Entwässerungsanlage und Kanalanschlüsse für Schule Lavesum
Auftraggeber
Stadt Haltern am See, Zentrale Vergabestelle
Haltern am See
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.06.25
26.06.25, 08:30
Stichwörter
Entwässerungsanlage
Kanalanschlüsse
Schule
Lavesum
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst die Neugestaltung des Schulhofbereichs einer Grundschule. Dies beinhaltet Baugrunduntersuchungen zur Bewertung der Tragfähigkeit des Untergrunds. Es werden geotechnische Feld- und bodenmechanische Laboruntersuchungen durchgeführt, um bautechnisch relevante Bodenkennwerte abzuleiten und eine Klassifikation der anstehenden Bodenarten vorzunehmen. Eine Bewertung der Versickerungsfähigkeit der Bodenschichten im Untergrund ist ebenfalls Bestandteil. Zusätzlich erfolgt eine abfalltechnische Bewertung des potenziell anfallenden Aushub- und Aufbruchmaterials auf Basis chemischer Laboruntersuchungen. Die Neugestaltung beinhaltet auch die Herstellung befestigter Außenanlagen und einer Servicezufahrt mit Winkelstützwand.
Mehr lesen…
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Neugestaltung des Schulhofbereichs an einer Grundschule, einschließlich zugehöriger Baugrunduntersuchungen.
Zur Erkundung des Untergrundes werden Rammkernsondierungen und mittelschwere Rammsondierungen bis in eine Tiefe von 3,0 m unter der Geländeoberkante (GOK) durchgeführt.
Der Untergrund besteht aus gemischtkörnigen Anschüttungsböden, gefolgt von natürlich gewachsenen Böden in Form von Kreidesanden und Lössablagerungen.
Freies Grundwasser wurde nicht angetroffen, der höchste zu erwartende Grundwasserstand liegt bei etwa +53 mNN, mindestens 10 m unter GOK.
Anhand von Feld- und Laboruntersuchungen wird die Versickerungsfähigkeit der Sande bewertet, wobei kf-Werte zwischen 5,0 ∙ 10-5 m/s und 8,5 ∙ 10-5 m/s ermittelt wurden.
Im Mittel kann ein Bemessungsdurchlässigkeitsbeiwert von kf,Bem = 1,35 ∙ 10-5 m/s angesetzt werden, was die Einrichtung von Versickerungsanlagen ermöglicht.
Chemische Untersuchungen zeigen, dass das Material der Anschüttungsböden in die Zuordnungsklasse Z1.1 und die geogenen Böden in die Klasse Z0 einzuordnen sind.
Die vorhandene Asphaltbefestigung ist als bituminös gebunden einzustufen und kann im Heißmischverfahren wiederverwertet werden.
Für die neu herzustellenden befestigten Außenanlagen ist ein frostsicherer Unterbau von mindestens 0,4 m, im Bereich von Gehwegen von 0,3 m erforderlich.
Der frostsichere Aufbau wird durch ein Polster aus Frostschutzschicht und ggf. Schottertragschicht hergestellt, wobei die Sande im Planumsniveau intensiv zu verdichten sind.
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze sind Elemente zur Geländeabfangung auf einem Tragschichtpolster aus Schotter abzusetzen, wobei auch hier die unterlagernden Sande zu verdichten sind.
Nach den Baugrunduntersuchungen ist nur im Bedarfsfall eine offene Wasserhaltung zu betreiben.
Die Durchführung einer fachtechnischen Baubegleitung wird empfohlen.
Die Bodenkennwerte der einzelnen Bodenschichten werden klassifiziert und charakterisiert, wobei die Bodengruppen gemäß DIN 18196 und die Bodenklassen gemäß DIN 18300 eingeteilt werden.
Die chemischen Bodenuntersuchungen umfassen die Bestimmung von Schadstoffgehalten im Feststoff und Eluat, um die abfallwirtschaftliche Einordnung des Aushubmaterials vorzunehmen.
Die Asphaltproben werden auf ihren Gehalt an Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Phenolindex untersucht, um sie in die Verwertungsklassen gemäß RuVA-StB 01 einzuordnen.
Für die Herstellung befestigter Außenanlagen sind die Vorgaben der RStO-12 maßgebend, wobei ein frostsicherer Aufbau von 0,4 m vorzusehen ist.
Die Tragfähigkeit des Planums und die Verdichtung der Tragschichten sind im Zuge der Baubegleitung zu kontrollieren.
Für die Gründung der Winkelstützelemente wird eine Schottertragschicht in einer Mindeststärke von 0,3 m empfohlen, wobei die unterlagernden Sande intensiv zu verdichten sind.
Die Verwendung von güteüberwachtem RC-Material ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Die Aushubbegrenzungen der DIN 4123 sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Im Bedarfsfall sind geeignete Verbaumaßnahmen entsprechend der Vorgaben der DIN 4124 und DIN EN 1610 zu verwenden.