Sanierung Trinkwasserturm Siershahn - Gewerk 2
Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Wirges
Wirges
Veröffentlicht
Angebotsfrist
02.07.25
28.08.25, 06:30
Stichwörter
- Bauleistungen
- Sanierung
- Siershahn
- Trinkwasserturm
- Wasserversorgung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erneuerung von Wasserpump- und Versorgungsleitungen sowie der Entleerungsleitung und des Steuerkabels außerhalb des Wasserturms Siershahn. Die Arbeiten umfassen die Neuverlegung dieser Leitungen und Kabel gemäß den beigefügten Plänen und unter Einhaltung relevanter technischer Regelwerke und Normen.
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Beschreibung
Die Verbandsgemeindewerke Wirges planen die Sanierung im Bereich des Wasserturms Siershahn. Dies beinhaltet die Neuverlegung von Wasserpump- und Versorgungsleitungen, der Entleerungsleitung sowie eines Steuerkabels. Der genaue Verlauf ist in einem Lageplan dargestellt. Die Baumaßnahme wird in einem Gewerk öffentlich ausgeschrieben und richtet sich nach der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile A, B und C. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über einen Waldweg von der L 303. Der Auftragnehmer ist für die Trinkwasserversorgung der Baustelle verantwortlich und kann einen temporären Anschluss an den Mischwasserkanal auf eigene Kosten herstellen. Belastetes Abwasser muss eigenverantwortlich entsorgt werden. Die Energieversorgung der Baustelle obliegt dem Auftragnehmer unter Beachtung der VDE-Richtlinien. Lager- und Arbeitsplätze werden nur begrenzt vom Auftraggeber bereitgestellt, zusätzliche Flächen sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Vor Beginn der Maßnahme sind Suchgräben zur Prüfung vorhandener Leitungen und Kabel herzustellen. Die Kalkulation muss ausgewogen sein, Mischkalkulationen führen zum Ausschluss. Ein Bauzeitenplan ist zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Ein Bautagebuch ist arbeitstäglich zu führen und wöchentlich vorzulegen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre. Eignungsprüfungen für Stoffe und Bauteile sind auf der Baustelle vorzuhalten; der Auftraggeber behält sich die Überprüfung von Materialqualitäten vor. Lieferscheine sind vollständig vorzuhalten und mit der Schlussrechnung zu vergleichen. Die Massenermittlung erfolgt nach REB 23.003 und ist digital als DA11 zu übergeben. Für Schüttgüter sind verbindliche Raumgewichte angegeben. Es gelten die VOB sowie weitere technische Regelwerke wie ZTV A StB, ZTV Asphalt-StB, ZTV E-StB, ZTV Ew-StB, ZTV-ING, ZTV Pflaster-StB, DIN EN 206-1, DIN 1045-2, DIN 1045-3, DIN EN 13670, DAfStB, ATV A139, TL Pflaster StB, TL SoB-StB, ZTV Fug-StB, TL Asphalt-StB, TL Beton-StB, TL BE-StB, TL Bitumen-StB, TL Gestein-StB. Die Hauptachse und Höhenfestpunkte werden vom Auftraggeber übergeben; Vermessungsarbeiten sind vom Auftragnehmer auszuführen. Grenzsteine und Markierungen sind vom Auftragnehmer zu sichern. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen als Hauptverfüllung ist nicht gestattet. Rohrleitungsgräben sind gemäß DIN EN 1610 und DIN 4124 herzustellen; die Einbettung der Rohrleitung nach DIN EN 1610 ist zu beachten. Eine Fotodokumentation aller Rohre und Formstücke ist vor Überschüttung anzufertigen. Ein ggf. notwendiger Verbau ist unter Berücksichtigung von UVV und BG-Arbeitsblatt D 113 auszuführen. Ein geprüfter statischer Nachweis ist vorzulegen. Zum Transport und Verlegen der Rohre sind geeignete Hilfsmittel zu verwenden. Die Dichtheitsprüfung hat durch ein zertifiziertes Fachunternehmen zu erfolgen. Die Standsicherheit des Grabens ist durch Verbau herzustellen. Mehrbreiten durch Verbau sind auf max. 0,15 m je Seite begrenzt. Abböschen der Gräben ist nicht gestattet. Die Abrechnungsgrenze für Erdarbeiten bildet die Oberkante des Geländes. Schachtbaugruben werden in der Achse der Leitungen gemessen. Mehraushub für Bauwerke und Schächte wird gesondert berechnet. Die Abrechnung von Baugruben erfolgt nach Baukörpermassen mit Arbeitsraum. Sattelstücke, Abzweige, Bögen, Schachtmittepunkte, Deckel und Zu-/Ablaufpunkte sind auf UTM-Koordinaten und Höhenlage zu vermessen; Messgenauigkeit +/- 1cm. Die Datenübergabe erfolgt im ASCII-Schnittstellenformat. Die Dokumentation der Leitungen soll zusätzlich mit digitalen Fotos erfolgen. Vor Ablauf der Gewährleistungszeit werden die Bauwerke auf Dichtigkeit geprüft. Die Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen ist nicht gestattet. Die Trinkwasserversorgung muss während der Baumaßnahme sichergestellt werden. Alle Maßnahmen an bestehenden Leitungen und Aggregaten bedürfen der Freigabe durch die Bauleitung und Abstimmung mit dem Wassermeister. Bei Vermutung auf Risiken oder aufgetretenen Unfällen ist der Wassermeister unverzüglich zu informieren. Die genaue Lage und Tiefe von Leitungen ist durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen festzustellen. Die eingetragenen Höhenangaben sind zu prüfen und Unklarheiten sind der Bauleitung zu melden. Die Erneuerung der Wasserpump- und Versorgungsleitungen sowie der Entleerungsleitung und des Steuerkabels außerhalb des Wasserturms Siershahn umfasst die Lieferung und Verlegung von duktilen Gussrohren, PP-Kanalrohren, die Herstellung von Schachtbauwerken, die Verlegung von Kabelleerrohren und Steuerkabeln sowie die dazugehörige Baustelleneinrichtung und Verkehrsregelung.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung02.07.25
- Heute16.07.25
- Abgabefrist28.08.25
- Veröffentlichungsende28.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:NATIONAL
Vergabeart:Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen
Bauarbeiten für Wassertürme
Erfüllungsort:56427 Siershahn, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Sanierung des Trinkwasserturms in Siershahn - Gewerk 2 außerhalb des Trinkwasserbereichs
Sanierung des Trinkwasserturms in Siershahn - Gewerk 2 außerhalb des Trinkwasserbereichs
DOKUMENTE
Dateiname
- vertragsbedingungen5 Dateien
- vom_unternehmen_auszufuellende_dokumente8 Dateien
- sonstiges3 Dateien
- anschreiben1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

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