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Stromlieferungen für Kommunen im Kreis Coesfeld

Auftraggeber
Stadt Lüdinghausen
59348, Lüdinghausen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
26.06.25
24.06.26, 21:59

Stichwörter

  • Stromlieferung
  • Dynamisches Beschaffungssystem
  • Kommunen
  • Kreis Coesfeld
  • Energieversorgung
  • Elektrizität

Zusammenfassung

Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Stromlieferungen ab 2026 an die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden. Das System ermöglicht die kontinuierliche Beschaffung von Strom für kommunale Einrichtungen über einen längeren Zeitraum. Bieter können sich fortlaufend für das System qualifizieren und an zukünftigen Ausschreibungen teilnehmen.

ZEITPLAN

  • Bekanntmachung
    26.06.25


  • Heute
    05.07.25


  • Abgabefrist
    24.06.26


  • Veröffentlichungsende
    24.06.26

AUSSCHREIBUNG

Reichweite:EU
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Elektrizität
Erfüllungsort:59348 Lüdinghausen, Deutschland

ABGABE

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

LOSE

LOT-0001: Stromlieferungen für Kommunen

Dynamisches Beschaffungssystem für Stromlieferungen ab 2026 an die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden


VORAUSSETZUNGEN

Referenzen:
  • Eigenerkärung über vergleichbare Stromlieferaufträge mit Angabe des Auftraggebers, der Anzahl der Stromabnahmestellen und des Lieferzeitraums. Mindestens zwei Referenzen mit insgesamt mindestens 500 Abnahmestellen für mindestens ein Jahr im Referenzzeitraum 2022-2024
Finanziell:
  • Umsatz gesamt für die Jahre 2022, 2023, 2024
  • Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit 1 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden, 2 Mio. € für Personenschäden
Rechtlich:
  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
  • Eigenerkärung zu §§ 123/124 GWB
  • Eigenerkärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/201 (Russlandsanktionen)
Sonstige:
  • Angabe der Berufsgenossenschaft
  • Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024)
  • Bei Bewerbergemeinschaften: Eigenerkärung gemäß Formblatt
  • Bei drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen: Formular 524 EU Eigenerkärung Subventionen

Weitere Ausschreibungen zu:  

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