Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Drückjagdkanzeln in zwei verschiedenen Größen (mit einer Fußbodenhöhe von 2,00 m und 3,00 m über dem Gelände) an verschiedene Standorte im Forstbezirk Bärenfels. Die Kanzeln müssen spezifische Anforderungen hinsichtlich der verwendeten Materialien (Douglasie, Lärche, Fichte), Abmessungen, Dachkonstruktion (Trapezblech oder Vollschalung in bestimmten Farben) und Sicherheitsvorkehrungen erfüllen. Die Bauteile mit Bodenkontakt sollen aus Douglasie oder Lärche unbehandelt sein, während andere Bauteile aus Fichte, Douglasie oder Lärche unbehandelt bestehen sollen. Die Lieferung beinhaltet auch die erforderlichen Verbindungselemente, eine deutschsprachige Aufbauanleitung und gegebenenfalls Sicherungsmaterial für die 3,00 m hohen Kanzeln.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Lieferung von Drückjagdkanzeln für den Forstbezirk Bärenfels.
Es werden Drückjagdkanzeln in zwei Größen benötigt: mit einer lichten Höhe des Kanzelfußbodens von 2,00 m und 3,00 m über dem Gelände.
Die Bauteile, die mit Boden- oder Spritzwasser in Kontakt kommen (Pfosten, Leiterholme, Sprossen), müssen aus unbehandelter Douglasie oder Lärche gefertigt sein.
Alle anderen Bauteile (Verkleidung, Bodenbretter, Unterzüge, Dachschalung, Sitzbrett) sollen aus unbehandelter Fichte, Douglasie oder Lärche bestehen.
Das Sitzbrett muss abnehmbar, frei verschiebbar und aus nicht harzendem Material sein.
Der Einstieg (mindestens 60 cm breit) soll sich auf der Rückseite befinden und halbseitig verkleidet sein.
Zudem ist eine klappbare, leichtgängige und stabile Gewehrauflage mit Haltegriff erforderlich.
Die Dimensionierung der Leitersprossen, Verstrebungen und Dachunterkonstruktion muss mindestens 4 cm x 6 cm betragen, während die Pfosten mindestens 8 cm x 8 cm stark sein müssen.
Die Abmessungen auf Brüstungshöhe sollen mindestens 1,10 m x 1,10 m betragen, bei einer Brüstungshöhe von mindestens 1,00 m.
Das Dach soll eine Höhe und Verkleidung aufweisen, die eine stehende Schussabgabe ermöglicht (lichte Höhe Fußboden - Unterzüge: 1,90 m).
Es ist ein Dachüberstand von mindestens 30 cm auf allen Seiten sowie ein Dachgefälle zur der Leiter gegenüberliegenden Seite erforderlich.
Als Material für das Dach ist Trapezblech auf mindestens 4 Unterzügen oder alternativ eine Vollschalung (Bretter, OSB-Platte) vorgesehen, wobei auf Korrosionsbeständigkeit und ausreichende Materialstärke (0,3 - 0,5 mm) zu achten ist.
Die Farben des Daches sollen Grau, Schwarz, Anthrazit, Grün oder Braun sein.
Bei der 3,00 m hohen Version sind seitliche Abstützungen durch Stangen/Pfosten oder Bodenanker (Metall) als Sicherungsmaterial mitzuliefern.
Punktfundamente/Betonplatten sind als Unterlage für alle Bauteile mit Erdkontakt (Pfosten, Leiterholme) vorzusehen.
Die Montage muss bündig und passgenau ohne Nachbearbeitung erfolgen.
Alle Bauteile sind zu tragbaren Elementen vormontiert zu liefern, das Dach separat.
Die Lieferung umfasst alle erforderlichen Verbindungselemente, sortiert je Kanzel, sowie eine deutschsprachige Aufbauanleitung.
Die Konstruktion muss im Einklang mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (z.B. VSG 4.4) und unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen (Statik, Bauweise, Trittleitern, Sprossensicherung, Brüstungshöhe) sowie unter Gewährleistung eines konstruktiven Holzschutzes (Dachüberstände, -neigung) erfolgen.
Ein Boden- bzw. Spritzwasserkontakt der verbauten Hölzer ist zu vermeiden bzw. weitestgehend zu reduzieren.