Rahmenvertrag Bestattungen und Friedhofsrahmenpflege Bünde
Auftraggeber
Stadt Bünde - Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen -
Bünde
Veröffentlicht
Angebotsfrist
25.06.25
17.07.25, 09:00
Stichwörter
Bestattungen
Friedhofsrahmenpflege
Rahmenvertrag
Friedhof
Bünde
Zusammenfassung
Die Stadt Bünde vergibt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Arbeiten im Zusammenhang mit Bestattungen und der Friedhofsrahmenpflege auf den städtischen Friedhöfen Dünne-Dorf und Dünnerholz. Die Beauftragung erfolgt für eine Laufzeit von etwa vier Jahren, beginnend am 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die ausgeschriebenen Leistungen für das erste Pflegejahr sind in den Folgejahren zu wiederholen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, da die Mengen und Pflegeintervalle Schätzungen basierend auf Vorjahren sind und die Abrechnung jährlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgt. Die Abschlagszahlungen sind quartalsweise zu leisten, die jährliche Schlussrechnung bis Ende Januar des Folgejahres. Der Auftragnehmer muss eine Mindestreaktionszeit von 48 Stunden für Bestattungen oder die Beseitigung von Gefahrenstellen gewährleisten. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Friedhofs- und Baumschutzsatzung der Stadt Bünde zu beachten.
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Beschreibung
Die Stadt Bünde beabsichtigt, die Leistungen im Zusammenhang mit Bestattungen und Friedhofsrahmenpflege auf den Friedhöfen Dünne-Dorf und Dünnerholz zu vergeben. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt etwa vier Jahre, vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029. Die ausgeschriebenen Leistungen für das erste Pflegejahr sind in den Folgejahren zu wiederholen. Die Mengen und Pflegeintervalle sind Schätzungen, die Abrechnung erfolgt jährlich nach tatsächlicher Leistungserbringung. Abschlagszahlungen sind quartalsweise zu leisten, die Schlussrechnung jährlich bis Ende Januar. Eine Mindestreaktionszeit von 48 Stunden für Bestattungen und Gefahrenbeseitigung ist zu gewährleisten. Die Friedhofs- und Baumschutzsatzung der Stadt Bünde ist einzuhalten. Auf dem Friedhof Dünne-Dorf werden Wahlgräber, Urnen-Wahlgräber, Reihengräber, Rasen-Reihengräber und Rasen-Urnengräber angeboten, wobei die Gruftgröße von der Grabart abhängt. Die Anzahl der Bestattungen entspricht dem Jahresdurchschnitt der letzten vier Jahre. Auf dem Friedhof Dünne-Dorf befinden sich zwei Grünsammel- und eine Bodenlagerstelle. Die Gräber sind gemäß gesetzlicher Unfallverhütungsvorschriften herzustellen, zu verbauen und zu sichern. Benötigte Einrichtungen wie Alu-Grabverbaukästen, Rasenmatten etc. werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Grabsteine, die den Aushub stören, sind durch den Bestatter zu entfernen. Pflanzen, die den Aushub stören, sind seitlich zur Wiederverwendung zu lagern oder die Friedhofsverwaltung ist zu informieren. Auf dem Friedhof Dünne-Dorf werden durchschnittlich 30 Bestattungen pro Jahr durchgeführt (14 Sarg, 16 Urne). Die Beisetzungszeiten sind Montag bis Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr. Die Kapellen werden von privaten Bestattungsunternehmen geführt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf schriftliche Anforderung der Friedhofsverwaltung. Regelmäßige Abstimmungsgespräche mit der Friedhofsverwaltung sind erforderlich. Der Auftragnehmer ist für die Führung des Friedhofskatasters zuständig. Die Festlegung der Grabstelle und die Übermittlung der Bestattungstermine erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Die Gräber sind am Tag der Beisetzung auszuheben, Ausnahmen sind nach Absprache möglich und erfordern eine ordnungsgemäße Absicherung. Bodenklassen 3 bis 5 sind zu berücksichtigen. Maschinen und Geräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Beschädigungen an Grabstätten, Nachbargrabstätten oder Einrichtungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Während der Trauerfeierlichkeiten dürfen keine störenden Arbeiten durchgeführt werden. Zusätzliche Arbeiten werden nach Absprache im Stundenlohn vergütet. Bei Arbeiten im Wurzelraum sind DIN-Vorschriften und die Baumschutzsatzung zu beachten. Die Friedhofsrahmenpflege umfasst die jährliche Kontrolle der Standsicherheit von Grabsteinen und des Pflegezustandes von Grabstätten, die Unterhaltung von Grünflächen, Wegen, Plätzen, Ausstattung und Möblierung sowie den Winterdienst. Alle Arbeiten sind gemäß Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Die Standsicherheitskontrolle der Grabsteine erfolgt im Frühjahr und ist zu dokumentieren. Die Kontrolle des Pflegezustandes der Grabstätten erfolgt ebenfalls im Frühjahr. Die Wegeflächen bestehen aus Betonpflaster, Betonplatten oder Asphalt sowie wassergebundenen Wegen. Die Verkehrssicherheit und Sauberkeit sind zu gewährleisten. Chemische Unkrautbekämpfung ist nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache zulässig. Die Bestimmungen der DIN 18919 sind zu beachten. Der Winterdienst richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung. Die Unterhaltung der Grünflächen umfasst Rasenschnitt, Heckenschnitt, Wildkrautbeseitigung und Laubentsorgung. Anfallendes Schnittgut ist zu häckseln und als Mulch einzuarbeiten oder fachgerecht zu entsorgen. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist nur in Ausnahmefällen und mit Sachkundenachweis zulässig. Die Pflege und Kontrolle der Möblierung und Ausstattung (Bildstock, Toranlagen, Beschilderungen, Wasserstellen, Gießkannen- und Karrenstationen, Abfallbehälter, Fahrradständer, Bänke, Grünsammelstellen/Bodenlager) gehört ebenfalls zu den Leistungen. Kleinere Schäden sind sofort zu reparieren, größere sind der Friedhofsverwaltung zu melden. Die Grünsammelstellen und Containerstellplätze sind ordentlich und sauber zu halten. Auf dem Friedhof Dünnerholz werden durchschnittlich 14 Bestattungen pro Jahr durchgeführt (7 Sarg, 7 Urne). Die Beisetzungszeiten sind identisch mit denen auf dem Friedhof Dünne-Dorf. Die Leistungen der Friedhofsrahmenpflege sind vergleichbar mit denen auf dem Friedhof Dünne-Dorf, jedoch mit abweichenden Mengen und Flächenangaben.
LOT-0000: Friedhöfe Dünnerholz und Dünne-Dorf, 32257 Bünde; Rahmenvertrag für die Durchführung von Bestattungen und Friedhofsrahmenpflege (01.01.2026-31.12.2029)
Rahmenvertrag für die Durchführung von Bestattungen und Friedhofsrahmenpflege auf den Friedhöfen Dünnerholz und Dünne-Dorf in Bünde für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029
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