Kastenwagen mit Einbausystem für Stadtreinigung Dresden
Auftraggeber
Stadtreinigung Dresden GmbH
01307, Dresden
Veröffentlicht
Angebotsfrist
19.06.25
14.07.25, 11:00
Stichwörter
Transporter
Kastenwagen
Einbausystem
Fahrzeuge
Stadtreinigung
Zusammenfassung
Beschaffung von zwei baugleichen Transportern im Kastenwagenformat, ausgestattet mit einem integrierten Einbausystem. Die Fahrzeuge sollen für spezifische Einsatzzwecke der Stadtreinigung Dresden GmbH konfiguriert sein und über eine umfangreiche technische Ausstattung verfügen. Dies beinhaltet unter anderem leistungsstarke Dieselmotoren, Allradantrieb, moderne Assistenzsysteme sowie eine spezialisierte Ladeeinrichtung mit Solaranlage und Wechselrichter. Der Laderaum soll für die Lagerung von Arbeitsgeräten und Ersatzteilen optimiert sein und über diverse Befestigungsmöglichkeiten verfügen. Die Fahrzeuge müssen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und eine hohe Funktionalität sowie Langlebigkeit gewährleisten.
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Beschreibung
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Beschaffung von zwei baugleichen Transportern in Kastenwagen-Ausführung, die mit einem spezifischen Einbausystem ausgestattet sein müssen. Die Fahrzeuge sollen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 4.100 kg und ein Leergewicht von maximal 3.100 kg aufweisen, um eine Nutzlast von mindestens 1.000 kg zu ermöglichen. Die Abmessungen sind auf eine maximale Fahrzeuglänge von 7.000 mm, eine maximale Breite von 2.050 mm und eine maximale Höhe von 2.800 mm begrenzt, mit einem Radstand von maximal 4.330 mm. Angetrieben werden die Transporter von Dieselmotoren mit ca. 2000 cm³ Hubraum und einer Leistung von mindestens 135 KW bei 430 Nm Drehmoment, die der Abgasnorm EURO VI entsprechen. Ein Kraftstofftank mit mindestens 90 Litern Volumen ist gefordert. Das Getriebe soll ein Wandler-Automatikgetriebe sein, und die Fahrzeuge müssen über Allradantrieb verfügen. Die Lenkung ist für Rechtsverkehr mit Linkslenkung ausgelegt und beinhaltet ein Lenkradschloss sowie Servolenkung. Die Vorderachse soll eine erhöhte Traglast aufweisen, während die Hinterachse mit Parabelfedern ausgestattet ist. Die Bereifung besteht aus All-Terrain-Ganzjahresreifen der Größe 235/65 R16C 3PMSF auf schwarzen Stahlfelgen, und eine drahtlose Reifendrucküberwachung für Vorder- und Hinterachse ist erforderlich. Eine umfassende Liste von Assistenzsystemen, darunter elektronischer Wartungsassistent, Stabilitätsregelassistent, Spurhalteassistent, Notbremsassistent, Abbiegeassistent rechts, Rückfahrassistent mit Kamera und Summer, Regensensor und Fahrlichtassistent, ist gefordert. Äußerlich sollen die Fahrzeuge eine getönte Frontscheibe mit Bandfilter und Heizung, beheizte und elektrisch verstellbare Haupt- und Weitwinkelspiegel, eine effiziente Scheibenreinigung, einen Querträger hinten mit integriertem Auftritt sowie zweiflügelige Hecktüren mit Öffnung bis zur Seitenwand besitzen. Die Schließanlage mit Zentralverriegelung und Wegfahrsperre mit Transponder sowie zwei Fahrzeugschlüssel sind Standard. Der Fahrgastraum bietet drei vollwertige Sitzplätze, wobei der Fahrersitz ergonomisch gestaltet ist mit einstellbarem Schwingungsdämpfer, Lendenwirbelstütze, Sitzheizung und Dreipunktautomatikgurt. Elektrische Fensterheber, ein Multifunktionslenkrad, eine Klima-Halbautomatik, ein Feuerlöscher, eine Zusatzheizung/Standheizung sowie USB- und 12V-Steckdosen sind vorgesehen. Abschließbare Staufächer und eine Ablage für DIN A4 Papiere sind ebenfalls Teil der Ausstattung. Die elektrische Ausrüstung umfasst einen Generator mit mindestens 14V/280Ah, eine wartungsarme Starterbatterie mit mindestens 12V/90Ah, Sicherungsautomaten und einen Batterie-Hauptschalter. Ein digitaler Innenspiegel, ein Multimediasystem mit 10" Touchscreen, USB, Bluetooth und DAB+, eine programmierbare Schnittstelle für Fahrzeugausrüster, LED-Tagfahrlicht, Umrissleuchten, adaptives Bremslicht, Vorrüstung für Mauterfassung, ein digitaler Tachograf mit Remote-Einheit, eine Schnittstelle für Telematik-Anbindung und eine Telematik-Box sind ebenfalls spezifiziert. Des Weiteren sind Vorrüstungen für Rundumkennleuchten und Arbeitsscheinwerfer vorgesehen. Eine Anhängerkupplung mit Elektrik, einer Stützlast von mindestens 150 kg und einer Anhängelast von ca. 3.000 kg ist ebenfalls Teil der Anforderungen. Der Laderaum soll eine Mindestlänge von 4.300 mm, eine Mindesthöhe von 2.000 mm und eine Mindestbreite von 1.765 mm aufweisen. Die Aufbauausrüstung beinhaltet eine Solaranlage mit ca. 350 W Leistung, einen Laderegler von ca. 80 A, einen Ladeboost von ca. 50 A und einen MPPT-Solarladeregler bis 400 W. Ein Sinuswechselrichter mit 3000 W Dauerleistung und 4000 W Kurzzeitleistung, Netzvorrangschaltung, diverse Sicherungen, ein Anzeige- und Bedienfeld zur Stromüberwachung, eine Aufbaubatterie mit Heizung von ca. 210 Ah, Außenanschlüsse für Ladestrom und 230V-Steckdosen, sowie 12V- und USB-Steckdosen sind vorgesehen. Ein zuschaltbarer Lüfter im Laderaum, LED-Arbeitsscheinwerfer und Rundumkennleuchten, LED-Innenbeleuchtung nach Arbeitsstättenrichtlinie, ein Regalsystem für Ersatzteile und Zubehör, ein herausziehbarer Schwerlastschieber, eine Dämmung des gesamten Laderaums, funktionelle Innen-Seitenverkleidungen mit Schienen, Aufnahmen für Kleingeräte an den Hecktüren, Airline-Schienen zur Gerätesicherung, eine automatische Trittstufe, eine Not-Toilette, eine Auffahrrampe und ein 6 kg Feuerlöscher sowie eine Arbeitsfläche mit Schraubstock sind ebenfalls spezifiziert. Die Grundausstattung nach StVZO umfasst Unterlegkeil, Warnleuchte, Warndreieck, Sanitätskasten und Bordwerkzeug. Die Farbgebung ist Kommunal Orange RAL 2011 für die Lackierung, mit grauem oder schwarzem Rahmen und silbergrauen Felgen. Hohlraumversiegelung, Unterbodenschutz, Konturmarkierung gemäß ECE 104 und Rot/Weiß Warnmarkierung gemäß DIN 30710 sind ebenfalls gefordert. Die Gewährleistung für das Fahrzeug beträgt mindestens 2 Jahre, optional 3 Jahre, und für die Lade- und Leistungselektronik mindestens 10 Jahre. Die Dokumentation umfasst Bedienungsanleitungen, Ersatzteilkataloge, Wartungspläne, Elektroschaltpläne, Abnahmen und Gutachten, Maschinenbezeichnungen sowie eine Einweisung des Bedienpersonals. Die Entfernung zu Servicestützpunkten darf maximal 20 km betragen. Die Fahrzeugüberführung zum Auftraggeber ist ebenfalls Teil der Leistung.