Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten Parkstraße Schwalmstadt
Auftraggeber
Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
22.07.25
13.08.25, 08:59
Stichwörter
- Kanalbau
- Wasserleitungsbau
- Straßenbau
- Tiefbau
- Infrastruktur
- Schwalmstadt
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erneuerung von Kanal- und Wasserleitungen sowie den Straßenbau in der Parkstraße im Stadtteil Treysa. Die Arbeiten umfassen den Vollausbau der Parkstraße, die Erneuerung der Wasserleitung an der B454, den Kanal- und Wasserleitungsbau in der Parkstraße sowie Arbeiten an den Nebenflächen mit Einbau von Winkelstützen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Erneuerung der baulichen Anlagen in der Parkstraße zwischen der Kreuzung mit der B454 und der Straße Am Kalkhaus. Dies beinhaltet den grundhaften Ausbau der Parkstraße, die Erneuerung der Wasserleitung an der B454 und die Wiederherstellung des Leitungsgrabens. Während der Bauzeit wird die Verkehrsführung mit einer Lichtsignalanlage geregelt. In der Parkstraße werden der Kanal und die Wasserleitung erneuert, wobei die gebundene Fahrbahnoberfläche komplett aufgenommen wird. Die Betonrinne und Bordsteine im Gehweg bleiben erhalten. Anschließend wird die Frostschutzschicht profiliert und nachverdichtet, gefolgt vom Einbau einer neuen Asphalttrag- und -deckschicht. Im südlichen Bereich der Parkstraße sind zudem Arbeiten an den Nebenflächen mit dem Einbau von Winkelstützen vorgesehen. Der Umbau erfolgt im laufenden Betrieb, was zu möglichen Bauverzögerungen führen kann. Die Straßenwiederherstellung wird abschnittsweise nach dem Leitungsbau erfolgen, und die damit verbundenen Kosten für Unterbrechungen sind vom Auftragnehmer in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Unterhaltung und Reinigung der für die Baustelle genutzten Verkehrswege, insbesondere für Bodenbewegungen, muss vom Auftragnehmer einkalkuliert werden. Die Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer, der auch die verkehrsbehördlichen Genehmigungen vor Baubeginn einholen und vorlegen muss. Die Kosten hierfür sind ebenfalls einzurechnen. Flächen für Stellplätze und Lagerung stehen nur begrenzt zur Verfügung; zusätzliche Flächen müssen vom Auftragnehmer angemietet werden, wobei die Mehrkosten in die Baustelleneinrichtung einzurechnen sind. Die Bodenverhältnisse und Ergebnisse von Bodenuntersuchungen sind dem beiliegenden Bodengutachten zu entnehmen. Seit dem 01.08.2023 dürfen nur noch mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) verwendet werden, die einer Güteüberwachung nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) unterliegen, wofür Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse vorzulegen sind. Die Einsatzmöglichkeiten nach EBV sind zugelassen, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Der Auftragnehmer muss alle erforderlichen Nachweise nach EBV erbringen, einschließlich Anzeigepflicht und Lieferscheinen nach Muster EBV, wobei die Mehraufwendungen in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Besondere umweltrechtliche Vorschriften, wie die Beantragung einer Entnahme- und Einleitungsgenehmigung für die Wasserhaltung, sind vom Auftragnehmer zu beachten. Die Sicherung angrenzender Anlagen und Bauwerke sowie die Kennzeichnung und Sicherung von Grenzmarkierungen obliegen dem Auftragnehmer. Bei Beschädigung fremder Anlagen ist unverzüglich die zuständige Stelle zu benachrichtigen. Der Auftragnehmer hat sich über die Lage unterirdischer Versorgungsanlagen zu informieren und diese zu kennzeichnen, wobei er die volle Haftung bei Beschädigung übernimmt. Die Verlegung von Leitungen anderer Versorgungsunternehmen muss bautechnisch vom Erdplanum des Straßenaushubs aus erfolgen können. Behinderungen oder Stillstandszeiten durch Arbeiten anderer Versorgungsunternehmen sind in die Preise für Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbau einzukalkulieren. Es wird ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen im Bauzeitenplan für solche Fälle berücksichtigt. Kampfmittelverdächtige Gegenstände sind unverzüglich dem Kampfmittelräumdienst zu melden. Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und zur Staubentwicklung ist sicherzustellen, wozu lärmarme Baumaschinen, Betriebszeitbeschränkungen und Staubminderungsmaßnahmen gehören. Funde von besonderem Wert sind dem Auftraggeber abzuliefern. Die Fachkundenachweise für Kanalbau (RAL-GZ 961) und Wasser-/Fernwärmeleitungsarbeiten (DVGW-Arbeitsblatt GW 301 bzw. AGFW FW 1. st) sind zu erfüllen bzw. nachzuweisen. Die Dokumentation von Anschlüssen und Hindernissen mittels Fotografie ist erforderlich. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben der VOB und den beigefügten Abrechnungsregeln.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung22.07.25
- Heute09.08.25
- Abgabefrist13.08.25
- Veröffentlichungsende13.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Straßenbauarbeiten
Kanalbauarbeiten
Wasserversorgung
Erfüllungsort:
34613 Schwalmstadt-Treysa, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:
Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Parkstraße
Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten in der Parkstraße
DOKUMENTE
Dateiname
- VU1 Datei
FAQ
Weitere Ausschreibungen zu:

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