Wärmeversorgungsanlagen für IAF Freiburg
Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
Freiburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
30.06.25
06.08.25, 09:00
Stichwörter
- Energieversorgung
- Freiburg
- Gebäudetechnik
- Heizungsanlagen
- Wärmeversorgung
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Erstellung und Instandhaltung von Wärmeversorgungsanlagen für die Baumaßnahme IAF Freiburg, Fernwärme Anschlussarbeiten IAF. Sie umfasst die Lieferung und Montage der Anlagen sowie die dazugehörige Inspektion, Wartung und Instandsetzung über die vertraglich vorgesehene Laufzeit. Die Bewertung der Angebote erfolgt primär auf Basis des Preises, wobei die Kosten für die gesamte Laufzeit der Instandhaltungsleistungen berücksichtigt werden.
Mehr lesen…
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Errichtung und die Instandhaltung von Wärmeversorgungsanlagen im Rahmen des Projekts IAF Freiburg, Fernwärme Anschlussarbeiten IAF. Die Leistung beinhaltet die Lieferung und Installation der Wärmeversorgungsanlagen sowie die Durchführung von Inspektionen, Wartungsarbeiten und Instandsetzungen über die gesamte vertraglich vereinbarte Laufzeit. Die Angebote werden auf Basis des Preises bewertet, wobei die Kosten für die Instandhaltungsleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg berücksichtigt werden. Bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren werden die angebotenen Preise mittels eines Barwertfaktors für die Kapitalisierung bewertet. Preisgleitklauseln werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Positionen, die nur auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers ausgeführt werden, fließen nicht in die Wertung ein, es sei denn, es ist ein spezifischer Wertungsmodus angegeben. Die Ausschreibung schließt die Erstellung der Anlage sowie deren Inspektion, Wartung und Instandsetzung ein. Die Vergütung für die Instandhaltungsleistungen wird auf Basis der vertraglich vorgesehenen Laufzeit berechnet. Bei einer Laufzeit bis zu fünf Jahren erfolgt eine statische Berechnung. Bei längeren Laufzeiten wird ein Barwertfaktor angewendet. Die Angebote müssen alle Positionen, Einzelpreise und Gesamtpreise vollständig enthalten. Bei Abweichungen zwischen der GAEB-Datei und der PDF-Version des Leistungsverzeichnisses sind die Preise der PDF-Datei maßgeblich. Bei Einleseproblemen der GAEB-Datei wird ebenfalls die PDF-Datei herangezogen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, einschließlich der Stellung von Bieterfragen, der Beantwortung dieser Fragen und der Abgabe von Angeboten. Nachforderungen und Einreichungen von Erklärungen oder Nachweisen nach § 16 (EU) VOB/A werden durch die Vergabestelle abgewickelt. Nachforderungen und Einreichungen von Erklärungen oder Nachweisen nach § 15 (EU) VOB/A erfolgen durch den Fachplaner außerhalb der Vergabeplattform. Die Beantwortung von Bieterfragen und notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls über die Vergabeplattform abgewickelt und sind Vertragsbestandteil. Es wird ein vollständiges Angebot mit allen Positionen, Einzelpreisen und Gesamtpreisen gefordert. Bei der Abgabe einer GAEB-Datei wird ein zusätzlich ausgefüllter PDF-Ausdruck des Angebots empfohlen. Die Abgabe eines Angebots ist ausschließlich über das Vergabeportal zulässig. Es ist ein vollständiges Angebot mit allen Positionen, Einzelpreisen und Gesamtpreisen abzugeben. Maßgeblich ist das von der Vergabestelle bereitgestellte Leistungsverzeichnis. Eine selbst erstellte Kurzfassung ist zulässig. Bei der Preiseintragung bedeutet die Eintragung eines Preises den angebotenen Preis, die Eintragung von "0" bedeutet, dass die Position angeboten wird, jedoch zu einem Einheitspreis von 0,00 €, wobei Mischkalkulationen unzulässig sind. Ein leeres Feld bedeutet einen fehlenden Preis, und alle anderen Eintragungen bedeuten, dass die Leistung nicht angeboten wird. Die Einreichung von Erklärungen und Nachweisen außerhalb des Vergabeportals ist möglich, eine parallele Einreichung über das Vergabeportal ist ebenfalls gestattet. Für die Nachreichung von Unterlagen gilt eine Frist von 13 Kalendertagen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Nachforderungen und Einreichungen von Erklärungen/Nachweisen nach § 16 (EU) VOB/A erfolgen durch die Vergabestelle. Die Einreichung der Erklärungen/Nachweise erfolgt auf diesem Wege, eine parallele Einreichung über das Vergabeportal ist möglich. Nachforderungen von Erklärungen/Nachweisen nach § 15 (EU) VOB/A erfolgen durch den Fachplaner außerhalb des Vergabeportals. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Nachforderungen und Einreichung von Erklärungen/Nachweisen nach § 15 VOB/A erfolgen durch den Fachplaner außerhalb der Vergabeplattform. Für die Stellung von Bieterfragen, den Erhalt von Bieterinformationen und die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Rückfragen müssen 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen und werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf beantwortet. Die Kommunikation wird auch nach Ablauf der Fristen über die Vergabeplattform geführt, mit der Ausnahme von Nachforderungen und Einreichungen nach § 15 VOB/A durch den Fachplaner. Bieter müssen sich tagesaktuell über Mitteilungen auf der Plattform informieren. Fehlende Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert; bei Nichteinhaltung erfolgt Ausschluss. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen einzureichen sind, werden mit einer Frist von 13 Kalendertagen nachgefordert; bei Nichteinhaltung erfolgt Ausschluss. Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch die PQ-Nummer und drei vergleichbare Referenzen nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen legen Eigenerklärungen vor und können aufgefordert werden, entsprechende Nachweise zu erbringen. Bei Nachunternehmern gelten ähnliche Regelungen. Der Auftraggeber behält sich die Einholung von Bonitätsauskünften vor. Die Vorlage von Eignungsnachweisen für Nachunternehmer ist nicht erforderlich, wenn deren Anteil 10.000 € netto nicht übersteigt. Bei Ausfall des Bestbieters behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen den übrigen Bietern anzubieten. Nebenangebote sind zugelassen, müssen aber den Konstruktionsprinzipien und Planungsvorgaben entsprechen und dürfen keine bedingten Preisnachlässe enthalten. Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über ihre Bildung und Vertretung abgeben. Die Angabe von Nachunternehmern ist im Angebot zu machen und auf Verlangen zu benennen. Die Eignung wird durch Präqualifikation oder Eigenerklärungen nachgewiesen. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Übermittlung über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Frist erforderlich. Schriftliche Angebote sind an die angegebene Adresse zu senden oder abzugeben. Mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren sind nachzuweisen.
ZEITPLAN
- Bekanntmachung30.06.25
- Heute02.08.25
- Abgabefrist06.08.25
- Veröffentlichungsende06.08.25
AUSSCHREIBUNG
Reichweite:
NATIONAL
Vergabeart:
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Erfüllungsort:
Tullastraße 72, 79108 Freiburg, Deutschland
ABGABE
Abgabeform:
Elektronisch
LOSE
LOT-0000: Wärmeversorgungsanlagen 73-00843-2050-420
Wärmeversorgungsanlagen 73-00843-2050-420 Wärmeversorgung
DOKUMENTE
Dateiname
- Zusätzliche Informationen23 Dateien
- Leistungsverzeichnis1 Datei
Weitere Ausschreibungen zu:

*KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.