünflächen stammt größtenteils aus dem Abtrag und muss auf Zwischenlagern des AN gelagert und gepflegt werden. Das Saatgut muss aus gebietsheimischem Samenmaterial des Ursprungsgebiets (Nr. 11, Südwestdeutsches Bergland) stammen und Genehmigungen gemäß Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) und Bundessortenamt müssen vorliegen. Mindestanforderungen an das Saatgut sind technische Reinheit von 80% und Keimfähigkeit von 70%. Für die Wiederherstellung von Waldsäumen sind auf ca. 1.150 qm Sträucher zu pflanzen, wobei die Gehölzlieferung nach FLL „Gütebestimmung für Baumschulpflanzen“ erfolgen muss. Die Pflanzen müssen aus Herkunftsgebiet 7 stammen und zertifiziert sein. Die Pflege der neu gepflanzten Sträucher ist ebenfalls Teil der Leistung. Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator. Der Auftragnehmer ist ab Auftragserteilung der verantwortliche Dritte gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Die Vorankündigung wird durch Dritte erstellt. Vorarbeiten umfassen Bestandsvermessung und teilweisen Holzeinschlag. Eine Luftbildauswertung ergab keine Hinweise auf Blindgänger, sodass keine weiteren Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind. Es sind keine gleichzeitig laufenden Bauarbeiten bekannt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Baumaßnahme befindet sich auf der K2069 zwischen Freudental und Cleebronn, von der Kreisgrenze bis zur Abbiegung zum Wildparadies Tripsdrill. Die K2069 verbindet die K2150 und die L1106. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zufahrbar, wobei auf das Verbot der Straßenverschmutzung hingewiesen wird. Die Versorgung der Baustelle mit Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Energie ist Sache des AN. Lager- und Arbeitsplätze können auf Teilen der Vollsperrung der K2069 eingerichtet werden. Zusätzliche Flächen sind vom AN zu beschaffen, und ein Baustelleneinrichtungsplan ist vor Baubeginn vorzulegen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Nach Beendigung sind die Flächen auf Kosten des AN wiederherzustellen. Lagerflächen müssen einen Abstand von 10 m zum Gewässerrand haben und dürfen keine FFH-Mähwiesen nutzen. Die Umweltbaubegleitung dokumentiert den Ausgangszustand, überprüft die Baumaßnahme und dokumentiert den Endzustand. Während der Amphibienwanderung (Februar–Mai) muss die Straße/die Tunnel passierbar sein. Bei Unterbrechung der Wanderung durch Baumaßnahmen ist ab Februar ein Amphibienzaun mit Fangeimern erforderlich. Die UBB betreut die Maßnahme und koordiniert ggf. Maßnahmen. Vor Baubeginn wurden Gehölzflächen gerodet, um Haselmäuse auszuschließen. Nächtliche Bauarbeiten sind wegen Fledermausvorkommen nicht gestattet. Weitere Fällarbeiten sind zwischen Oktober und Februar durchzuführen. Betonschnitt/-sägearbeiten sind auf vorgesehenen Flächen durchzuführen; Sägearbeiten im Baufeld sind untersagt. Ausnahmen sind mit Bauleitung und UBB abzustimmen und Schutzmaßnahmen vorzusehen. Stoffe und Bauteile müssen umweltverträglich sein, ohne Schadstoffeintrag ins Gewässer. Baumaschinen sind auf Dichtheit zu prüfen und Ölbindemittel bereitzuhalten. Unfälle mit Gefahrstoffen sind zu melden. Zementhaltige Abwässer müssen geklärt werden. Schmieröle müssen biologisch abbaubar sein. Der AN hat sich über Vermessungspunkte zu informieren und Schäden zu vermeiden. Derzeit sind keine Leitungstrassen oder Anlagen im Baubereich betroffen. Der AN hat sich vor Beginn über die Lage von Kabeln und Leitungen zu informieren. Die vom AG erfolgten Kabelabfragen werden nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Der öffentliche Verkehr wird unterbrochen und umgeleitet, wofür dem AN keine Leistung anfällt. Die überörtliche Umleitung des Verkehrs wird vom AN ausgeführt. Die K2069 ist ab Kreisgrenze bis zur Einmündung des Wildparks voll gesperrt. Die Baustellenabsicherung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Der AN hat die notwendigen verkehrsrechtlichen Genehmigungen einzuholen und eigene Verkehrszeichenpläne zu erstellen. Alle Aufwendungen für Genehmigungen gehen zu Lasten des AN. Verkehrseinschränkende Maßnahmen sind auf das Notwendige zu begrenzen und anzupassen. Die Aufstellung der Verkehrssicherungsmaßnahmen hat nach den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) zu erfolgen. Die Beleuchtungspflicht bei schlechten Sichtverhältnissen ist zu beachten. Schwere Baumaschinen auf gesperrten Straßen sind mit reflektierenden Absperrbaken zu sichern. Arbeitsfahrzeuge, die mit dem öffentlichen Verkehr in Berührung kommen, müssen eine rot-weiß-rote Sicherungskennzeichnung tragen. Markierungsmaterialien müssen der Nachtsichtbarkeitsklasse R4 entsprechen. Gebrauchte Markierungsmaterialien sind unzulässig. Transportable Schutzeinrichtungen müssen den entsprechenden Parametern gemäß BaST-Liste entsprechen. Die Einheitspreise für die Wartung und das Betreiben der Verkehrssicherung gelten ganzjährig und beinhalten Schlechtwetterperioden sowie Wintereinsatz. Geringfügige Änderungen bei der Abnahme sind mit der Position "Verkehrssicherung" abgegolten. Transportfahrzeuge dürfen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Die Gestaltung und Ausarbeitung des Bauablaufs ist Sache des AN unter Einhaltung der Gesamtbauzeit und des Bauendes. Es wird empfohlen, an mehreren Amphibientunneln gleichzeitig zu arbeiten, was zusätzliche Kolonnen, provisorische Grabenüberfahrten und Geräte erfordert. Der AN hat die Kosten hierfür einzukalkulieren. Derzeit sind keine räumlichen oder zeitlichen Zwänge durch Dritte bekannt. Das schadlose Abführen von Tag- und Regenwasser ist Sache des AN und wird nicht vergütet. Besondere Auflagen bei der Lage an einem Gewässer II. Ordnung sind zu erfüllen. Eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer ist nicht zulässig; die Entwässerung muss über eine Mulde mit belebter Oberbodenschicht erfolgen. Fahrbahnmarkierungen werden in Heißplastik ausgeführt und müssen auf trockener, staubfreier Asphaltdecke erfolgen. Der AN ist Abfallerzeuger und hat Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register zu führen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Bei Verdacht auf PAK-belasteten Ausbruch sind die bituminösen Schichten zu separieren, zu beproben und Haufwerke abzudecken. Winterbauarbeiten sind bei winterlichen Verhältnissen mit geeigneten Maßnahmen zu ermöglichen, andernfalls ist die Baustelle einzustellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Beweissicherung wird empfohlen, wobei Lagerflächen sauber übergeben und Beschädigungen ausgebessert werden müssen. Der AN hat den Nachweis zu erbringen. Bei Verdacht auf teerhaltiges Material sind Rückstellproben zu nehmen und eine PAK-Analyse abzustimmen. Straßenvermessungsunterlagen werden vom AG übergeben, und die relevanten Polygonpunkte werden aufgezeigt. Sämtliche Vermessungsleistungen sind von einem vom AN eingesetzten qualifizierten Vermesser zu erbringen. Höhenfestpunkte und andere notwendige Vermessungspunkte sind vom AN zu ermitteln. Aufmaße stellen Sachverhalte verbindlich fest und werden zu Urkunden. Die Ausrechnung von Maßen auf Aufmaßblättern ist unzulässig. Aufmaße sind stets gemeinsam, unmittelbar nach Fertigstellung der Teilleistung, von AN und AG vorzunehmen. Aufmaßblätter sind endgültig aufzustellen, nachträgliche Reinschriften sind unzulässig. Für alle Leistungspositionen sind Aufmaßblätter zu fertigen. Fehlerhafte Dokumente sind neu zu erstellen. Für jede Ordnungsziffer ist eine separate Massenermittlung durchzuführen. Von allen Aufmaßblättern sind zwei Ausfertigungen herzustellen. Für Aufmaße sind Vordrucke gemäß HVA-StB zu verwenden. Die Mengenberechnung ist die positionsweise Zusammenstellung der ausgeführten Massen. Alle in der Massenermittlung verwendeten Daten müssen aus den Abrechnungsbelegen ersichtlich sein. Aufmaße, Wiegescheine etc. sind getrennt von der Mengenberechnung zu behandeln. Die Mengenermittlung/Abrechnung des Leitungsgrabenaushubes erfolgt Haltungsweise. Abschlagszahlungen werden auf einen durch Hundert bzw. Tausend teilbaren €-Betrag abgerundet. Nachtragsangebote sind in einer bestimmten Form einzureichen. Prüfungen und Nachweise umfassen Erstprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen, Muster für Bauteile, Güteprüfungen von Pflanzen und Pflanzenteilen, Düngemittel und chemische Mittel sowie Saatgutproben und Bautagesberichte. Bei bituminösen Schichten ist das Verfahren der zerstörungsfreien Dickenmessung mit dem elektromagnetischen Dickenmessgerät (MiT-Scan-T2) verbindlich vorgeschrieben. Die Beauftragung und Durchführung der Schichtdickenmessung ist Teil der ausgeschriebenen Leistung. Das vorschriftsmäßige Vorbereiten, Verlegen, Fixieren, Einmessen und Markieren der Gegenpole obliegt dem AN. Saatgut ist gemäß Ausschreibung zu liefern, mit Herkunftsnachweis/Zertifikat. Die Zertifikate müssen die lückenlose Nachverfolgbarkeit ermöglichen. Die Säcke müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Der Lieferschein muss die Artenzusammensetzung, Mischungsnummer, Produzenten-ID und Anzahl der Gebinde enthalten. Der AG behält sich vor, Rückstellproben zu nehmen. Das Ausbringen von Saatgut ohne vorherige Prüfung ist nicht statthaft. Falls Saatgut nicht oder nicht vollständig lieferbar ist, ist dies dem AG darzulegen und abzustimmen. Der AN hat Bautagesberichte zu führen und wöchentlich digital zu übergeben, die alle relevanten Angaben enthalten müssen. Die Leistungen für das Erstellen der Bautagesberichte werden nicht gesondert vergütet. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) sind einzuhalten. Anlagen zum Leistungsverzeichnis umfassen Umrechnung von Schüttgütern, Abrechnungsunterlagen, Merkblatt für Vermessungsleistungen, Bauweisen von Bordsteinen, Anschluss zwischen alten und neuen Straßenaufbauten, Bild vorhandenes Amphibienleitelement, Baugrunduntersuchung und Ausschreibungspläne. Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen beinhalten Erläuterung des Bauablaufs, Baustelleneinrichtungsplan, Bauablaufplan, Bautagesberichte, Zahlungsplan, Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen und Dokumentationsaufnahmen.
K 2069 Amphibienleiteinrichtung und Straßensanierung
Amphibienleiteinrichtung und Straßensanierung an der Kreisstraße K 2069
Dokumente
Dateiname
01_Baubeschreibung_K2069.pdf
Leistungsumfang
1.11 MB
26 Seiten
Baubeschreibung für die Straßensanierung und Amphibienleiteinrichtung an der K 2069 Cleebronn, einschließlich Details zu den auszuführenden Leistungen im Straßen- und Landschaftsbau sowie Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung.
Anlage 8_14_200_RQU.pdf
Leistungsumfang
1.87 MB
1 Seite
Regelquerschnitte RQ1 und RQ2 für die K2069 Cleebronn, detailliert die Fahrbahnbreiten, Bankette, Schutzplanken, Oberbodenabtrag und Amphibienleitprofile für die Straßensanierung.
Anlage 7_Baugrunduntersuchung.pdf
Leistungsumfang
2.78 MB
54 Seiten
Chemische Untersuchung von 25 Bodenproben für die Baumaßnahme K2069 bei Cleebronn, durchgeführt gemäß relevanter Verwaltungsvorschriften und Verordnungen zur Verwertung von Bodenmaterial und Altlasten.
Anlage 8_03_100_ÜHP.pdf
Leistungsumfang
996.08 KB
1 Seite
Übersichtshöhenplan für die Straßenerhaltungsmaßnahme K 2069 Cleebronn, der Krümmungen, Stationen, Geländehöhen und Gradienten entlang der Strecke darstellt.
Anlage 8_AP-D01-PrinzSk.pdf
Leistungsumfang
201.80 KB
1 Seite
Prinzipskizze für eine Amphibien-/Reptilienleitwand in offenen Flächen, detailliert die Installation von T-Stahlpfosten und einer HD-PE Rhizom-/Bambussperre als Teil der Amphibienleiteinrichtungen an der K 2069 Cleebronn.
02_Leistungsverzeichnis_K2069.pdf
Leistungsumfang
488.13 KB
122 Seiten
Leistungsverzeichnis für die Sanierung und Amphibienleiteinrichtung an der K2069 Cleebronn, detailliert nach Titeln wie Baustelleneinrichtung, Artenschutzmaßnahmen, Verkehrssicherung, Erdbau und Entsorgung.
Anlage 8_02_100_ÜLP.pdf
Leistungsumfang
9.09 MB
1 Seite
Übersichtskarte des Planungsbereichs für die Straßenerhaltungsmaßnahme K 02069 Cleebronn, zwischen Kreisgrenze und Wildparadies Tripsdrill, mit eingezeichneten Straßen und Netzknoten.
Anlage 8_05_100_LPStB.pdf
Leistungsumfang
1.81 MB
1 Seite
Lageplan für die Straßenerhaltungsmaßnahme K 2069 Cleebronn, der die Trassierung, Amphibienleiteinrichtungen und Tunnelpositionen im Bereich der Kreisgrenze zwischen Heilbronn und Ludwigsburg darstellt.
Anlage 8_14_300_DET_Entwässerung.pdf
Leistungsumfang
787.06 KB
1 Seite
Detailplan der Entwässerung für die K 2069 Cleebronn, einschließlich Mehrzweckrohre, Spül- und Kontrollschächte, Straßenabläufe und die Anbindung an das Amphibienleitsystem.
Anlage 8_AP-L01_LP.pdf
Leistungsumfang
1.23 MB
1 Seite
Lageplan der Amphibienleiteinrichtungen für die K 2069 Cleebronn, einschließlich der Positionen von Amphibientunneln, Stopprinnen und verschiedenen Regelquerschnitten entlang der Strecke.
Anlage 8_AP-S02_Sch11-17.pdf
Leistungsumfang
791.52 KB
1 Seite
Schnittansichten der Amphibientunnel 11 bis 17 für die K 2069 Cleebronn, detailliert die Einbindung der Amphibienleitelemente, Portalkombinationen und Punktdrainagen.
Karte_ Alle Schutzgebiete.pdf
329.24 KB
1 Seite
Anlage 8_AP-S01_Sch1-10.pdf
Leistungsumfang
687.03 KB
1 Seite
Schnittansichten der Amphibientunnel 1, 4, 5, 6 und 7 für die K 2069 Cleebronn, detailliert die Einbindung der Amphibienleitelemente, Portalkombinationen und Punktdrainagen.
K2069.X83
716.31 KB
KVHB-Blätter.pdf
Ausschreibung
610.78 KB
44 Seiten
Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 für Tief- und Straßenbauarbeiten an der K 2069 Amphibienleiteinrichtung in Cleebronn, mit Angaben zu Fristen und beizufügenden Unterlagen.
VZP Umleitung_Haltverbot K 2069.pdf
Leistungsumfang
942.82 KB
1 Seite
Verkehrszeichenplan für die Umleitung und Haltverbote im Rahmen der Fahrbahnerneuerung der K 1632 Freudental - Cleebronn, inklusive Anweisungen zum Außerkraftsetzen ortsfester Verkehrszeichen.
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:
*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.
Ausschreibung Amphibienleiteinrichtung und S… | Vergabepilot