Geländererhöhungen im Stadtgebiet Koblenz
Auftraggeber
Stadt Koblenz
Koblenz
Veröffentlicht
Angebotsfrist
08.07.25
30.07.25, 07:00
Stichwörter
- Bauarbeiten
- Geländer
- Geländererhöhung
- Koblenz
- Stadtgebiet
Zusammenfassung
Die Stadt Koblenz beabsichtigt die Erhöhung von Geländern an sieben Bauwerken im Stadtgebiet sowie die Erstellung eines Rohrgeländers an einer Stützwand. Die bestehenden Geländer sollen auf eine Höhe von 1,30 m gebracht werden, indem zusätzliche Handläufe montiert werden. Das Rohrgeländer wird neu installiert und dient ebenfalls der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
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Beschreibung
Die Stadt Koblenz beabsichtigt, die Geländer an sieben Bauwerken im Stadtgebiet zu erhöhen, um die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 1,30 m zu erreichen und die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu gewährleisten. Die bestehenden Geländer, die derzeit etwa 1,00 m hoch sind, sollen durch die Montage eines zusätzlichen Handlaufs auf die geforderte Höhe gebracht werden. Die genauen Komponenten des Handlaufs sind in einer Anlage zur Baubeschreibung enthalten und müssen vom Auftragnehmer an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Zusätzlich zu diesen Geländererhöhungen wird auf einer Stützwand ein neues Rohrgeländer mit Mittelholm installiert. Dieses Rohrgeländer wird auf einer Fußplatte montiert und dient ebenfalls der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Baumaßnahmen umfassen die Ausarbeitung von Verkehrszeichenplänen, die Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Durchführung von Aufmaß und Ausführungsplanung sowie die Anfertigung von Werks- und Montageplänen. Des Weiteren sind Sicherungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie im Fahrbahnbereich gemäß geltenden Vorschriften durchzuführen. Die Herstellung, Lieferung und fachgerechte Montage der Aufsatzgeländer und des Rohrgeländers erfolgen gemäß den Richtlinien RIZ ING Gel 7 und RIZ ING Gel 14. Es wird ausdrücklich empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über die Baustellen zu informieren, da spätere Nachforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten nicht anerkannt werden. Bedenken gegen die Ausführungsart sind vorab schriftlich mitzuteilen. Die Arbeiten werden an ein fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen vergeben. Die Aufsatzgeländer müssen nach der Montage eine Höhe von 1,30 m aufweisen, gemessen vom Gehwegbelag bis zum Handlauf. Die Dilatationsstöße der Bestandsgeländer sind auf die neuen Aufsatzgeländer zu übertragen. Die Konstruktion der Handläufe sowie Anfangs- und Endbereiche sind nach Vorgabe des Auftraggebers anzufertigen. Die Aufsatzgeländer sind, sofern nicht anders angegeben, gemäß DIN EN ISO 1461 feuerverzinkt auszuführen. Die Baustellen befinden sich in verschiedenen Stadtteilen von Koblenz. Der öffentliche Verkehr, insbesondere auf der B9, darf nicht beeinträchtigt werden. Die Verkehrsführung und -sicherung muss gemäß den Richtlinien RSA 21 und ZTV-SA 97 erfolgen. Die Arbeiten im Bereich der B9 unterliegen zeitlichen Beschränkungen und dürfen nur zwischen 9:00 und 15:00 Uhr durchgeführt werden. Alle Stoffe und Bauteile sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und müssen über entsprechende Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen. Abfälle sind getrennt zu sammeln und einer Wiederverwertung oder Entsorgung zuzuführen. Der Auftragnehmer ist für die Beweissicherung der angrenzenden Bereiche verantwortlich, sofern er dies für notwendig erachtet. Sämtliche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Umwelt, Personen und öffentlichem Verkehr sind während der gesamten Bauzeit durchzuführen. Vermessungsleistungen und Aufmaße erfolgen nach gültigen Vorschriften. Lieferscheine sind für alle eingebauten und gelieferten Stoffe vorzulegen. Alle erforderlichen Prüfungen werden nach gültigen Vorschriften durchgeführt. Der Auftragnehmer ist für die Eigenüberwachung der Baustoffe verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich Kontrollprüfungen vor. Der Auftragnehmer muss Ausführungsunterlagen wie Bauablaufpläne und Ausführungspläne in digitaler Form liefern. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Abrechnungsvereinbarung des Tiefbauamtes der Stadt Koblenz. Die Vertragsbedingungen der VOB/B und VOB/C gelten als vereinbart.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung08.07.25
- Heute18.07.25
- Abgabefrist30.07.25
- Veröffentlichungsende30.07.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
Errichtung von Geländern
Erfüllungsort:56068 Koblenz, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Stadtgebiet Koblenz_Geländererhöhungen
Geländererhöhungen im Stadtgebiet Koblenz
DOKUMENTE
Dateiname
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente2 Dateien
- sonstiges3 Dateien
- leistungsbeschreibungen2 Dateien
- anschreiben2 Dateien
- vertragsbedingungen1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

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