Bettwaren für Bundesfinanzverwaltung - Bettdecken und Kissen
Auftraggeber
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
63069, Offenbach a.M.
Veröffentlicht
Angebotsfrist
28.07.25
17.09.25, 21:59
Stichwörter
- Bettwaren
- Bettdecken
- Kopfkissen
- Rahmenvereinbarung
- Bundesfinanzverwaltung
- Generalzolldirektion
Zusammenfassung
Kauf und Lieferung von Bettwaren bestehend aus Bettdecken und Kissen für die Generalzolldirektion. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die Mindestabnahmemenge beträgt jeweils 900 Stück für Bettdecken und Kopfkissen, mit optionalen Mengen von jeweils 500 Stück. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge liegt bei jeweils 1.400 Stück.
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Beschreibung
Die Generalzolldirektion beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Bettwaren, spezifisch Einziehsteppdecken und Kopfkissen. Es wird eine Rahmenvereinbarung als Mengenvertrag geschlossen, die zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten hat und um weitere dreimal 12 Monate verlängert werden kann. Die Mindestabnahmemenge für Einziehsteppdecken beträgt 900 Stück und für Kopfkissen ebenfalls 900 Stück. Zusätzlich gibt es eine optionale Abnahmemenge von 500 Stück pro Artikel und eine geschätzte Abnahmemenge von 1.400 Stück pro Artikel. Die maximal zulässige Abnahmemenge liegt bei 1.540 Stück pro Artikel, was einer Erhöhung von 10% entspricht. Die Lieferung der Mindestabnahmemenge ist für Februar 2026 geplant und erfolgt nach vorheriger Absprache frei Verwendungsstelle in Rostock. Die Lieferung der optionalen und Höchstabnahmemengen erfolgt bedarfsgerecht an verschiedene Standorte bundesweit, mit einer Lieferzeit von maximal 14 Tagen nach Bestellung. Die Angebote müssen elektronisch über die e-Vergabe-Plattform eingereicht werden. Es wird eine Liste aller Fasern, die mehr als 5% des Gesamtgewichts ausmachen, gefordert. Die ökologischen und sozialen Anforderungen umfassen den Ausschluss bestimmter Farbmittel und Textilhilfsmittel, per- und polyfluorierter Chemikalien (PFCs), Chlorbleichmittel, Biozide und biostatische Produkte (mit Ausnahme von Topfkonservierern), sowie Flammschutzmittel, sofern keine brandschutztechnischen Gründe vorliegen. Halogenierte Stoffe sind als Antifilzmittelausrüstung verboten. Schlichtemittel, Komplexbildner und Tenside müssen bestimmte biologische Abbaubarkeitskriterien erfüllen. Die Abwasserwerte aus Nassbehandlungsanlagen müssen Grenzwerte einhalten. Für Baumwolle wird kontrolliert biologischer Anbau gefordert. Bei Polyesterfasern gelten Grenzwerte für Antimon und VOC-Emissionen. Die Produkte müssen maschinenwaschbar bei 95°C sein und trocknergeeignet. Ein Textiletikett mit spezifischen Angaben ist obligatorisch. Die Vorlage von kostenfreien Mustern ist erforderlich und wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Ein produktbezogenes Qualitätssicherungssystem ist nachzuweisen. Die Erfüllung von Umweltzeichen wie dem Blauen Engel oder OEKO-TEX® Standard 100 wird gefordert. Die Bewertung der Angebote setzt sich aus dem Preis (60%), der Bemusterung (30%) und Fragebögen zur Nachhaltigkeit (10%) zusammen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung28.07.25
- Heute02.08.25
- Abgabefrist17.09.25
- Veröffentlichungsende17.09.25
- Bindefrist31.10.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Lieferleistungen
Klassifizierung:
Bettwäsche
Zuschlagskriterien:
siehe Vergabeunterlagen
Erfüllungsort:
Möllner Str. 10 - 12, 18109 Rostock, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.
LOSE
LOT-0000: Bettwaren (Decken und Kissen)
Kauf und Lieferung von Bettwaren (Bettdecken und Kissen) mit Mindest-, optionalen und geschätzten Abnahmemengen
VORAUSSETZUNGEN
Rechtlich:
- Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Sonstige:
- Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GZD -Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung - Stand (08.06.2022)
DOKUMENTE
Dateiname
- Vergabeunterlagen1 Datei
- _Hinweise von der e-Vergabe.txtVerwaltung1.05 KBThis document provides general information and instructions from the e-procurement platform regarding the tender, including how to activate participation, receive updates, ask questions, and key dates for the tender process.
FAQ
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