Ersatzneubau Wildschutzzaun an der Autobahn A46 bei Leverkusen
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Rheinland
Veröffentlicht
Angebotsfrist
03.06.25
01.07.25, 07:00
Stichwörter
Wildschutzzaun
Landschaftsbau
Autobahn
BAB46
Leverkusen
Zusammenfassung
Die Ausschreibung umfasst den Ersatzneubau eines Wildschutzzauns und damit verbundene Gehölzarbeiten im Bereich der Autobahnmeisterei Leverkusen an der BAB 46.
Die Arbeiten beinhalten das Fällen von Buschwerk und Bäumen bis zu einem Durchmesser von 0,30 m entlang der Zauntrasse, ohne Rodung, wobei der Schlagabraum entsorgt wird. Die Zauntrasse wird gefräst, und Wurzelstöcke mit einem Durchmesser über 0,1 m werden separat vergütet.
Der bestehende Wildschutzzaun wird demontiert, und ein neuer Zaun wird gemäß den Vorgaben des Auftraggebers errichtet, einschließlich Kunststoff-Recycling-Pfosten und Knotengeflecht. Zusätzlich sind Wildschutzzauntüren herzustellen und einzubauen.
Die Arbeiten erfordern Verkehrssicherungsmaßnahmen nach RSA 21 und sind als Tagesbaustelle unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen.
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Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Ersatzneubau eines Wildschutzzauns und damit verbundene Gehölzarbeiten entlang der Zauntrasse im Bereich der Autobahnmeisterei Leverkusen an der Bundesautobahn (BAB) 46. Die Gehölzarbeiten beinhalten das Fällen von Buschwerk und Bäumen bis zu einem Durchmesser von 0,30 m entlang der vom AG angezeigten Zauntrasse auf einer Gesamtbreite von 2m ohne Roden, wobei ein Lichtraumprofil von 3,0m über Bodenniveau herzustellen ist. Der Schlagabraum/Stammholz geht in Eigentum des AN über und ist zeitnah zu entsorgen. Wahlweise kann der zu entfernende Gehölzbestand als Häckselgut gleichmäßig in der Böschung verteilt werden, wobei eine maximale Dicke von 2,00 cm und ein Mindestabstand von 2,00 m zu Entwässerungsanlagen einzuhalten sind. Die von Gehölz befreite Zauntrasse wird anschließend auf einer Gesamtbreite von 2,00 m und einer Tiefe von 0,10-0,20m gefräst, sodass die gesamte Zauntrasse auf ganzer Länge vor dem Zaunneubau durchfräst ist. Das Fräsen der Wurzelstöcke >0,1m Wurzelstockdurchmesser werden gesondert vergütet. Der verbleibende Bestand ist zu schonen. Diese Arbeiten werden auf Grundlage der „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in NRW, 2013“ durchgeführt. Gehölze mit einem Stammdurchmesser bis 30 cm gehören zum Bestand, Stämme ab 30 cm Stammdurchmesser werden gesondert berechnet. Die Gesamtfläche des zu bearbeitenden Gehölzbestandes am Zauntrassenverlauf beträgt ca. 2.400m². Die Gesamtanzahl Baumfällungen Ø >0,30m – 0,5m beträgt ca. 20 Stück, die Gesamtanzahl Baumfällungen Ø >0,5m – 0,75m ca. 2 Stück. Die Gesamtfläche des zu der zu fräsenden Fläche im Zauntrassenverlauf beträgt ca. 2.400m². Der bestehende Wildschutzzaun wird demontiert, einschließlich Holzpfosten/Kunststoff-Recycling-Pfosten, Türen und Toren. Die gesamte Zaunanlage geht nach der Demontage in Eigentum des AN über, der diese nach Wahl des AN entsorgt. Zaunteile mit eingewachsenen Gehölzteilen werden nicht gesondert vergütet und sind in den EP mit einzurechnen. Der Wildschutzzaun steht zumeist an den Eigentumsgrenzen des AG, woraus sich Entfernungen teilw. > 20m vom Fahrbahnrand der Bundesautobahn ergeben können. Die Lage des Zaunes befindet sich in Einschnitt-/Anschnitt-/Dammböschungen mit einer Neigung teilw. >1:2. Der Wildschutzzaun wird nach Unterlagen des AG geliefert und hergestellt. Die Zaunhöhe soll 2,00 m betragen als Knotengeflecht aus glattem, 2 mm dickverzinktem Draht, Kopf- und Fußdraht 2,5 mm stark. Die Anzahl der waagerechten Drähte beträgt 25 Stück, wobei in dem unteren Teil (Höhe 0,80m) des Zaungeflechtes der Abstand gleich/kleiner 5cm betragen muss. Die waagerechten Drähte müssen eine Reißfestigkeit von mind. 1150N/mm² aufweisen. Der senkrechte Drahtabstand beträgt 15cm. Am Fußdraht ist auf der gesamten Länge Stacheldraht zu befestigen. Die erforderlichen Drahtverbindungen sind mit feuerverzinkten Spannschlössern auszuführen. Der Wildschutzzaun wird an braunen Kunststoff-Recycling-Pfosten, Durchmesser 80 mm, mit einer Pfostenlänge von 2,75 m und innenliegendem Stahlrohr ST 37, Durchmesser 27 mm, Wandstärke 2mm an der fahrbahnabgewandten Seite befestigt. Der Pfostenabstand beträgt 5,00 m. Mindestens jeder 10. Pfosten sowie alle Eckpfosten sind doppelseitig zu verstreben, Endpfosten einseitig. Drei Kunststoffrecyclingpflöcke mit einer Länge von 0,90 m und 70 mm Durchmesser sind pro Feld einzuschlagen und die unteren 3 waagerechten Drähte sowie der Stacheldrahtzaun daran zu befestigen. Auf Weisung des AG sind an 2 Stellen Wildschutzzauntüren, einflügelig, mit einer Breite von 1,00m sowie Höhe von 2,00m herzustellen und einzubauen sowie 1 Tür an Bauwerken. Beide Türvarianten sind mit Rahmen aus feuerverzinktem Stahlrohr, Durchmesser 48mm, mit waagerechter Verstrebung aus Flachstahl (Breite 30mm, Materialstärke 5mm) so herzustellen und einzubauen, dass diese aushängsicher mit Einrasthebel an den Türpfosten selbstschließend sind. Als Rahmenbespannung ist ein Viereckgeflecht 50x50x2,5mm, dickverzinkt, zu verwenden. An den Türen sind Anschlussschienen für den Wildschutzzaun sowie Aussparungen für ein Vorhängeschloss vorzusehen. Die Türpfosten und Verstrebungen bei einflügeligen Türen sind in Betonfundament C12/15, Durchmesser 0,30m, Tiefe 0,60m einzubetonieren. Die Gesamtdemontage des bestehenden Wildschutzzaunes beträgt ca. 1.200m, die Gesamtdemontage Türen/Tore ca. 3 Stück. Die Gesamtlänge Wildschutzzaun liefern/herstellen beträgt ca. 1.200m, die Gesamt-Pfostenverstrebungen herstellen ca. 70 Stück. Die Gesamtanzahl einflügelige Wildschutztüren liefern/herstellen beträgt ca. 3 Stück. Die Arbeiten sind mit Hilfe von Baustellenabsicherung nach RSA21 als Tagesbaustelle vom Richtungsfahrstreifen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Die Verkehrssperrzeiten für den jeweiligen Arbeitsabschnitt sind zwingend einzuhalten. Nach Beendigung der täglichen Arbeiten sind alle Geräte von der Bundesautobahn zu entfernen.